Was neue Grenzgänger beachten sollten
(Wohnort: Österreich / Arbeitsort: Schweiz / Liechtenstein)

Neuer Grenzgänger in die Schweiz / Liechtenstein? Was neue Grenzgänger beachten sollten.

Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet!
Was haben neue Grenzgänger nun zu beachten?

Arbeitgeber

Die Anmeldung bei den ausländischen Behörden bzw. Kassen erfolgt immer durch den neuen Arbeitgeber. Dieser kümmert sich in der Regel auch um die Beantragung der Grenzgängerbewilligung.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Grenzgängerbewilligung für die Schweiz

Arbeitnehmer

Meldung beim zuständigen Finanzamt:

Jeder neue Grenzgänger muss sich umgehend beim Finanzamt an seinem Wohnsitz anmelden. Hierfür müssen Sie entweder den Grenzgängerfragebogen ausfüllen und zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Ausweiskopie an das Finanzamt schicken oder Sie nützen das Online Service des österreichischen Finanzamts. Über FinanzOnline können Sie das Grenzpendlerformular ganz einfach online befüllen, zwischenspeichern und übermitteln. Sie finden das Formular unter „Weitere Services“ und „Weitere Anträge“.

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird das Finanzamt Ihre voraussichtliche Steuer berechnen und Ihnen die Grenzgängermeldekarte übermitteln. In Österreich werden Sie dann künftig vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16 August und 15. November) Ihre Steuer im Voraus bezahlen.

Martin Häusler (GF B-Quadrat): „Wir haben für Grenzgänger ein Rundumsorglospaket geschnürt und sind deshalb selbstverständlich auch gerne mit der Anmeldung beim Finanzamt behilflich.“ 

 

Krankenversicherung:

Neue Grenzgänger haben die Möglichkeit sich von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Österreich befreien zu lassen und sich stattdessen privat zu versichern. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung und des passenden Tarifes. Profitieren Sie von unserem Know-How. Wir beraten Grenzgänger seit 2003, kostenlos und unverbindlich.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Grenzgänger & Krankenversicherung
–> Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Grenzgänger
–> Unverbindliches Angebot anfordern

Professionelle Grenzgängerberatung inkl. Nettolohnberechnung

> Kostenlose und unverbindliche Beratung seit 2003
> Nettolohnberechnung & praktische Steuertipps
> Beste und günstigste Krankenversicherung für Grenzgänger
> Hilfe bei der Auswahl des passenden Bankkontos
> Hilfe mit der Anmeldung beim Finanzamt und vieles mehr

Steuerberater:

Für neue Grenzgänger macht eventuell ein Gespräch mit einem Steuerberater Sinn, denn ab sofort müssen Sie in Österreich vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten. Lassen Sie sich vom Finanzamt oder von einem Steuerberater ausrechnen, wie viel Sie ungefähr bezahlen müssen, damit Sie das Geld auf die Seite legen können. Wenn Ihnen zu Beginn jedoch erstmal eine grobe Berechnung als Orientierung ausreicht, dann können Sie das gerne auch mit einem unserer Experten machen. Ein Steuerberater macht aber auch auf Grund des komplexer werdenden und verpflichtenden Einkommenssteuerausgleiches Sinn. Zudem gibt es für Pendler spezielle Absetzbeträge wie die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Auch die private Krankenversicherung kann beim Einkommenssteuerausgleich angegeben werden. Sollten Sie keinen Steuerberater kennen, dann fragen Sie uns. Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Vorbereitung auf den Steuerberater
–> Nettolohnberechnung für Grenzgänger
–> Grenzgänger & Steuer (allg. steuerliche Informationen)

TIPP: Firmenfahrzeug

Das Thema mit den Firmenfahrzeugen ist derzeit ein sehr heikles. Hier gibt es seit 2014 eine neue Verordnung. Wichtig ist auf alle Fälle, dass das Auto in Ihrer Lohnabrechnung angeführt ist und dies beim Finanzamt auch gemeldet ist. Eine Nutzung von Firmenfahrzeugen ist nur noch für Angestellte erlaubt, Geschäftsführer fallen nicht mehr in diese Regel. Weiters muss dies auch klar im Anstellungsvertrag angeführt sein. Den Anstellungsvertrag, sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Auto für Firmenfahrten benutzt werden darf, muss zwingend im Auto mitgeführt werden. Ansonsten kann es sogar zu einer Beschlagnahme und einer Verzollung des Fahrzeuges kommen. Die Grenzbeamten legen besonderen Augenmerk auf Österreicher mit schweizer bzw. liechtensteiner Kennzeichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Grenzgänger & Firmenwagen

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Ratgeber für Grenzgänger
von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein