Grenzgänger & Steuer

 

Sie leben in Österreich und arbeiten in der Schweiz oder in Liechtenstein. Da muss man sich unweigerlich die Frage stellen, in welchem Land man denn eigentlich die Steuer bezahlt!

Anders als bei der Krankenversicherung haben Grenzgänger bei der Einkommensteuer keine Wahl. Das Steuer-Prozedere für Grenzgänger ist im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz bzw. Liechtenstein klar geregelt. Es legt unter anderem fest, in welchem Land ein Grenzgänger die Steuer zu bezahlen hat.

Versicherungsmakler B-Quadrat | Grenzgänger & Steuer

In welchem Land bezahlt ein Grenzgänger nun welche Steuern?

Steuer in Österreich (Wohnort)

Grenzgänger, die in der Schweiz bzw. in Liechtenstein arbeiten und in Österreich wohnen, zahlen lt. dem Doppelbesteuerungsabkommen eine sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heißt Sie bezahlen Ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem Sie wohnen, also in Österreich.

Steuer in der Schweiz / Liechtenstein (Arbeitsort)

Darüber hinaus zahlen Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein Quellensteuer. Diese beträgt in Liechtenstein 4 %. In der Schweiz variiert die Quellensteuer zwischen Kantonen bzw. Gemeinden und hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Familienstand, dem Einkommen und der Religionszugehörigkeit ab.

 

Die Höhe der Quellensteuer spielt jedoch keine Rolle, da Sie bei der Einkommensteuererklärung mit der österreichischen Steuer gegenverrechnet wird.

 

Hierzu ein Beispiel:
Angenommen Sie müssten für Ihr Einkommen in Österreich EUR 20.000,- Einkommensteuer bezahlen und Sie haben in der Schweiz bereits EUR 5.000,- an Quellensteuer bezahlt, dann müssen Sie in Österreich nur noch EUR 15.000,- bezahlen. Wenn Sie in der Schweiz EUR 10.000,- bezahlt hätten, dann müssten Sie in Österreich nur noch EUR 10.000,- bezahlen. In Summe müssen Sie immer EUR 20.000,- bezahlen und es ist somit völlig egal, wie hoch die Quellensteuer ist.

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Wie wird die österreichische Steuer berechnet?

 

Im österreichischen Steuerwesen gibt es eine stufenweise Staffelung des Einkommensteuersatzes je nach Größe des Jahreseinkommens.

Zum Beispiel gilt bei der Einkommensteuer für die Progressionsstufe von 12.816 Euro bis 20.818 Euro ein Steuersatz von 20 Prozent. In der nächsten Progressionsstufe von 20.818 Euro bis 34.513 Euro gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. In der Progressionsstufe von 34.513 Euro bis 66.612 Euro kommt der Steuersatz von 40 Prozent zur Anwendung und so weiter.

 

Für Einkommen ab 12.816 Euro gibt es insgesamt sechs Progressionsstufen:

0 bis 12.816 Euro pro Jahr –> Steuerfrei

Über 12.816 Euro bis 20.818 Euro pro Jahr –> 20 % Einkommenssteuer

Über 20.818 Euro bis 34.513 Euro pro Jahr –> 30 % Einkommenssteuer

Über 34.513 Euro bis 66.612 Euro pro Jahr –> 40 % Einkommenssteuer

Über 66.612 Euro bis 99.266 Euro pro Jahr –> 48 % Einkommenssteuer

Über 99.266 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr –> 50 % Einkommenssteuer

Über 1 Million Euro pro Jahr –> 55 % Einkommenssteuer

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Abgaben und Steuer in der Schweiz bzw. in Liechtenstein

 

Um die österreichischen Steuer berechnen zu können müssen Sie vorher den Nettolohn in der Schweiz bzw. in Liechtenstein berechnen. Hierfür müssen Sie vom Bruttolohn in der Schweiz bzw. in Liechtenstein folgende Abgaben und auch die Quellensteuer abziehen.

Zur Information: Die folgenden Angaben sind ca. Werte. Die genauen Abgaben erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Abgaben in der Schweiz:

5,15 % AHV (1. Säule – gesetzliche bzw. staatliche Pension)
5,00 % BVG (2. Säule – Pensionskasse bzw. betriebliche Vorsorge)
1,10 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
1,40 % NBU (Beitrag für die Nichtberufsunfallversicherung)
0,39 % Beitrag zur Krankentaggeldversicherung

Abgaben in Liechtenstein:

4,55 % AHV (1. Säule – gesetzliche bzw. staatliche Pension)
SFR 300 – 400 BVG (2. Säule – Pensionskasse bzw. betriebliche Vorsorge)
0,50 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
SFR 80 – 100 NBU (Beitrag für die Nichtberufsunfallversicherung)
0,27 % Beitrag zur Krankentaggeldversicherung (Unternehmensabhängig)

Steueroptimierung durch Anlegerwohnungen

> Reduzierung der Steuerlast durch Abschreibungen
> Hoher Steuervorteil durch eine Vorsorgewohnung
> Aufbau von langfristigem Vermögen als Vorsorge
> Immobilien sind Sachwerte (risikoarme Vorsorge)
> Mieteinnahmen sind inflationsgeschützt

Optimierung der Steuer durch Urlaub- und Weihnachtsgeld

 

In der Schweiz und in Liechtenstein ist es nicht üblich einen 13. und einen 14. Monatslohn zu bekommen. Üblich sind 12 oder max. 13 Gehälter.

Da der 13. und 14. Gehalt in Österreich nur mit 6 % anstatt der vollen Einkommensteuer versteuert wird, empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und 14 Gehälter zu vereinbaren. In vielen Unternehmen ist das überhaupt kein Problem und daher sollten Sie unbedingt das Gespräch suchen, denn das ist definitiv die leichteste Art um Steuern zu sparen.

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Anmeldung beim Finanzamt für Grenzgänger in die Schweiz / Liechtenstein

 

Jeder Grenzgänger muss sich beim Finanzamt an seinem Wohnsitz anmelden. Hierfür müssen Sie entweder den Grenzgängerfragebogen ausfüllen und zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag und einer Ausweiskopie an das Finanzamt schicken oder Sie nützen das Online Service des österreichischen Finanzamts. Über FinanzOnline können Sie das Grenzpendlerformular ganz einfach online befüllen, zwischenspeichern und übermitteln. Sie finden das Formular unter „Weitere Services“ und „Weitere Anträge“.

Auf Grundlage Ihrer Angaben wird das österreichische Finanzamt Ihre voraussichtliche Steuer berechnen und Ihnen die Grenzgängermeldekarte übermitteln. In Österreich werden Sie dann künftig vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16 August und 15. November) Ihre Steuer im Voraus bezahlen.

Tipp: Selbstverständlich stehen wir unseren Kunden:innen gerne mit Rat und Tat auch zu allen Fragen Rund um die Anmeldung beim Finanzamt zur Seite und helfen auf Wunsch auch gerne beim Befüllen dieses Formulars.

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Lohnt es sich als Grenzgänger von Österreich in der Schweiz / Liechtenstein zu arbeiten?

 

Diese Frage beschäftigt wohl alle, die überlegen als Grenzgänger in der Schweiz / Liechtenstein zu arbeiten. Es gibt jedoch keine pauschale Antwort darauf! Trotzdem können wir aus Erfahrung sagen, dass die Gehälter in der Schweiz / Liechtenstein spürbar höher sind, als in Österreich. Unser Brutto-Netto-Rechner, der speziell für Grenzgänger aus Österreich in die Schweiz / Liechtenstein entwickelt wurde schafft Klarheit, da wir kalkulieren, was wirklich in Österreich Netto nach Abzug aller Abgaben in der Schweiz / Liechtenstein (Sozialabgaben, Quellensteuer), der Krankenversicherung und der Österreichischen Steuer vom Lohn übrigbleibt.

Neben dem in den meisten Fällen deutlich höheren Gehalt müssen noch weitere Vorteile erwähnt werden: Allen voran die Krankenversicherung für Grenzgänger. Grenzgänger aus Österreich haben 3 Möglichkeiten. In der Regel entscheiden sich Grenzgänger für eine private Krankenversicherungslösung aus Österreich und profitieren dadurch von deutlich niedrigeren Beiträgen und einem wesentlich besseren Deckungsumfang, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Neben der Krankenversicherung muss man noch erwähnen, dass das Pensionssystem in der Schweiz / Liechtenstein stärker ist als das in Österreich, dass die Unfallversicherung in der Regel automatisch Freizeitunfälle und Arbeitsunfälle inkludiert und dass man besser abgesichert ist, wenn man mal aufgrund eines Unfalles oder Krankheit nicht arbeiten kann.

Wie bereits zu Beginn erwähnt gibt es jedoch keine pauschale Antwort darauf, ob sich ein Job als Grenzgänger von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein lohnt, da es neben den erwähnten Punkten (höheres Gehaltsniveau, bessere und günstigere Krankenversicherung, bessere Altersvorsorge, bessere Unfallversicherung, bessere Absicherung im Krankheitsfall) auch noch einige individuelle Faktoren gibt, die man in die Entscheidung einfließen lassen sollte.

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von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein