Vergleich zwischen der ÖGK und der privaten Krankenversicherung
für Grenzgänger von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein

Ein Auszug der wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK) und der privaten Krankenversicherung für Grenzgänger (Grenzgängerversicherung).

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Beiträge

Die Beiträge sind abhängig von der Höhe des Bruttolohnes. Der Höchstbeitrag ist derzeit € 526,79 mtl. (Stand 2025)

Die Prämie ist abhängig von Alter und Gesundheitszustand. Maßgeblich ist das Eintrittsalter – es gibt keine Alterserhöhungen!

Prämienzuschläge wegen Vorerkrankungen sind möglich.

Annahmeverfahren

Es gibt keine Gesundheitsprüfung, d.h. die ÖGK kann keinen Antragsteller ablehnen.

Risikoprüfung anhand der Gesundheitsfragen auf dem Antrag, bzw. falls notwendig unter Beibringung entsprechender ärztlicher Atteste.

Leistung im Krankenhaus

Übernahme von Spitalskosten in der allg. Gebührenklasse von öffentlichen Krankenhäusern in Österreich bzw. in Vertragsstaaten. Es wird ein Spitalskostenbeitrag (Selbstbehalt) pro Tag verlangt (ca. € 8,00 pro Tag).

Europadeckungsgarantie je nach Variante in der allg. Gebührenklasse oder Sonderklasse eines allgemein öffentl. Krankenhauses in Europa, sowie Privatkliniken und Sanatorien laut Vertragsverzeichnis.
Weltdeckung: Bei operativen Fällen, in denen der medizinische Standard in Österreich nicht ausreicht, werden die Kosten weltweit übernommen. Es gibt keinen Spitalskostenbeitrag (Selbstbehalt).

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Leistung beim Arzt und Facharzt

Kunde ist Kassenpatient. Die Behandlung erfolgt einfach, zweckmäßig und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. E-Card-Gebühr von ca. € 10,85 bei Vertragsärzten, weit höherer Selbstbehalt bei Wahlärzten (Ärzte ohne Kassenvertrag).

Kunde ist Privatpatient und wird dadurch bevorzugt behandelt. Es besteht
100 % Kostendeckung. Eine Direktverrechnung mit den Ärzten ist möglich, d.h. dass Honorare vom Kunden nicht im Voraus bezahlt werden müssen (Ausnahme: ausländische Honorarnoten).

Leistung beim Heilpraktiker, Ganzheitsmedizin

Kein Kostenersatz, da diese Behandlungen seitens der Sozialversicherung nicht anerkannt werden.

Kostenersatz je nach Tarif – beim Arzt- und Facharzt 100 % Kostendeckung.

Medikamente

Nur von der gesetzlichen Versicherung bewilligte Medikamente werden bezahlt. Es fallen Rezeptgebühren pro verordnetem Medikament an (Stand 2017 € 5,85).

Sämtliche im EU-Raum als Heilmittel registrierten Medikamente können bezogen werden, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Es gibt keine Rezeptgebühren!

Sehbehelfe

Der Patient hat Anspruch auf eine Kassenbrille. Ein Kostenersatz bei Kontaktlinsen wird erst ab -7,00 Dioptrien (Kurzsichtigkeit) bzw. + 5,00 Dioptrien (Weitsichtigkeit) geleistet. Bei Sehbehelfen besteht grundsätzlich ein Mindestselbstbehalt von EUR 75,- (Stand 2015). Eine augenärztliche Verordnung ist Bedingung eines Kostenrückersatzes.

Kostenersatz für Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif. Für Brillen steht der tarifliche Höchstbetrag alle zwei Jahre zur Verfügung. Bei Dioptrienänderungen ist ein jährlicher Bezug möglich. Es wird keine augenärztliche Verordnung mehr verlangt!

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Es stehen die Zahnambulatorien zur Verfügung. Für Zahnbehandlungen bei Wahlärzten wird in der Regel nur eine geringe Kostenbeteiligung geleistet. Die Verwendung von hochwertigeren Materialien wird nicht ersetzt. Für Zahnersatz ist keine Kostenerstattung vorgesehen.

Zahnextraktionen, Plombieren, Wurzelbehandlungen, Röntgen, Mundhygiene, etc. werden zu 100 % vergütet. Auch hochwertigere Materialien werden ersetzt. Auch Zahnersatz wie Kronen, Stiftzähne, Brücken, etc. werden bis zu 80 % erstattet. Der Höchstbetrag je Kalenderjahr ist abhängig vom Tarif.

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Krankenhaustagegeld

Es ist keine Leistung vorgesehen.

Wenn nach einem Unfall die Unfallversicherung in CH oder FL die Kosten des Aufenthaltes zur Gänze übernimmt, wird ein Ersatztagegeld ausbezahlt.

Rückholservice

Es ist keine Leistung vorgesehen.

In medizinisch notwendig Fällen, wird der Heimtransport aus dem Ausland weltweit übernommen und organisiert.

Jährliche Gesundenuntersuchung wird bezahlt.

Je nach Tarifwahl stehen dem Kunden erstklassige Vertragshotels für mehrtägige Wellness-Aufenthalte, Gesundenuntersuchungen und sowie Ärzte und Fitnessstudios zum Fitnesstraining zur Verfügung. Dieses Programm kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Ratgeber für Grenzgänger
von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein