Familienbeihilfe für Kinder von Grenzgänger und Grenzgängerinnen

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger eines EU/EFTA-Landes haben Sie Anspruch auf Schweizer oder Liechtensteiner Familienzulagen (Familienbeihilfe) für Ihre Kinder, auch wenn diese in einem Land der EU oder der EFTA wohnen.

Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner in Ihrem Wohnsitzstaat arbeitet, wo sich auch Ihre Kinder aufhalten, dann erhalten Sie die Familienzulagen in Ihrem Wohnsitzstaat ausbezahlt. Eine allfällige Differenz zu den Familienzulagen in der Schweiz / Liechtenstein wird ausbezahlt.

Konkret bedeutet das, dass in der Regel der Wohnsitzstaat, also Österreich die Familienbeihilfe bezahlt und der Schweizer bzw. der Liechtensteiner Staat eine Ausgleichszulage leistet, da deren Familienzulage (Familienbeihilfe) höher ist, als die österreichische Familienbeihilfe. 

Höhe der Familienbeihilfe in Österreich

Die Familienbeihilfe beträgt seit Jänner 2023 pro Kind und Monat:

ab Geburt: EUR 120,60 pro Monat
ab 3 Jahren: EUR 129,00 pro Monat
ab 10 Jahren: EUR  149,70 pro Monat
ab 19 Jahren: EUR 174,70 pro Monat

 

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn Sie:

  • für zwei Kinder gewährt wird, um EUR 7,50 für jedes Kind
  • für drei Kinder gewährt wird, um EUR 18,40 für jedes Kind
  • für vier Kinder gewährt wird, um EUR 28,00 für jedes Kind
  • für fünf Kinder gewährt wird, um EUR 33,90 für jedes Kind
  • für sechs Kinder gewährt wird, um EUR 37,80 für jedes Kind

Beste Grenzgängerberatung inkl. Nettolohnberechnung

> Kostenlose und unverbindliche Beratung seit 2003
> Nettolohnberechnung & praktische Steuertipps
> Beste und günstigste Krankenversicherung für Grenzgänger
> Hilfe bei der Auswahl des passenden Bankkontos
> Hilfe mit der Anmeldung beim Finanzamt und vieles mehr

Familienzulage (Familienbeihilfe) in der Schweiz

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienbeihilfe) in der Schweiz sieht zwei Arten von Familienzulagen vor. Die Kinderzulage, welche mind. SFR 200,00 und die Ausbildungszulage, welche mind. SFR 250,00 pro Monat und Kind beträgt.

Kinderzulage

Die Kinderzulage wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis und mit dem Monat ausgerichtet, in dem der 16. Geburtstag des Kindes liegt. Die Kinderzulage beträgt mindestens SFR 200,00 pro Monat und Kind. Die Kantone können jedoch höhere Ansätze vorsehen.

Ausbildungszulage

Die Ausbildungszulage wird ab dem Monat, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, ausgerichtet, frühestens jedoch für den Monat in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt. Für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben und noch die obligatorische Schule besuchen, besteht ab dem Monat, der auf den 16. Geburtstag folgt, ebenfalls Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die Ausbildungszulage wird bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet. 

Die Ausbildungszulage beträgt mind. SFR 250,00 pro Monat und Kind. Die Kantone können jedoch höhere Ansätze vorsehen.

Für Grenzgänger (Österreich / Schweiz) gilt die Regelung, dass die Schweiz einen Differenzausgleich auf die Österreichische Familienbeihilfe entrichtet. Sie bekommen also die Österreichische Familienbeihilfe von Österreich und den Differenzbetrag von der Schweiz.

Kinderzulagen (Familienbeihilfe) in Liechtenstein

Die Höhe der Kinderzulagen (Familienbeihilfe) ist abhängig von der Zahl und vom Alter der Kinder.

Die Kinderzulagen betragen für jedes Kind monatlich SFR 280,00. Sie erhöhen sich mit Beginn des Monats, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, auf monatlich SFR 330,00.

Sobald ein Anspruchsberechtigter mehr als zwei zulagenberechtigte Kinder hat, betragen die Kinderzulagen monatlich SFR 330,00 für jedes Kind. Für Zwillinge betragen die Kinderzulagen ab Geburt je SFR 330,00.

 

Für Grenzgänger (Österreich / Liechtenstein) gilt die Regelung, dass die Liechtensteinische FAK einen Differenzausgleich auf die Österreichische Familienbeihilfe entrichtet. Sie bekommen also die Österreichische Familienbeihilfe von Österreich und den Differenzbetrag von Liechtenstein.

Haben Sie Fragen zum Arbeiten in der Schweiz / Liechtenstein?

Klären Sie schnell, aber dennoch professionell, persönlich und individuell die wichtigsten Fragen von zu Hause aus.

Ratgeber für Grenzgänger
von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein