Sustainable Finance

Allgemeine Informationen

Der europäische Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem sieht vor, dass die europäische Finanzindustrie bei der Konzeption und dem Vertrieb von Finanzprodukten ökologische (Environment), soziale (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführungs- (Governance) Kriterien zu berücksichtigen hat (sogenannte ESG-Kriterien). Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.

Um einen einheitlichen Standard zu schaffen, was als „nachhaltige Geldanlage“ gilt, hat der Europäische Gesetzgeber die „Offenlegungs-Verordnung“ und die „TaxonomieVerordnung“ erlassen. Die Offenlegungs-Verordnung definiert nachhaltige Investitionen im Allgemeinen, während die Taxonomie-Verordnung die Offenlegungs-Verordnung bezüglich „ökologisch nachhaltige Investitionen“ konkretisiert.

In unserem Informationsblatt erhalten Sie Informationen zu den unterschiedlichen, rechtlichen Bedeutungen der Nachhaltigkeit, inwiefern Sie Nachhaltigkeitskriterien bei Ihrer Investition berücksichtigen können und woran Sie erkennen können, in welchen Ausmaß Ihre Investition nachhaltig ist.

Wie gehen wir bei B-Quadrat mit dem Thema Nachhaltigkeit um?

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Versicherungsanlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Rahmen der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Versicherungsanlageproduktes.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler erhalten wir für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Vergütung direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz, in der Form von Abschluss-/ Folge-/ Betreuungs-/ Umsatz-/ Bestands-/ Beteiligungs- Provisionen bzw. Bonifikationen. Wir stellen sicher, dass unsere Vergütungsstruktur keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigt. Insbesondere treffen wir Vorkehrungen, dass weder durch die Vergütung noch in anderer Weise Anreize für uns bzw. unsere Angestellten geschaffen werden, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsanlageprodukt zu empfehlen, obwohl ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird also nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.