Pflegeversicherung für Grenzgänger
Grenzgänger aus Österreich in die Schweiz / Liechtenstein

 

Über die Pflege bzw. die Pflegebedürftigkeit zu sprechen macht keinen Spaß und niemand denkt gerne darüber nach. Dennoch: Zum Pflegefall kann jeder werden und zwar sehr schnell und altersunabhängig.

Grenzgänger & Pflege | B-Quadrat

Pflegeversicherung für Grenzgänger
Aktuelle Situation

In Österreich wohnhafte Personen, die im angrenzenden Ausland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, unterliegen aufgrund dieser Tätigkeit im Bereich der Krankenversicherung den ausländischen Rechtsvorschriften.

Beispiel: Eine in Vorarlberg wohnhafte Person, die in der Schweiz eine Beschäftigung ausübt, ist in der Schweiz krankenversichert.

 

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit ist jener Staat für Pflegeleistungen zuständig, der auch für die Krankenversicherung zuständig ist und zwar unabhängig davon, ob in diesem Staat tatsächlich Pflegeleistungen vorgesehen sind bzw. tatsächlich gewährt werden.

Zusatzinfo: In der Schweiz bzw. in Liechtenstein hat eine Person nur Anspruch auf Pflegegeld (Hilflosenentschädigung), wenn Sie auch in diesem Land wohnt.

Die grundsätzliche Zuständigkeit des Beschäftigungsstaates für Pflegeleistungen bleibt auch bei einer allfälligen Befreiung (opting-out) von der Krankenversicherung im Beschäftigungsstaat und Vorliegen einer privaten österreichischen Krankenversicherung gültig.

Beispiel: Für eine in Vorarlberg wohnhafte Person, die in der Schweiz eine Beschäftigung ausübt, allerdings von der Krankenversicherungspflicht befreit wurde und sich in Österreich privat krankenversichert, bleibt weiterhin die Schweiz für Pflegeleistungen zuständig.

 

Nach Aufgabe der Tätigkeit im Ausland ist Österreich erst ab jenem Zeitpunkt für Pflegeleistungen zuständig, ab dem eine (neuerliche) Zuständigkeit der österreichischen Krankenversicherung vorliegt.

Beispiel: Eine in Vorarlberg wohnhafte Person beendet ihr Dienstverhältnis in der Schweiz und beginnt anschließend ein Dienstverhältnis in Vorarlberg. Mit Beginn des neuen Dienstverhältnisses in Vorarlberg liegt die Zuständigkeit der Krankenversicherung und Pflegeleistungen bei Österreich.

 

In Österreich wohnhafte pflegebedürftige Personen, die eine österreichische Grundleistung (z.B. Pension, Ruhegenuss, Rente, Rehabilitationsgeld) beziehen, haben jedenfalls Anspruch auf österreichisches Pflegegeld.

Anspruch auf eine österreichische Grundleistung haben Personen, die vor Beginn Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger:in bereits in das österreichische System einbezahlt haben, das sind z.B. alle Personen, die bereits in Österreich gearbeitet haben. Wichtig zu wissen ist jedoch auch, dass in der Regel viel Zeit (ca. 2 Jahre) vergeht, bis so eine österreichische Grundleistung anerkannt wird. Als Grenzgänger ist man üblicherweise mit einer Krankentaggeldversicherung in dieser Zeit sehr gut abgesichert.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Dienstvertrag auf Bestehen einer Krankentaggeldversicherung. Sie ist in der Schweiz bzw. Liechtenstein eigentlich Usus. Üblicherweise bezahlt die Krankentaggeldversicherung 80 % des Lohnes für eine Dauer von 2 Jahren. Teilweise werden manche Arbeitnehmer aber sogar mit 100 % ihres Lohnes versichert.

Pflegeversicherung für Grenzgänger

> Nur Sachleistungsanspruch aus Schweiz / Liechtenstein
> Kein Anspruch auf gesetzliches Pflegegeld
> Unabhängig von der Wahl der Krankenversicherung
> Eine Zusatzversicherung ist notwendig
> B-Quadrat hilft bei der Auswahl der passenden Vorsorge

Pflege: Unsere Empfehlungen für Grenzgänger im Bereich der Pflege

Ob Sie als Grenzgänger, mit Wohnort Österreich und Arbeitsort Schweiz/Liechtenstein nun einen Anspruch auf gesetzliches Pflegegeld aus Österreich haben ist ein sehr individuelles Thema, welches wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen.

B-Quadrat ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich bereits seit 2003 intensiv mit dem Thema Grenzgänger beschäftigt. Unsere Kompetenz im Bereich Grenzgänger ist Ihr Vorteil, selbstverständlich auch im Bereich der Pflege.

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Pflege: Welche Pflegeversicherung für Grenzgänger ist die Beste?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da viele individuelle Faktoren, wie z.B. das Alter, der Gesundheitszustand und die gewünschte Höhe der Absicherung, einen Einfluss darauf haben. In einem Gespräch mit Ihnen, ganz egal ob telefonisch, persönlich oder online, besprechen wir Ihre Situation und Ihren Bedarf. Im Anschluss daran sind unsere Grenzgänger-Experten in der Lage das optimale Produkt für Sie zu suchen und auch zu finden.

Ein Tipp: Entscheiden Sie sich nicht voreilig für eine Pflegeversicherung! Diese ist nicht immer die beste Lösung für einen Grenzgänger im Bereich der Pflege. Es gibt andere Produkte, die ebenfalls eine Absicherung im Bereich der Pflege bieten und für Sie vielleicht, den besseren Versicherungsschutz und eine günstiger Prämie haben. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich!

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Pflege: Das unterschätzte Risiko der Pflegebedürftigkeit

Um Kein anderes Risiko wird so sehr unterschätzt oder verdrängt, wie das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Bereits jetzt kann man damit rechnen, dass über 50 Prozent der Menschen später einmal pflegebedürftig werden. Betrachtet man die demographische Entwicklung, sind diese Zahlen womöglich noch sehr optimistisch.

Im Jahr 2015 waren über 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung pflegebedürftig. Dieser Anteil bedeutet, dass jede 4. Familie einen Pflegefall in ihrem direkten Umkreis zu versorgen hat. Diese Versorgung verursacht ständig hohe Kosten, welche gerade bei lange andauernder Pflegebedürftigkeit zu viel Unmut, Streit und ganz oft auch zu finanziellen Problemen führt. 

Bei der Pflegeversicherung geht es darum, genug Geld für die Versorgung und Betreuung zu haben, wenn der Pflegefall eintritt. Ja, wir wissen der Gedanke, dass Sie irgendwann mal Pflege benötigen ist vermutlich sehr weit weg, denn jetzt sind Sie vermutlich gesund, aktiv und stehen voll im Leben. Doch genau das kann sich ändern. Manchmal sehr schnell, manchmal sehr langsam, selten nie.

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Ratgeber für Grenzgänger
von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein