Lohnfortzahlung für Grenzgänger in die Schweiz / Liechtenstein
Krankentagegeldversicherung (KTG) für Grenzgänger Schweiz / Liechtenstein
Krankentagegeld Schweiz / Liechtenstein (KTG): Lohnfortzahlung für Grenzgänger
In der Schweiz bzw. im Liechtenstein besteht, im Gegensatz zu Österreich und Deutschland, keine gesetzliche Pflicht zu Lohnfortzahlung bei Krankheit. Sofern Sie nichts anderes vereinbaren, besteht während der ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses keine Lohnfortzahlungspflicht in der Schweiz und in Liechtenstein.
Gesetzliche „Minimum-Regelung
Die Lohnfortzahlungspflicht besteht nach der gesetzlichen Regelung im ersten Dienstjahr ab dem 4. Anstellungsmonat für drei Wochen, im zweiten Anstellungsjahr mindestens 4 Wochen, im dritten Jahr 9 Wochen, danach gibt es weitere Verlängerungen bis max. 31 Wochen nach 25 Dienstjahren.
Eine gute Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist sehr wichtig
Es ist im Arbeitsvertrag festzulegen, für wie lange der Lohn im Krankheitsfall weiter bezahlt wird. Für die Zeit nach Beendigung der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers sollte eine existenzsichernde Krankentagegeldversicherung (KTG) vorhanden sein. Gerne können Sie die Versicherungslösungen im Bereich KTG mit einem unserer unabhängigen Versicherungs-Spezialisten im Detail besprechen.
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Arbeitgeber bieten Krankentagegeldversicherungen (KTG) an
Viele Arbeitgeber haben für Ihre Angestellten freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen. Diese garantiert bei Krankheit und Unfall eine Absicherung über das gesetzliche Minimum hinaus. Normalerweise wird 80% des Lohnes für 730 Tage vereinbart.
Sie sollten unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären bzw. im Arbeitsvertrag prüfen, ob eine solche Regelung besteht. Wenn nicht, müssen Sie sich selber um eine private Tagegeldversicherung kümmern. Sehr gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Wer bezahlt die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung (KTG)
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung können vom Arbeitgeber getragen werden. Meist muss jedoch der Arbeitnehmer die Beiträge bezahlen. Manchmal werden die Beiträge auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Die Beiträge werden direkt vom Lohn einbehalten. Sollte der Arbeitgeber vollständig die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung tragen, sind Teile davon steuerpflichtiges Einkommen.
Was geschieht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer, der einer betrieblichen Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) angehört, verliert mit Ausscheiden aus der Firma auch seinen Taggeldanspruch. Sein Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen, wenn er freiwillig der Einzelversicherung beitritt. Dies gilt auch bei Schwangerschaft.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kollektiv versichert ist. Bei einer Kündigung während einer Erkrankung bleibt der Taggeldanspruch auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen, und zwar bis zur vereinbarten Leistungsdauer.
Krankenversicherung – 3 Optionen gibt es für Grenzgänger
> Gesetzliche Krankenversicherung in Österreich bei der ÖGK
> Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz oder in Liechtenstein
> Private Krankenversicherung in Österreich (Grenzgängerversicherung)
Eine Kürzung des Krankentagegeldes ist bei bestimmten Sportarten möglich
Die folgende Sportarten sind eine beispielhafte Aufzählung für die Sportarten, die Versicherungen in der Schweiz bzw. im Liechtenstein als Wagnisse betrachten, so dass Kürzungen der Krankentagegelder erfolgen können.
Autorennen, Extremkarate, Box- oder Kampfsport-Wettkämpfe, Motorboot- und Motorradrennen, Abfahrtsrennen mit Mountainbike, Skigeschwindigkeitsfahren, Tauchen tiefer als 40 Meter, Riverboogie (Wildwasserfahrt auf Schwimmbob), Snowrafting (Schlauchbootfahren auf Skipisten), Hängegleiterflüge, Kanu- und Kajakfahrten, Canyoning, Hochseesegeln, Alpinismus.