Grenzgänger & Steuer
Sie leben in Österreich und arbeiten in der Schweiz oder in Liechtenstein. Da muss man sich unweigerlich die Frage stellen, in welchem Land man denn eigentlich die Steuern bezahlt!
Anders als bei der Krankenversicherung haben Grenzgänger bei der Einkommensteuer keine Wahl. Das Steuer-Prozedere für Grenzgänger ist im sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DAB) zwischen Österreich und der Schweiz bzw. Liechtenstein klar geregelt. Es legt unter anderem fest, in welchem Land ein Grenzgänger die Steuer zu bezahlen hat.

In welchem Land bezahlt ein Grenzgänger nun welche Steuern?
Steuer in Österreich (Wohnort)
Grenzgänger, die in der Schweiz bzw. in Liechtenstein arbeiten und in Österreich wohnen, zahlen lt. dem Doppelbesteuerungsabkommen eine sogenannte Wohnsitzsteuer. Das heißt Sie bezahlen Ihre Einkommensteuer in dem Land, in dem Sie wohnen, also in Österreich.
Steuer in der Schweiz / Liechtenstein (Arbeitsort)
Darüber hinaus zahlen Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein Quellensteuer. Diese beträgt in Liechtenstein 4 %. In der Schweiz variiert die Quellensteuer zwischen Kantonen bzw. Gemeinden und auch der Familienstand spielt bei der Höhe eine Rolle.
Die Höhe der Quellensteuer spielt jedoch keine Rolle, da Sie bei der Einkommensteuererklärung mit der österreichischen Steuer gegenverrechnet wird.
Hierzu ein Beispiel:
Angenommen Sie müssten für Ihr Einkommen in Österreich EUR 20.000,- Einkommensteuer bezahlen und Sie haben in der Schweiz bereits EUR 5.000,- an Quellensteuer bezahlt, dann müssen Sie in Österreich nur noch EUR 15.000,- bezahlen. Wenn Sie in der Schweiz Eur 10.000,- bezahlt hätten, dann müssten Sie in Österreich nur noch EUR 10.000,- bezahlen. In Summe müssen Sie immer EUR 20.000,- bezahlen und es ist somit völlig egal, wie hoch die Quellensteuer ist.
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Wie wird die österreichische Steuer berechnet?
Im österreichischen Steuerwesen gibt es eine stufenweise Staffelung des Einkommensteuersatzes je nach Größe des Jahreseinkommens.
Z.B. gilt bei der Einkommensteuer für die Progressionsstufe von 11.000 Euro bis 18.000 Euro ein Steuersatz von 20 Prozent. In der nächsten Progressionsstufe von 18.000 Euro bis 31.000 Euro gilt ein Steuersatz von 35 Prozent. In der Progressionsstufe von 31.000 Euro bis 60.000 Euro kommt der Steuersatz von 42 Prozent zur Anwendung usw.
Für Einkommen ab 11.000 Euro gibt es insgesamt sechs Progressionsstufen:
0 bis 11.000 Euro pro Jahr –> Steuerfrei
Über 11.000 Euro bis 18.000 Euro pro Jahr –> 20 % Einkommenssteuer
Über 18.000 Euro bis 31.000 Euro pro Jahr –> 30 % Einkommenssteuer
Über 31.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr –> 41 % Einkommenssteuer
Über 60.000 Euro bis 90.000 Euro pro Jahr –> 48 % Einkommenssteuer
Über 90.000 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr –> 50 % Einkommenssteuer
Über 1 Million Euro pro Jahr –> 55 % Einkommenssteuer
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Abgaben und Steuer in der Schweiz bzw. in Liechtenstein
Um die österreichischen Steuer berechnen zu können müssen Sie vorher den Nettolohn in der Schweiz bzw. in Liechtenstein berechnen. Hierfür müssen Sie vom Bruttolohn in der Schweiz bzw. in Liechtenstein folgende Abgaben und auch die Quellensteuer abziehen.
Zur Information: Die folgenden Angaben sind ca. Werte. Die genauen Abgaben erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Abgaben in der Schweiz:
5,15 % AHV (1. Säule – gesetzliche bzw. staatliche Pension)
5,00 % BVG (2. Säule – Pensionskasse bzw. betriebliche Vorsorge)
1,10 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
1,40 % NBU (Beitrag für die Nichtberufsunfallversicherung)
0,39 % Beitrag zur Krankentaggeldversicherung
Abgaben in Liechtenstein:
4,55 % AHV (1. Säule – gesetzliche bzw. staatliche Pension)
SFR 300 – 400 BVG (2. Säule – Pensionskasse bzw. betriebliche Vorsorge)
0,50 % ALV (Arbeitslosenversicherung)
SFR 80 – 100 NBU (Beitrag für die Nichtberufsunfallversicherung)
0,27 % Beitrag zur Krankentaggeldversicherung (Unternehmensabhängig)
Steueroptimierung durch Anlegerwohnungen
> Reduzierung der Steuerlast durch Abschreibungen
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> Aufbau von langfristigem Vermögen als Vorsorge
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> Mieteinnahmen sind inflationsgeschützt
Anmeldung beim Finanzamt für Grenzgänger in die Schweiz / Liechtenstein
Jeder Grenzgänger muss sich beim Finanzamt an seinem Wohnsitz anmelden.
Dazu müssen Sie
– den Grenzgängerfragebogen ausfüllen
– und zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Ausweiskopie an das Finanzamt schicken.
Auf Grundlage Ihrer Angaben im Grenzgängerfragebogen wird das Finanzamt Ihre voraussichtliche Steuer berechnen und Ihnen die Grenzgängermeldekarte übermitteln. In Österreich müssen Sie dann künftig vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16 August und 15. November) Ihre Steuer im Voraus bezahlen.
TIPP: Seit 2022 ist die Anmeldung als Grenzgänger auch Online über FinanzOnline möglich. Für alle die bereits einen Zugang haben, ist das bestimmst die einfachste Art sich als Grenzgänger anzumelden.
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Optimierung der Steuer durch Urlaub- und Weihnachtsgeld
In der Schweiz und in Liechtenstein ist es nicht üblich einen 13. und einen 14. Monatslohn zu bekommen. Üblich sind 12 oder max. 13 Gehälter.
Da der 13. und 14. Gehalt in Österreich nur mit 6 % anstatt der vollen Einkommensteuer versteuert wird, empfehlen wir Ihnen das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und 14 Gehälter zu vereinbaren. In vielen Unternehmen ist das überhaupt kein Problem und daher sollten Sie unbedingt das Gespräch suchen, denn das ist definitiv die leichteste Art um Steuern zu sparen.