Grenzgänger in der Schweiz
Tipps und Infos für neue Grenzgänger in der Schweiz
Allgemeine Informationen
Für Grenzgänger in der Schweiz gelten dieselben Einstellungs- und Lohnbedingungen, wie für inländische Arbeitnehmer.
Als Grenzgänger können Sie von den höheren Löhnen in der Schweiz und den tieferen Lebensunterhaltskosten im Ausland profitieren. Steuerrechtlich und versicherungstechnisch gibt es jedoch Einiges zu beachten.
Rund 343.000 Menschen arbeiteten Ende 2020 als Grenzgänger in der Schweiz. Als Grenzgänger kann man im Idealfall von den hohen Löhnen in der Schweiz profitieren und gleichzeitig mit einem ausländischen Wohnsitz die Lebenshaltungskosten tief halten.
Um als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Sie einen Grenzgängerausweis. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss diesen für Sie beantragen. Daneben benötigen Sie einen Arbeitsvertrag. Falls dieser befristet ist, gilt die G-Bewilligung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Falls dieses über ein Jahr dauert, ist die Grenzgängerbewilligung fünf Jahre lang gültig.
Um als Grenzgänger zu gelten, müssen Sie regelmäßig an Ihren Wohnort pendeln – in der Regel täglich. Für EG/EFTA-Bürger wurde der Begriff jedoch neu definiert. Diese müssen nur noch mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren.
Grenzgänger aus Österreich werden voll besteuert
Wer in Österreich wohnhaft ist und in der Schweiz arbeitet, gilt steuerrechtlich nicht mehr als Grenzgänger, denn der Grenzgängerstatus wurde für Österreicher aufgehoben. Pendler aus Österreich werden hierzulande vollumfänglich besteuert. Sie zahlen somit die Quellensteuer – genauso wie ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Für die Berechnung der Einkommenssteuer in Österreich wird jedoch die in der Schweiz bezahlte Steuer angerechnet.
Wie muss sich ein Grenzgänger in der Schweiz versichern?
In der Schweiz gibt es eine grundsätzliche Versicherungspflicht. Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien gilt jedoch eine Sonderregelung: das sogenannte Optionsrecht. Dieses erlaubt es, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen und die Krankenversicherung weiterhin im Wohnstaat abzuschließen. Um das Optionsrecht wahrzunehmen, müssen Sie das Gesuch innert drei Monaten bei Ihrem Arbeitskanton einreichen und einen gleichwertigen Versicherungsschutz im Wohnstaat nachweisen.
Altersvorsorge und Unfallversicherung
Wer mehr als acht Stunden pro Woche in der Schweiz arbeitet ist automatisch AHV versichert. Die AHV-Rente soll im Alter die Existenz sichern. Wer jährlich mehr als 21.510 Franken (Stand: 2021) verdient, zahlt automatisch je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber in die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, ein.
Alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz sind außerdem gegen die Folgen von Berufsunfall und Berufskrankheit versichert. Die Prämien dafür werden vom Arbeitgeber übernommen. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zudem gegen Freizeitunfälle versichert. Die Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung werden wiederum vom Arbeitnehmer bezahlt.