Wenn wir jetzt unser Fahrrad nach der langen Winterpause wieder aus dem Keller oder der Garage holen, sollten wir daran denken, unseren Drahtesel gründlich zu überprüfen: Denn es geht um unser und das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Wir haben es nicht vergessen, dafür aber in ein Hinterstübchen unseres Bewusstseins verbannt: Das Fahrrad hat überwintert – ihm gehört jetzt, zieht es uns im Frühling und im Sommer in die Natur, wieder unsere Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn es schön wird und die Vögel zwitschern, ist Verkehrssicherheit nämlich ein wichtiges Gebot, um die schöne Zeit angenehm – und vor allem: wohlbehalten – erleben zu können.

Über die Winterzeit haben wir unser Fahrrad wochen-, ja monatelag eingestellt: sei es im Keller oder in der Garage, oder aber es hat – wohl unfreiwillig, weil wir es vergessen haben – im Freien überwintert.

Während dieser Zeit „arbeitet“ es im Fahrrad – so kann sich beispielsweise Rost an den Bremsen festsetzen oder es kann auch die Luft aus den Reifen entweichen. Kurzum: Sicherheitsrelevante Bestandteile wurden angegriffen und die Fahrtüchtigkeit – und daher auch: Verkehrssicherheit – unseres Gefährts ist eingeschränkt.

Also unterziehen wir unser Fahrrad vor der ersten Ausfahrt einer sorgfältigen Kontrolle – und reparieren hie und da.

Was es zu beachten gilt

Und die Kontrolle muss schon gründlich sein – erschließen sich sicherheitsrelevante Probleme erst doch beim zweiten Hinsehen: Dass Reifen platt sind, die Bremsen locker oder Kabel korrodiert sind – diese Mängel erschließen sich einem freilich schon beim ersten Überprüfen.

Die Fahrradverordnung sieht vorne einen weißen und hinten einen roter Reflektor vor – diese können auch direkt im Scheinwerfer beziehungsweise im Rücklicht integriert sein. Apropos: Diese – also Scheinwerfer und Rücklicht – müssen naturgemäß auch im Dunkeln leuchten, auch aufsteckbare und/oder batteriebetriebene Varianten sind hier möglich.

Wobei: Das Rücklicht darf auch in Form eines Blinklichts vorhanden sein. Laut dem Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sind jedoch „Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden“, nicht zulässig – diese müssen schon direkt am Rad angebracht sein.

Und nicht zu vergessen: Vorgesehen ist zudem ein seitlich gelber Rückstrahler beziehungsweise alternativ weiß oder gelb reflektierende Reifen. Die Pedale haben mit gelben Rückstrahlern ausgestattet zu sein. Selbstverständlich muss unser Drahtesel auch mit einer Klingel oder einer Hupe bestückt sein.

Die Schrauben anziehen!

Bei den Bremsen sind zwei unabhängig voneinander funktionierende Systeme vorgeschrieben. Deshalb gilt es bei der Frühlingsüberprüfung, auch auf die Bremssysteme zu achten. Diese dürfen weder zu „hart“ noch abgenutzt sein: Damit die Bremse einfach zu betätigen ist, müssen die Bremszüge leichtgängig sein. Selbiges gilt für die Schaltzüge – wenn diese also schwergängig oder zerschlissen sind, heißt es, diese umgehend zu ersetzen.

Kommen wir zum Lenkkopflager, das bei Fahrrädern auch als „Steuersatz“ bezeichnet wird – wir sprechen über das Lager, das die Gabel drehbar mit dem Rahmen verbindet: Hier darf es keinerlei Spiel geben, wenn man den Lenker „durchdreht“ (also von einer Seite bis zur anderen dreht).

Ruckelt man bei angezogener Vorderradbremse und es bewegt sich etwas, muss folglich der Lenker oder das Lenkkopflager angezogen werden. Generell gilt es, alle Schrauben am Rad zu überprüfen: Sitzen diese fest? Wenn nicht, müssen diese nachgezogen werden.

Immer auch auf die Reifen achten

Reifen sollten nicht nur ausreichend Profil aufweisen – auch dürfen sie nicht spröde sein. Tatsächlich lassen sich die meisten Reifenpannen mit dem richtigen Luftdruck verhindern. Hier sollte man also peinlich genau auf den richtigen Luftdruck achten – in Abhängigkeit von Reifengröße und Modell kann dieser zwischen 2,0 und 9,2 bar liegen.

Kommen wir schließlich zur Fahrradkette: Diese muss ausreichend gespannt sein. Zum Schmieren empfiehlt sich ein Kettenöl. Experten gehen davon aus, dass die Kette nach 3.000 bis 6.000 Kilometern einigermaßen abgenutzt ist, und folglich ersetzt werden sollte. Vorsicht ist hier geboten, weil sich andernfalls die Kettenräder zu stark abnutzen.

Übrigens: Den Zustand der Bereifung, der Kette, der Schaltung und des Rahmens überprüft man am einfachsten, indem man das Rad „auf den Kopf“ stellt – also auf den Lenker und auf den Sattel. Die Gangschaltung – also Ketten- sowie Nabenschaltung – gehören selbstverständlich auch justiert.

Weiterführende Informationen

Die kostenlos herunterladbare Broschüre „Richtig ausgerüstet“ und das gleichnamige Faltblatt des BMVIT erklären, wie ein verkehrssicheres Fahrrad zu funktionieren hat.

Videos des ADFC zeigen, worauf man bei der Justierung der Gangschaltung achten sollte.

Weitere Tipps zur Kontrolle, aber auch zur Pflege eines Fahrrades gibt es online beim ADFC und unter www.radworkshop.info, einem Webportal der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA), sowie in der Broschüre „Der Radlgeber“ – diese Broschüre ist unter www.klimaaktiv.at, einem Webauftritt des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kostenlos abrufbar.

 

Quelle: Versicherungsjournal 09.04.2018
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

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