B-Quadrat Steuertipps

In der Arbeitsnehmerveranlagung (ANV) können Sie persönliche Aufwendungen gel­tend machen, z. B. berufsbedingte Ausgaben oder außer­ gewöhnliche Belastungen. Diese individuellen Kosten werden bei der laufenden Lohnverrechnung nicht be­rücksichtigt.
Es kann also gut sein, dass Sie mit der ANV einen Teil Ihrer bezahlten Steuer zurückerhalten!

Normalerweise (außer Pflichtveran­lagung), haben Sie fünf Jahre Zeit, um Ihre ANV zu machen. Das heißt: Für 2017 ist der letzte Abgabetermin für Ihre ANV der 31.12.2022.

Hier finden Sie einige interessante Links: 

Die 10 besten Steuertipps

Anleitung für die Arbeitnehmervereinbarung 2017
Die ANV kann elektronisch im FinanzOnline-Portal oder in Papierformat ausgefüllt werden.

Steuervorteile für Familien
Spezielle Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, diese sind z.B.: Alleinerzieherabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderbetreuungskosten, etc. 

Außergewöhniche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung, Kurkosten, Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung, etc.) sind in der Beilage (L1ab) geltend zu machen.

Änderung bei den Sonderausgaben ab 2018
Das Finanzamt berücksichtigt ab dem Steuerjahr 2017 folgende Ausgaben automatisch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung:

– Spendend
– Kirchenbeiträge
– Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bzw. Nachkauf von Versicherungszeiten

 

Quelle: Arbeiterkammer
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

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