Ab Jänner 2020 gelten in Österreich einige Neuregelungen. Die Steuerreform soll unter anderem Geringverdiener entlasten sowie einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.
 

Neuerungen im Kfz-Bereich

Jedes Fahrzeug, das in Österreich bei einem Händler gekauft oder erstmalig zugelassen wird, muss die NoVA als „Zulassungssteuer“ abführen. Die Berechnung der Höhe der NoVA hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab und wird seit 01.01.2020 anhand des Messverfahrens WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) neu geregelt. Der maximale Steuersatz beträgt für Pkw 32 Prozent und wird zum Nettowert des Fahrzeugs addiert. Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden künftig mit einem Malusbetrag schlechter gestellt. CO2-arme Fahrzeuge werden durch die neue Normverbrauchsabgabe steuerlich begünstigt.

War bisher die kW-Leistung des Verbrennungsmotors ausschlaggebend für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Pkw, so zählen ab 01.10.2020 auch die CO2-Emissionen. Gute Neuigkeiten für reine Elektrofahrzeuge: Für die gibt es zukünftig eine komplette Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer. Für Hybrid-Pkw und Range-Extender kommt diese nicht zu tragen. Bei Wechselkennzeichen gilt: Für das Fahrzeug mit der höchsten Steuerlast ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen. Wenn Sie bisher Ihre Versicherungssteuer monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich entrichtet haben und Sie sich nach dem 30. September 2020 ein neues Fahrzeug anschaffen möchten, dann entfällt für Sie der Unterjährigkeitszuschlag.

 

Was kommt sonst so auf Österreich zu?

Ihre monatliche Bruttopension beträgt weniger als EUR 1.111? Dann dürfen Sie sich 2020 um eine Erhöhung von 3,6 % freuen. Bei Pensionen zwischen EUR 1.111 und EUR 2.500 schleift sich die Pensionsanpassung auf den Inflationswert von 1,8 Prozentpunkten ein.

Sofern das Einkommen im Kalenderjahr nicht höher als EUR 15.500 ist, wird der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer mit einem Zuschlag von EUR 300 unterstützt. Bei einem Einkommen zwischen EUR 15.500 und EUR 21.500 pro Jahr schleift sich der Betrag auf EUR 0 ein.

In Österreich fallen jährlich 900.000 Tonnen Plastikmüll an, davon sind rund 300.000 Tonnen Verpackungsmüll. Täglich verunreinigen 100 kg Plastik die Donau. Oftmals sind es achtlos weggeworfene oder vom Wind vertragene Plastiksackerln. Daher will die Bundesregierung mit 01.01.2020 ein Verbot von nicht-abbaubaren Plastiksackerln durchsetzen. Dies ist Teil eines Maßnahmenpakets, das den Plastikverbrauch einschränken soll. So sorgt die Einwegplastikrichtlinie für ein Verbot von Einwegkunststoffprodukten, wenn es dafür bereits ein plastikfreies Alternativprodukt gibt. Ein Verbot gibt es auch für Mikroplastikartikel, das sind Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser kleiner als 5 Millimeter, in Kosmetikprodukten und Reinigungsmitteln.

Nach 16 Jahren Pause wird es in Zürs in Vorarlberg wieder ein Weltcup-Rennen geben. In der ersten Novemberhälfte findet ein Parallel-Bewerb statt. Somit erhält Österreich in der alpinen Ski-Saison 2020/2021 einen weiteren Weltcup-Schauplatz.

Sie haben auf den Familienbonus vergessen? Ab 2020 können Arbeitnehmer, die Familienbeihilfe beziehen beziehungsweise im Jahr 2019 bezogen haben, den Familienbonus Plus erstmals rückwirkend ausbezahlt bekommen.

Lange wurde darüber diskutiert, nun wird es tatsächlich realisiert: einheitliche Herbstferien für ganz Österreich. Diese gelten ab dem Schuljahr 2020/21 bundesweit und dauern vom 27. bis zum 31. Oktober. Ach ja, und falls im nächsten Jahr die Matura ansteht: Am 05.05.2020 startet die Zentralmatura mit dem Fach Mathematik.

Sie überlegen, sich einen E-Reader anzuschaffen? Elektronische Publikationen werden grundsätzlich mit physischen Druckwerken gleichgestellt. Somit unterliegen sie ab 2020 einem Steuersatz von 10%, sofern sie nicht überwiegend aus Video- oder Musikinhalten bestehen oder Werbezwecken dienen. Eine gute Gelegenheit, um wieder mehr zu lesen!

Unterm Weihnachtsbaum lag eine Drohne? Toll! Ist sie schon registriert? Ab 01.07.2020 müssen alle Drohnen-Piloten und Pilotinnen einen Online-Test absolvieren, zudem muss jede (auch „alte“) Drohne um EUR 25 registriert werden. Dafür entfällt für Drohnen bis 25kg die bisherige Genehmigungspflicht. Die offiziell erlaubte Flughöhe von Drohnen wird von 150 Meter auf 120 Meter eingeschränkt und eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Umweltfreundlicher Ökostrom, der durch Photovoltaik-Anlagen, Biogas oder Wasserstoff erzeugt wird, soll für private Haushalte weniger besteuert werden.

4 Kommentare
  1. Du hast einen schönen Blog. Gute Arbeit

  2. Toller Artikel Ich mag deinen Blog

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