Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Corona: Wer? Wie? Was? Wo? (B-Quadrat Blog / Versicherungsmakler)

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Wie können Sie uns während der Corona Krise erreichen?

Für uns hat Ihre Gesundheit, der Schutz Ihrer Familie sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Uns ist es wichtig, einen Beitrag dazu zu leisten, die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen. Aus diesem Grund bleibt derzeit unser Büro geschlossen. ABER das B-Quadrat Team ist selbstverständlich weiterhin voll handlungsfähig. Alle Prozesse laufen wie gewohnt und wir sind zu 100 % für Sie erreichbar. Zwar nicht persönlich, aber natürlich via Telefon, E-Mail sowie auf unserer Website.

 

Die häufigsten Fragen zur Zeit von Corona

 

Kfz: Sind die Zulassungsstellen geöffnet?

Die Schließung der Zulassungsstellen ist notwendig, um die nationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu unterstützen. Daher sind derzeit Ab- bzw. Anmeldungen von privaten Fahrzeugen nicht möglich.


Der Zulassungs-Notbetrieb sieht explizit Fälle von privaten Personen nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich zwingend erforderlich ist und es sich somit um einen tatsächlichen Notfall handelt (Stand: 01.04.2020)

Für dringend notwendige Geschäftsfälle wie

  • der Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs oder
  • der Anmeldung von Fahrzeugen im Dienst der öffentlichen Sicherheit bzw.
  • von Einsatzfahrzeugen im Gesundheitswesen

gibt es Ausnahmeregelungen. 

 

Börse: Die Aktienkurse schwanken stark bzw. sind stark gesunken. Was kann ich tun?

Verkaufen Sie auf keinen Fall. Sollten Sie finanzielle Mittel benötigen, wäre es ratsam nicht leichtfertig auf die Wertpapiere zuzugreifen. Dies ist aufgrund der derzeit gesunkenen Börsenkurse nicht wirtschaftlich und führt zu einer Realisierung massiver Verluste, die bei Aufrechterhaltung wieder ausgeglichen werden können.


Nutzen Sie die Flexibilität, die die meisten Produkte mit sich bringen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Prämien zu reduzieren oder sogar für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Das empfehlen wir jedoch nur in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, denn es empfiehlt sich sehr bei günstigen Kursen weiterhin zu kaufen.


Zuzahlungsmöglichkeiten jetzt nutzen. Auch wenn die aktuelle Situation und die Folgen noch nicht absehbar sind, wissen wir aus vorangegangen Krisen, dass eine darauffolgende Börsenerholung erfolgen wird! Daher: Nutzen Sie derzeit niedrigen Einstiegskurse! 

 

Kfz: Besteht Versicherungsschutz, wenn ich trotz verhängter „Ausgangssperre“ mit dem Kfz unterwegs bin und einen Unfall verursache?

Deckung besteht entsprechend den versicherten Sparten und entsprechend den vertraglichen Bedingungen. Die Ausgangssperre ist in dem Fall ohne Bedeutung.

 

Krankenversicherung: Werde ich mit einer Sonderklasse-Versicherung mit einer Corona-Infektion im Spital bevorzugt behandelt?

Im Fall einer Coronainfizierung müssen Sie in Quarantäne. Hierfür gelten in Österreich bestimmte Regelungen. Die Leistungen einer Sonderklasse-Versicherung sind bei einer Corona-Erkrankung somit leider nicht möglich.

 

Ich habe Corona-Symptome. Zahlt meine ambulante Versicherung den Privatarzt-Besuch?

Sollte der Verdacht bestehen, dass Sie sich mit Corona infiziert haben oder gegebenenfalls bereits erkrankt sind, sollten Sie keinen Privatarzt aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren

 

Krankenversicherung: Ich muss in Quarantäne. Greift meine Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung?

Da es sich bei Quarantäne um keinen Krankenhaus-Aufenthalt handelt, besteht kein Leistungsanspruch. Sollte allerdings ein Spitalaufenthalt auf Grund von Corona notwendig sein, wird auch das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld bezahlt.

 

Reiseversicherung: Ich bin selbst am Coronavirus erkrankt und muss meine Reise deshalb stornieren. Sind die Stornokosten gedeckt oder fällt das unter die Ausnahme Epidemie/Pandemie?

Dieser Fall fällt tatsächlich unter den Pandemieausschluss. Stornokosten sind daher nicht gedeckt. 

 

Reiseversicherung: Sind anfallende medizinische Kosten von der Reiseversicherung gedeckt, wenn ich selbst am Coronavirus erkranke?

Grundsätzlich sind Schäden aufgrund einer Pandemie vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

Reiseversicherung: Ich kann meinen Urlaub nicht antreten, weil ich unter Quarantäne stehe. Ist das in meiner Stornoversicherung gedeckt?

Bei einer Quarantäne handelt es sich um eine behördliche Verfügung. Diese ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. 

Ich habe eine Reise in ein Land gebucht, in dem es schon eine Reisewarnung oder zumindest eine partielle Reisewarnung gibt. Was kann ich machen?

Länder/Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung besteht, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Unabhängig davon gilt auch hier, dass Epidemien und Pandemien kein versichertes Risiko darstellen und somit sind Stornokosten im Fall einer Reisestornierung nicht gedeckt. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist vorgesehen, dass Ihr Veranstalter Ihnen eine (zumutbare) Alternative zur Umbuchung anbietet. Kontaktieren Sie dazu aber unbedingt Ihren Reiseveranstalter.

 

Reiseversicherung: Mein Flug wurde gestrichen. Was kann ich machen?

Unabhängig vom Coronavirus muss Ihnen die Fluglinie eine Alternative bieten. Kontaktieren Sie dazu direkt Ihre Fluglinie oder den Reiseveranstalter im Fall einer Pauschalreise.

 

Berufsunfähigkeit: Leistet die Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch während einer Pandemie, wenn Sie als versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. 

 

Ablebensversicherung: Leistet die Ablebensversicherung?

Das Coronavirus und eine Ansteckung mit eben diesem haben keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.

 

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUFT): Leistet die Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

In vielen Tarifen ist eine Quarantänedeckung in der BUFT enthalten. Dies gilt es zuerst zu prüfen. Sollte diese Deckung vorhanden sein besteht Versicherungsschutz in Folge von Maßnahmen oder Verfügungen einer Gesundheitsbehörde oder ihr gleichgestellter Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person (versicherte Person) betreffen (Quarantäne). Um Leistung zu generieren, muss die Quarantänebestimmung die versicherte Person treffen und nicht den versicherten Betrieb. Daher leisten die meisten Anbieter, falls z.B. die versicherte Person in Norditalien unter Quarantäne genommen wird vollinhaltlich (ohne Karenzfrist), oder aber wenn ein Erkrankter in einer ärztlichen Ordination vom Arzt behandelt wird und der Arzt wegen Ansteckungsverdacht in Quarantäne muss.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn laut einer Verordnung z.B. alle Textilgeschäfte in Österreich geschlossen bleiben müssen, und es keine Quarantänemaßnahme betreffend der versicherten Person gibt. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von angeordneten Verkehrsbeschränkungen oder Ausgangssperren.

 

 

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