Die richtigen Leistungen vereinbaren

Bevor Sie über die gewünschte Höhe der Versicherungsleistungen entscheiden, sollten sie zwei Dinge bedenken:

Ausreichende Grundinvaliditätssumme

Wer eine Unfallversicherung abschließt, sollte unbedingt eine ausreichend hohe Grundinvaliditätssumme vereinbaren, denn geringe Invaliditätsgrade sind häufiger als hohe. Deshalb gilt: besser eine hohe Grundinvaliditätssumme als eine hohe Progression. So bekommen Versicherte auch bei einem geringen Invaliditätsgrad, etwa 15 Prozent, schon eine nennenswerte Summe, mit der sie notwendige Umbauten oder Anschaffungen finanzieren können. Kunden sollten außerdem darauf achten, dass die Versicherung schon ab 1 Prozent Invalidität zahlt.

Gute Leistungskurve

Eine hohe Progression garantiert nicht automatisch auch die höchste Leistung. Denn in welchen Schritten die Leistung für unterschiedliche Schweregrade der Behinderung ansteigt, unterscheidet sich je nach Anbieter. Zwei Tarife mit 500 Prozent Progression und gleicher Gliedertaxe können ganz unterschiedliche Progressionskurven aufweisen. Das heißt, sie zahlen beispielsweise bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent verschieden hohe Leistungen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Tarif zu wählen, der die Leistungen bereits bei niedrigen Invaliditätsgraden vervielfacht.

Die Progressionskurve eines guten Tarifs sollte bei 50 %iger Invalidität mindestens 130 %, bei 75 %iger Invalidität mindestens 280 % und bei 100 % iger Invalidität mindestens 500 % der genannten Werte ergeben. Somit würde bei einer Grundinvalidität von € 150.000,- bei 50 % iger Invalidität 130 % davon ausbezahlt werden, somit € 195.000,-.

Wie überprüfe ich die Progression und die Gliedertaxe am besten?

Die meisten Versicherungen haben Ihre Progressionstabellen mittlerweile auf Ihren Angeboten aufgedruckt. Sollte das bei Ihrem Anbieter nicht der Fall sein, dann fragen Sie Ihn nach der Progressionstabelle. Akzeptieren Sie keine Ausreden! Jeder kann Ihnen diese  Tabelle liefern und Sie ist enorm wichtig für die Wahl der richtigen Unfallversicherung.

Wenn Sie die Tabelle haben lesen Sie die Progression am einfachsten ab, wenn Sie die Leistungen der Gliedertaxe für den Verlust von

Daumen,
Hand und
Fuß

in Euro vergleichen. Anhand dieser drei konkreten Summen haben Sie einen guten Vergleich, der sowohl die Progression als auch die Gliedertaxe beinhaltet.

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Manche Zusatzleistungen lohnen sich, andere nicht

Folgende Leistungen sind als Zusatzmerkmale Ihrer Unfallversicherung entweder sinnvoll oder sollten eher ausgeschlossen werden.

Todesfallsumme vereinbaren

Für Menschen, die ihre Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes absichern wollen, ist eine Risikolebensversicherung die beste Wahl. In der Unfallversicherung ist eine Todesfallsumme dennoch sinnvoll. Denn diesen Betrag gibt es als Vorschuss, bis geklärt ist, wie schwerwiegend die gesundheitlichen Folgen des Unfalls sind. Die reguläre Versicherungssumme bekommen Betroffene hingegen meist erst nach Ablauf eines Jahres, wenn endgültig feststeht, dass sich die Behinderung nicht noch bessert. Um Mehrbelastungen zu bewältigen, die während dieser zwölf Monate auftreten, sollten Sie eine Todesfallleistung von mindestens 10.000 Euro vereinbaren.

Bergungskosten und kosmetische Operationen sinnvoll

Manche Anbieter beteiligen sich an den Kosten für Rettungseinsätze, beispielsweise wenn der Versicherte nach einem Skiunfall mit einem Hubschrauber geborgen werden muss. Ist nach einem Unfall das Aussehen des Betroffenen dauerhaft beeinträchtigt, übernehmen einige Versicherer zudem die Kosten für kosmetische Eingriffe. Beide Optionen sollten jeweils mit mindestens 10.000 Euro dotiert sein. Bei guten Tarifen ist beides automatisch eingeschlossen.

Unfallkosten bzw. Heilkosten vereinbaren

Nach Vereinbarung der Unfallkosten beteiligt sich der Versicherer an den Kosten, die nach einem Unfall entstehen können und die nicht oder nicht zur Gänze von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden. Zum Beispiel werden die Kosten für eine privaten Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeuten übernommen. Bei den sehr guten Anbietern werden auch die Kosten für Alternativmedizin übernommen.

Mehrleistung lohnt sich nicht

Manche Tarife bieten ab hohen Invaliditätsgraden besonders hohe Leistungen an, zum Beispiel ab 90 Prozent Invalidität die doppelte Versicherungssumme. Es lohnt sich nicht, dafür extra zu bezahlen. Eine entsprechend hoher Grad der Behinderung ist unwahrscheinlich, und mit einer ausreichenden Grundinvaliditätssumme und Progression sind Sie ausreichend abgesichert. Einige gute Tarife beinhalten die Mehrleistung automatisch – sie sollte aber nicht der Entscheidungsgrund für einen teureren Tarif sein.

Besser keine Dynamik

Oft wird Ihnen angeboten, dass sich die Unfallversicherung dynamisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz (3 bis 10 Prozent) erhöht, um die Inflation auszugleichen. Was für eine BU-Rente sinnvoll ist, gilt für die Unfallversicherung nicht: Denn hier erhalten Sie die Leistung auf einen Schlag, und mit dem Alter sinkt der Absicherungsbedarf in der Regel. Daher sollten Sie von Anfang an ausreichende Versicherungssummen wählen. Fällt Ihr Bedarf mit der Zeit tatsächlich geringer aus, können Sie die Versicherungssumme und damit den Beitrag reduzieren.

Unfallrente lieber durch Kapitalleistung selbst finanzieren

Ein häufiges Merkmal, das viele Vermittler in den Vertrag packen wollen, ist die Unfallrente, gerade bei Kindern. Die Unfallrente wird erst ab einer 50-prozentigen Invalidität gezahlt, eine gute Unfallversicherung leistet hingegen schon ab 1 Prozent Invalidität. Besser und flexibler finanzieren Versicherte monatliche Auszahlungen, indem sie die Kapitalleistung aus der Unfallversicherung zum Beispiel auf einem Sparkonto oder Sparbuch anlegen und sich regelmäßig selbst etwas auszahlen.

Überflüssige weitere Extras

Manche Gesellschaften bieten weitere Zusatzoptionen wie ein Unfall-Krankenhaustagegeld an. Dieses erhalten Versicherte für jeden Tag, den sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen. Genesungsgeld gibt es für die gleiche Anzahl an Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt.

Außerdem bieten einige Versicherer eine sogenannte Übergangsleistung an. Das bedeutet, die Versicherung zahlt sechs Monate nach dem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinbarte Summe. All diese Leistungen sind überflüssig. Versorgungslücken durch den Gehaltsausfall sollten Verbraucher stattdessen lieber durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.

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