Es gibt diverse Faktoren, die dazu führen können, dass ein Erwerbstätiger im Laufe seiner Berufstätigkeit berufsunfähig werden kann. Laut einer Studie glauben viele nicht, dass die staatliche Absicherung in diesem Fall ausreichen wird.
Die Furcht vor einer Berufsunfähigkeit
Eine Umfrage zeigt, dass jeder fünfte Österreicher Angst vor einer Berufsunfähigkeit hat. Zudem ist das Vertrauen in die staatliche Berufsunfähigkeits-Absicherung nicht besonders hoch. Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger zeigen, warum es notwendig ist, sich nicht alleine auf die gesetzliche Absicherung zu verlassen.
Jeder Fünfte fühlt sich stark oder sehr stark von einer Berufsunfähigkeit bedroht, so ein Ergebnis einer Umfrage, die das Marktforschungs-Institut Market Marktforschungs-GesmbH & Co. KG unter 1.000 Berufstätigen im Alter von 18 bis 65 Jahren im Auftrag eines Versicherers durchgeführt hat. Die Sorge davor ist je nach Berufsgruppen unterschiedlich stark. So fürchtet sich fast jeder dritte Erwerbstätige, der in Gewerbe und Handwerk tätig ist, jeder vierte Beschäftigte im Bereich Tourismus und Handel und jeder Fünfte, der in der Industrie arbeitet, vor einer Berufsunfähigkeit.
Nur etwa 15 Prozent glauben, dass sie im Falle des Falles mindestens gut durch eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Absicherung geschützt sind. Bei den Selbstständigen und Freiberuflern sind es sogar nur neun Prozent.
Die gesetzliche Absicherung
Die gesetzliche Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit erfolgt je nach Ursache auf zwei Wegen: Wer aufgrund dauerhafter gesundheitlicher Probleme mindestens sechs Monate nicht oder nur teilweise erwerbsfähig ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension von der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dazu müssen bestimmte versicherungs-rechtliche Voraussetzungen gegeben sein, die jedoch für Arbeiter und Angestellte oder Selbstständigeunterschiedlich sind.
Ein Arbeitnehmer hat zum Beispiel nur einen Anspruch auf eine solche Pension, wenn seine Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Leiden weniger als die Hälfte im Vergleich zu einem Gesunden mit ähnlicher Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten beträgt. Ein unter 50-jähriger Selbstständiger erhält eine entsprechende Pension nur, wenn er aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen; seine bisherige Ausbildung und Kenntnisse spielen dabei keine Rolle.
Wird die Erwerbsminderung durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall verursacht, kann ein Anspruch auf eine Versehrtenrente von der sozialen Unfallversicherung bestehen, sofern die Erwerbsfähigkeit mehr als drei Monate für mindestens 20 Prozent gemindert ist. Bei fast allen gesetzlichen Absicherungsvarianten muss der Betroffene zudem eine bestimmte Zeit bereits gesetzlich pensions- oder unfallversichert gewesen sein, damit ein Anspruch auf eine entsprechende Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit besteht.
Warum eine private Vorsorge notwendig ist
Die Furcht vor einer Berufsunfähigkeit und die Zweifel, dass die staatliche Absicherung im Falle des Falles nicht ausreicht, sind nicht unbegründet. Dies belegen unter anderem die aktuellen Zahlen des „Handbuchs der österreichischen Sozialversicherung – 2017“ des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger. 2016 haben 165.341 Personen eine gesetzliche Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension vor dem regulären Pensionsalter erhalten. Die durchschnittliche Pensionshöhe betrug € 1.150 monatlich.
Letztes Jahr erhielten zudem 83.458 Personen eine Versehrtenrente mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von € 440 im Monat. Allerdings erhielten fast 90 Prozent der Bezieher einer Versehrtenrente, nämlich 74.391 Personen, nur eine Teilrente wegen einer 20- bis 49-prozentigen Erwerbsminderung mit einer durchschnittliche Rentenhöhe von € 306 monatlich.
Ein Tipp von B-Quadrat: Um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell ausreichend abgesichert zu sein, ist es wichtig, frühzeitig zum Beispiel mit einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Polizze vorzusorgen. Gerne informieren wir darüber, inwieweit im individuellen Fall bei einer Berufsunfähigkeit eine Absicherungslücke trotz gesetzlicher Sozialversicherungen besteht und welche Vorsorgemöglichkeiten sinnvoll sind, um diese zu schließen.
Quelle: Versicherungsjournal 04.12.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)
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