Wertvolle Tipps zur Risikolebensversicherung bzw. Ablebensversicherung

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung für den Todesfall. Sie zahlt die vorher vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus, wenn die im Vertrag versicherte Person stirbt. Die Risikolebensversicherung ist damit unter den Lebensversicherungen eine reine Risikoversicherung, mit der kein Geld angespart wird – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, die die Todesfallabsicherung mit Sparen kombiniert. Daher sind auch die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung viel niedriger als die einer Kapitallebensversicherung.

Wer eine Risikolebensversicherung braucht

Kein Mensch kann sich sicher sein, dass er bis weit nach dem Renteneintritt lebt. Nach Zahlen des Verbandes der Österreichischen Versicherungswirtschaft stirbt immerhin etwa jeder siebte Bürger (15 %) schon zwischen dem 30. und dem 65. Lebensjahr. Im Alter von 45 bis 65 Jahren sterben etwa 13 Prozent.

Eine Risikolebensversicherung ist aber keineswegs ein Muss. Wer keine Hinterbliebenen zu versorgen hat und keine Schulden hinterlässt, kann auf diese Absicherung verzichten. Die beiden klassischen Bedarfsfälle sind:

  • Immobilienfinanzierung: Hier sollte der (Ehe-) Partner abgesichert sein, damit er oder sie die Restschuld auf den Kredit bei der Bank tilgen kann und so keine Schulden alleine stemmen muss, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben.
  • Kinder oder andere Hinterbliebene absichern: Die Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn die Familie einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Müsste ein Partner als Alleinerziehender seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er plötzlich allein für die Kinder da ist? Stellen Sie sich bei aller Fürsorge aber auch die Frage, ob nicht schon genug Vermögen vorhanden ist oder ob Ihr Partner nicht die durch den Tod entstandene Gehaltslücke auffangen kann. Dann ist die Versicherung wahrscheinlich unnötig.

Darüber hinaus kommt die Versicherung für Geschäftspartner mit einer gemeinsamen Firma in Betracht. Dabei ist es grundsätzlich möglich, den Vertrag auf die Firma laufen zu lassen.

So bestimmen Sie die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte sowohl eventuelle Schulden abdecken, die nach dem Tod eines Partners weiterbestehen, als auch die Gehaltslücke des Verstorbenen schließen. Letzteres ist in der Regel mindestens solange notwendig, bis die Kinder sich finanziell selbst versorgen können.

Wer einen Kredit absichern möchte, sollte die Versicherungssumme mindestens in der Höhe der Restschuld des Kredites wählen. Fragen Sie diese gegebenenfalls bei der Bank nach.

Wenn Sie Ihre Hinterbliebenen grundsätzlich absichern wollen, hängt die Höhe der Versicherungssumme von Ihrer familiären Situation, dem Einkommen Ihres Partners und dem vorhandenen Vermögen ab. Als Faustformel gilt: Das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens sollten Sie absichern.

Gleichbleibende und fallende Versicherungssumme

Der Verlauf der Versicherung lässt sich unterschiedlich gestalten:

Gleichbleibende Versicherungssumme

Bei dieser Variante bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit des Vertrags konstant. Dies ist die am häufigsten gewählte Variante, aber auch die teuerste. Sie ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Familie absichern wollen. Denn meist sinkt zwar mit der Zeit der Absicherungsbedarf, weil mit dem Alter tendenziell Einkommen und Vermögen zunehmen. Durch die Inflation ist die versicherte Summe aber mit der Zeit auch immer weniger wert. Beide Effekte halten sich ungefähr die Waage.

Fallende Versicherungssumme

Diese gibt es in zwei Varianten: Eine sogenannte annuitätisch (jährlich) fallende Versicherungssumme ist auf einen Kredit mit regelmäßiger Tilgung angepasst und sinkt im gleichen Maße wie die Restschuld. Sobald Sie eine Sondertilgung bei Ihrem Kredit leisten, können Sie auch Ihre Versicherungssumme reduzieren – das müssen Sie aber nicht, wenn Sie einen Sicherheitspuffer lassen wollen. Die zweite Variante ist die linear fallende Versicherungssumme. Diese ist nur in Ausnahmefällen empfehlenswert. Bevor Sie die jährlich fallende Versicherungssumme wählen, sollten Sie immer prüfen, wie viel mehr eine konstante Versicherungssumme kostet. Oft ist der Aufpreis so niedrig, dass er die bessere Absicherung der Familie durch eine konstante Versicherungssumme rechtfertigt.

Die Vertragslaufzeit

Bei einer fallenden Versicherungssumme ist es einfach, die Vertragslaufzeit zu bestimmen: Sie geben einfach Restschuld, Zins und Tilgung des Kredits an. Der Vertrag endet dann zum selben Zeitpunkt wie das Darlehen.

Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme bestimmen Sie die Laufzeit am besten bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsbedarf voraussichtlich wegfällt. Das ist in der Regel dann, wenn die Kinder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Wie sich Paare gegenseitig absichern

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sowohl den eigenen Tod als auch den des Partners abzusichern. Für Paare kommt dann eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung (oft kurz „verbundene Leben“ genannt) infrage. Wenn ein Partner stirbt oder beide Partner gleichzeitig ums Leben kommen, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt eine solche Polizze an die Hinterbliebenen – aber nur einmal. Das kann sinnvoll sein, wenn es nur um die Absicherung eines Kredites geht.

Es ist in aller Regel billiger, eine verbundene Versicherung abzuschließen als zwei getrennte Verträge auf zwei Leben. Aber sie bietet nicht die Flexibilität, unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten zu vereinbaren. Außerdem kann es sein, dass beim Tod beider Partner die Kinder nicht ausreichend versorgt sind. In vielen Fällen macht daher eine Lösung mit zwei Risikolebensversicherungen Sinn. Ein Vergleich der beiden Varianten lohnt sich.

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