Wertvolle Infos rund um die Gebäudeversicherung

Das bezahlt die Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Instandsetzung, Reparatur, Wiederaufbau und Neubau des Hauses auf. Unter Umständen sind auch die Kosten für die Schuttbeseitigung, die Aufräumarbeiten und den Abbruch des Hauses dabei. Weil dabei hohe Summen anfallen können, sollte der Tarif diese Kosten unbedingt abdecken.

Die meisten Tarife zahlen die Übernachtung im Hotel, falls das Haus unbewohnbar ist. Das ist zum Beispiel für größere Familien wichtig, die im Notfall nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Auch Mietausfälle bezahlt der Versicherer. Da Vermieter wirtschaftlich von den Mieten abhängen, sollte die Polizze diese Kosten decken.

Vergleichen Sie auf jeden Fall die Tarife nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach der Leistung. Einige Risiken und Kosten spielen für Sie womöglich eine größere Rolle als für andere.

So versichern Sie Elementarschäden

Die Gebäudeversicherung greift bei sogenannten Elementarschäden nur sehr beschränkt, Standarddeckungen liegen in der Regel zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Zu den Elementarschäden gehören die Folgen von Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen und Lawinen. Aber auch Starkregen fällt nicht in den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung. Sie können Ihre Deckung jedoch bei den meisten Anbietern erhöhen. 

Darauf müssen Sie achten

Freistehende Gebäude und Solaranlagen versichern – Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden am Haupthaus. Sind freistehende Gebäude wie Garage und Schuppen im Versicherungsvertrag genannt, dann deckt die Versicherung auch dort die Schäden. Der Einschluss dieser Gebäude erhöht in der Regel jedoch die Versicherungssumme und damit die Beiträge, denn sogennante Nebengebäude sind nur selten automatisch und prämienfrei mitversichert. Prüfen Sie außerdem, ob die Versicherung den Schutz von Solar- und Photovoltaik-Anlagen einschließt, falls Sie eine solche Anlage besitzen.

Änderungen mitteilen – Veränderungen am Haus müssen Sie dem Versicherer melden. Dazu gehören Umbauten oder eine Sanierung. Auch Änderungen an Gebäuden um Ihr Haus herum müssen Sie an den Versicherer weitergeben. 

Abwesenheiten –  Sie müssen bei längerer Abwesenheit dafür sorgen, dass jemand den Zustand des Hauses regelmäßig kontrolliert. Zudem ist bei längerer Abwesenheit als 72 Stunden der Hauptwasserhahn zu schließen. Im Winter sollten Sie nicht die Heizung abdrehen, wenn Sie in Urlaub fahren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Rohre zufrieren und platzen. 

Kombi-Rabatte mit der Haushaltsversicherung

Hin und wieder kommt es im Schadensfall zum Streit, ob nun die Gebäudeversicherung oder die Haushaltsversicherung zuständig ist. Wenn Sie beide Polizzen beim selben Anbieter abschließen, hat er keinen Anreiz, die Schadensregulierung auf diese Weise zu verzögern.

Ein weiterer Vorteil ist, dass in diesem Fall viele Anbieter einen Kombi-Rabatt auf die Polizzen einräumen. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass beide Verträge auch für sich gesehen gute Preise und Leistungen bieten.

Checkliste: So optimieren Sie Ihre bestehende Polizze

Haben Sie Ihre Gebäudeversicherung schon seit einigen Jahren nicht mehr gewechselt, sollten Sie prüfen, ob diese noch immer zu Ihnen passt. Sprechen Sie mit einem unabhängigen Versicherungsmakler wo Sie Ihren Schutz erweitern sollten und welche Leistungen überflüssig sind. 

So klappt es mit der Kündigung

Sie können die Versicherung unter Einhaltung einer Kündigunsfrist von einem Monat zum ersten Mal nach 3 Jahren ab dem Versicherungsbeginn kündigen. Im Anschluss daran haben Sie ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist immer zum Datum des Versicherungsbeginnes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung bei jeder Änderung einen neuen Versicherungsbeginn hat, d.h. bei jeder Änderung müssen Sie wieder 3 Jahre warten bis zur ersten normalen Kündigungsmöglichkeit.

Die Gebäudeversicherung geht bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann sie jedoch innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch kündigen.

Falls Sie kündigen: Verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben und nennen Sie im Kündigungsschreiben immer die Versicherungsnummer. Achtung: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragszeit automatisch. 

 

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