So versichere ich meine Drohne richtig

Ob als Hobby oder als professionelles Helferlein – der „Aufstieg der Drohnen“ ist auch in Österreich unaufhaltbar.

Grenzenlose Freiheit herrscht beim Einsatz der unbemannten Flugobjekte allerdings nicht. Der Luftraum über uns ist kein rechtsfreier Raum. Der richtige rechtliche Fallschirm muss daher für jede registrierungspflichtige Drohne sein. Die Devise beim Drohnenflug: Versichern ist klug!

Drohnen – Alltagsbegleiter in vielen Situationen: Vom luftigen Steckenpferd fürs Wochenende bis hin zum tagtäglichen Einsatz im Dienste der Lebensrettung, der Wissenschaft und der Wirtschaft sind die unbemannten Flugobjekte auch aus dem österreichischen Luftraum nicht mehr wegzudenken.

Drohnen habe aber auch das omnipräsente Risiko von Abstürzen und Kollisionen. Wenn eine plötzliche Sturmböe die sonst so souverän manövrierte Kamera-Drohne vom Himmel holt, dann sind Sie mit Ihrem Fluggerät hoffentlich versichert – und zwar richtig!

Die wichtigsten Fragen & Antworten rund um das Thema Drohnenversicherung

Muss ich meine Drohne versichern?

Alle Drohnen, die der Registrierungspflicht unterliegen, müssen über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.

Für welche Drohnen gilt die Registrierungspflicht?

Die gesetzliche Registrierungspflicht zur besseren Nachvollziehbarkeit bei Gesetzesverstößen und Unfällen gilt für:

Alle Drohnen ab 250 Gramm Gewicht, alle Drohnen mit Kameras oder anderen Datenerfassungssystemen an Bord (gewichtsunabhängig), alle High-Speed-Drohnen (gewichtsunabhängig), die bei einem Aufprall eine kinetische Energie von mehr als 80 Joule übertragen können.

Wer oder was wird konkret registriert?

Nicht die Drohne selbst wird registriert, sondern ihr Betreiber.

Wohin mit der Registrierungsnummer?

Als Betreiber der Drohne erhält man von der Austro Control eine Registrierungsnummer, diese Nummer muss gut sichtbar an der Drohne angebracht werden.

Reicht meine Haushaltsversicherung aus?

Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registrierungspflichtiger Drohnen nicht aus. Eine spezielle Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden.

Muss die Versicherung meiner Drohne spezifische Gerätedaten beinhalten?

Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren.

Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.

Reicht eine personenbezogene Versicherung aus?

Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot oder Betreiber ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!

Warum ist die richtige Versicherung so wichtig?

Auf die korrekte Versicherung Ihrer Drohne kommt es an. Eine umfassende Beratung durch Fachleute lohnt sich!

Der Abschluss einer falschen Drohnenversicherung kann im Falle ungedeckter Schäden für Drohnenbetreiber und Geschädigte zu existenziellen Bedrohungen werden.

Muss ich den Versicherungsnachweis beim Einsatz meiner Drohne mitführen?

Ja, den Versicherungsnachweis muss ich als Drohnenpilot bei jedem Flug meiner Drohne mitführen.

In diesem Sinne: Lassen Sie Ihre Drohne nicht zur Bedrohung werden!

Sicheres Verhalten und richtige Versicherung sind das A & O beim Drohnenflug. Gerne steht B-Quadrat bei der Wahl des passenden Versicherungsangebotes zur Verfügung.

Glück ab, gut Land! Viel Spaß und Erfolg beim Drohnenfliegen – mit Sicherheit!

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