Laut aktuellen Statistiken von offiziellen Stellen steigt die Pensionsbezugsdauer, also wie lange Senioren hierzulande eine Alterspension bis zu ihrem Ableben bekommen, seit Jahren an.

Pensionsdauer erreicht Rekordlänge

 

Nach den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt die durchschnittliche Bezugsdauer einer gesetzlichen Alterspension bei 21,9 Jahren. Wie aus den jüngsten Statistiken der Pensionsversicherung hervorgeht, ist die Pensionsbezugsdauer von Arbeitern und Angestellten im Durchschnitt noch länger. Zudem gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männer und Frauen.

Die Pensionsbezugsdauer, also der Zeitabstand zwischen dem erstmaligen Bezug einer Alterspension und dem Monat, an dem ein Pensionist oder eine Pensionistin stirbt und damit der Pensionsbezug endet, wird immer länger, wie aktuelle Statistiken belegen. So erhielten die Pensionsbezieher, die 2015 verstorben sind, durchschnittlich für insgesamt 21 Jahre und fast elf Monate eine Alterspension, wie aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hervorgeht. Das ist die bisher längste durchschnittliche Pensionsbezugsdauer.

Im Vergleich zu 2014 war damit die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer in 2015 sechs Monate länger. Im Vergleich zu den Pensionisten und Pensionistinnen, die 2010 aufgrund ihres Ablebens letztmalig eine Alterspension bekamen, erhielten die Pensionsbezieher, die 2015 verstorben sind, sogar ein Jahr und fast vier Monate länger eine Alterspension.

Die Pensionsbezugsdauer von Männer und Frauen

Deutliche Unterschiede bei der Pensionsbezugsdauer gibt es zwischen den Männern und den Frauen. Weibliche Pensionsbezieher bekamen 2015 statistisch gesehen fünf Jahre und einen Monat länger eine Pension als männliche Pensionsbezieher.

Konkret hatten die Pensionisten, die 2015 verstorben waren, im Durchschnitt 19 Jahre und fast fünf Monate eine Pension bezogen. Insgesamt war damit die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer der Männer im Vergleich zu 2014 sechs Monate und im Vergleich zu 2010 ein Jahr und mehr als zwei Monate länger.

Die Pensionistinnen, bei denen aufgrund ihres Ablebens letztes Jahr der Pensionsbezug endete, erhielten im Durchschnitt bis zu ihrem Tode 24 Jahre und sechs Monate eine Pension. Bei den Pensionistinnen war die Pensionsbezugsdauer in 2015 im Vergleich zu 2014 um fast fünf Monate und im Vergleich zu 2010 um ein Jahr und fast vier Monate länger.

Angestellte und Arbeiter sind länger in Pension

Die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von Arbeitern und Angestellten ist im Vergleich zu allen ehemaligen Erwerbstätigen mit einer Alterspension, darunter fallen neben den Arbeitern und Angestellten zum Beispiel ehemalige Bauern, Selbstständige, Erwerbstätige im Bergbau, noch länger.

Wie aus dem Jahresbericht 2015 der Pensionsversicherungs-Anstalt hervorgeht, betrug die Pensionsbezugsdauer bei den Angestellten und Arbeitern letztes Jahr durchschnittlich 22 Jahre und sechs Monate. Das ist sieben Monate länger als die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer bei allen ehemaligen Erwerbstätigen, die einen Alterspensionsanspruch hatten.

Wie bei allen ehemaligen Erwerbstätigen insgesamt gibt es auch bei den Angestellten und Arbeitern geschlechterspezifische Unterschiede bezüglich der Pensionsbezugsdauer. Pensionsbezieherinnen dieser Berufskategorie, die 2015 verstarben, hatten durchschnittlich 25 Jahre und einen Monat lang eine Alterspension bezogen. Bei den Männern betrug die Pensionsbezugsdauer 20 Jahre und zwei Monate, und damit vier Jahre und fast elf Monate weniger.

Frühzeitige Absicherung

Laut Experten ist die Zunahme der Pensionsbezugsdauer insbesondere auf die stetig steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Grundsätzlich sollte jeder Erwerbstätige daran denken, dass er im Alter mit seiner Pension einige Jahre seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Doch schon heute ist die gesetzliche Alterspension um einiges geringer als das letzte Aktiveinkommen eines Pensionsbeziehers.

Für den Einzelnen ist es daher wichtig, schon frühzeitig an eine finanzielle Absicherung für das Pensionsalter zu denken und entsprechend vorzusorgen.

Selbst wer derzeit keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, erfährt durch die Beratung eines Versicherungsfachmanns oftmals von Absicherungslösungen, teils sogar mit staatlicher Förderung, auf die er ohne eine gründliche Analyse nicht gekommen wäre.

Quelle: Versicherungsjournal 31.10.2016
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

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