Haushaltsversicherung – Große Preis-Leistungsunterschiede!

Damit es im Leistungsfall keine bösen Überraschungen gibt, sollte das Kleingedruckte gründlich unter die Lupe genommen werden. Aufgrund der großen Preis- sowie Leistungsunterschiede ist ein Vergleich der Haushaltsversicherungen immer ratsam!

Generell bei allen Versicherungen abgesichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und Vandalismus. Zudem ist man auch immer „Privat-Haftpflicht“ versichert. Folgende Risiken werden üblicherweise nur gegen Prämienaufschlag versichert und sollten besonders beachtet werden:

Fahrradversicherung

Wird das Fahrrad auf der Straße gestohlen, greift die Haushaltsversicherung nicht automatisch. Sie zahlt normalerweise nur bei Diebstahl am Versicherngsort. Z.B. aus allein genutzten, verschlossenen Räumen oder aus einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller. Handelt es sich um ein teures Fahrrad, kann es sich lohnen, eine Fahrradklausel einzuschließen. Denken Sie immer daran: Auch bei einer speziellen Fahrradversicherung erhalten Sie nur dann Geld, wenn das Rad auch mit einem eigenständigen Schloss gesichert wurde.

Unterversicherungsverzicht

Beim Abschluss eines Unterversicherungsverzichts – „kein Abzug wegen Unterversicherung“ – wird der Wert der Einrichtung normalerweise pauschal anhand der Wohnfläche berechnet. Damit sicher gestellt, dass Sie keine anteilige Erstattung im Schadensfall leisten müssen.

Katastrophenschutzdeckung

Die Katastrophenschutzdeckung greift bei den Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören zum Beispiel Hochwasser, Überschwemmung und Erdbeben. In Hochwassergebieten ist dieser Schutz oft teuer – falls Sie sich überhaupt dagegen versichern können. 

Niederschlagswasserdeckung 

Diese Erweiterung ist für die meisten Österreicher interessant, denn der Grundtarif deckt meist nur Schäden durch Leitungswasser ab.

Wertsachen

Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Versicherung in der Regel nur bis zu 8.000 Euro. Sofern das für Ihre Wertsachen nicht ausreicht, erhöhen Sie die Deckung bei Ihrem Tarif oder wechseln Sie in einen günstigen Tarif, der einen höheren Betrag abdeckt.

Grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässiges Handeln ist einerseits der wichtigste Einwand einer Versicherung bei Nichtleistung, andererseits ist die Definition von grober Fahrlässigkeit auch immer wieder ein Streitpunkt, der nicht selten vor Gericht entschieden werden muss. Bei uns werden deshalb nur Haushaltsversicherungen abgeschlossen, bei der die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Expertenteam beraten und sparen Sie Zeit, Geld und Ärger!

Ihre unabhängigen Versicherungsmakler in Dornbirn.

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