Geborgtes Auto: Nur mit Vollmacht ins Ausland

Ein Wochenendurlaub in Ungarn oder ein Roadtrip nach Italien – zur Ferienzeit zieht es Herrn und Frau Österreicher ins nahe Ausland, mit dem Auto gelangt man schnell und unabhängig an den geplanten Urlaubsort.
 

Wer kein eigenes Auto hat, leiht sich dieses eventuell von den Eltern, Großeltern oder Freunden. Doch aufgepasst: Wer mit einem Fahrzeug, das nicht auf den Lenker zugelassen ist, über die Grenze fährt riskiert Reiseverzögerungen und im schlimmsten Fall Einreiseverbot. Werden an der Grenze die Papiere kontrolliert und stimmen Führerschein und Zulassung nicht überein wird nachgeprüft, ob das Fahrzeug eventuell gestohlen ist.
 

Um diesen Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Benützungsbewilligung des Fahrzeughalters auszufüllen und auch mitzuführen, damit man auf der sicheren Seite ist. Dies gilt auch, wenn sie mit einem geliehenen Anhänger ins Ausland fahren möchten.

Auch in Österreich Schwierigkeiten möglich


Anrufe bei der ÖAMTC-Rechtsberatung zeigen immer wieder, dass es auch in Österreich zu Schwierigkeiten mit der Polizei, u.a. auch mit Firmenfahrzeugen kommen kann, wenn keine Vollmacht des Besitzers (Benützungsbewilligung) mitgeführt wird.
 

B-Quadrat Tipp


Passende Vollmachten finden Sie beim ARBÖ oder ÖAMTC

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