Wer über eine gute Kondition verfügt, das eigene Fahrkönnen richtig einschätzen kann, eine zweckmäßige Sicherheitsausrüstung nutzt und auch noch weiß, wie er sich auf der Skipiste richtig zu verhalten hat, kann sein Unfallrisiko deutlich senken.

Für eine unfallfreie Skisaison

 

Laut einer Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verunfallen jedes Jahr rund 38.000 Personen beim alpinen Schilauf so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Mit dem richtigen Verhalten und der richtigen Vorbereitung kann jedoch jeder Einzelne sein Risiko, auf der Piste zu verunfallen, senken.

Zu den größten Unfallrisiken auf der Skipiste zählen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und dem Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) eine zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, Übermüdung, mangelnde Konzentration und eine fehlende Fitness. Wer sein ganz persönliches Unfallrisiko beim Skifahren senken möchte, sollte daher frühzeitig dafür sorgen, dass er fit ist und mit Konditionstraining und Skigymnastik seine Muskeln aufbauen.

Zudem sollte man nicht Ski fahren, wenn man müde, schlapp, unkonzentriert oder betrunken ist, denn dann passieren mehr unfallträchtige Fahrfehler. So verwundert es nicht, dass, wie der KFV und der VVO betonen, mehr als die Hälfte der Unfälle nachmittags passieren, wenn die Konzentration und die Kraft nachlassen. Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV, rät: „Regelmäßige Pausen beugen Übermüdung und Überforderung vor. Tragen Sie auf jeden Fall entsprechende Schutzausrüstung. Zumindest ein Skihelm sollte im Jahr 2016 Standard sein.“

Auf die richtige Ausrüstung achten

Die Skiausrüstung spielt nämlich eine wichtige Rolle, wenn es um die Verhinderung von Unfällen und die Reduzierung möglicher Folgen geht. Falsch eingestellte Ski- oder Snowboardbindungen können beispielsweise zu Stürzen führen. Geht die Bindung bei einem Sturz nicht rechtzeitig auf, sind schwere Folgeschäden wie zum Beispiel komplizierte Brüche eine häufige Folge. Deshalb sollte die Bindung stets auf den jeweiligen Fahrer eingestellt werden.

Dringend empfehlenswert ist außerdem die Verwendung eines Helms, welcher der Norm ÖNORM EN 1077 entspricht und vor schweren Kopfverletzen schützt.

Natürlich gehört auch eine Skibrille dazu, die vor UV-Strahlen schützt und aus bruch- und splitterfestem Kunststoff besteht. Eine einfache Sonnenbrille ist ungeeignet, wie die Spezialisten des Kuratorium Gutes Sehen e.V. betonen. Eine Vielzahl aller Skiunfälle werden, so Fachleute, durch Wahrnehmungsfehler mitverursacht. Viele stürzen zum Beispiel, weil sie Buckel, Mulden oder Eisplatten nicht rechtzeitig erkannt haben.

Verhalten auf der Piste

Der Internationale Ski-Verband FIS hat zehn Regeln aufgestellt, die das richtige Verhalten auf der Skipiste festschreiben. Diese sind unter anderem übersichtlich auf einem als PDF-Dateiherunterladbaren und ausdruckbaren Poster zusammengefasst.

Die zehn FIS-Regeln lauten:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wer einen Unfall auf einer Skipiste verursacht, beispielsweise indem er die FIS-Regeln missachtet, haftet für den entstandenen Schaden – und der kann hoch sein.

Kostenschutz für den Fall, dass ein Unfall passiert

Der Unfallverursacher muss unter anderem für Behandlungskosten, Schmerzensgeld-Forderungen, aber auch für mögliche Einkommensausfälle des Geschädigten aufkommen. Eine private Haftpflichtversicherung, die beispielsweise in der Haushaltsversicherung inkludiert sein kann, übernimmt unter anderem diese Forderungen eines Unfallgegners, wenn der Versicherte den Unfall fahrlässig verursacht hat. Zudem wehrt eine solche Police auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

Für den eigenen finanziellen Schutz bei einem Unfall, ist unter anderem eine private Unfallversicherung sinnvoll. Anders als der gesetzliche Unfallschutz gilt eine solche Polizze in der Regel weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit und beim Sport. Mit einer vorher in einer solchen Polizze vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.

Zudem können meist weitere Leistungen wie etwa eine Todesfallsumme, ein Spitalgeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten eingeschlossen werden.

Quelle: Versicherungsjournal 12-2016
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

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