Exzedentenhaftpflicht - einzigartige Privathaftpflicht-Zusatzversicherung

Eine Sekunde Unachtsamkeit kann tragische Folgen haben: Als Privatperson haften Sie für verursachte Schäden einem Dritten gegenüber in unbegrenzter Höhe.

Auf eine Privathaftpflichtversicherung sollte daher niemand verzichten, denn nicht selten schützt sie vor dem finanziellen Ruin. Doch auch kleinere Schäden sind nicht nur ärgerlich, sondern können oftmals auch recht kostspielig sein.

Mit der Protecta „Privathaftpflicht-Zusatzversicherung“ bieten wir Ihnen und Ihrer Familie ein am österreichischen Markt exklusives Spezialprodukt, das dort ansetzt, wo Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung aufhört.

Die vier Schutzfunktionen der Privathaftpflicht-Zusatzversicherung:

  • Erhöhung der Versicherungssumme auf € 50 Mio. Jeweils pauschal für Personen, Sach- und Vermögensschäden (max. € 10 Mio. bei Personenschäden je geschädigter Person)
  • Einschluss Ausfallsdeckung inkl. Schadenersatz- rechtschutz Einschluss vieler Schadenfälle, die durch Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind.
  • Einschluss Erweiterte Vorsorgeversicherung Bietet Versicherungsschutz, wenn Sie durch Personen geschädigt werden, die selbst weder eine private Haftpflichtversicherung besitzen, noch den Schaden aus eigenen Mitteln bezahlen können (selbst bei Vorsatz des Schädigers!)
  • Einschluss weitreichender Deckungserweiterungen Im Versicherungsfall gelten automatisch alle Risiken mitversichert, die durch einen österreichischen Versicherer (frei zugänglicher Privathaftpflicht-Tarif) eingeschlossen wären. Etwaige Deckungsnachteile gegenüber Mitbewerbern sind dadurch ausgeschlossen 

Schadenbeispiele:

  • Schlüsselverlust: Herr Kralle ist freiberuflicher Rechtsanwalt und hat den Schlüssel zur Zentral-Schließanlage für das Geschäftshaus, in dem er ein Büro angemietet hat, verloren. Aus Sicherheitsgründen muss die gesamte Zentral-Schließanlage des Gebäudes ausgetauscht werden.
  • Ausfallsdeckung: Herr Berger ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein Pudel ins Rad rennt. Dadurch stürzt er und erleidet schwere Kopfverletzungen. Der Halter des Hundes hatte das Tier weder versichert, noch verfügt er über finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden von Euro 50.000,- aufzukommen.
  • Mietsachschäden an Immobilien / Inventar: Der Teppichboden in der Mietwohnung von Frau Huber wird durch eine herabfallende Zigarettenglut beschädigt. Ihre PHV klärt mit dem Vermieter die Regulierung des Schadens.
  • Ausgleich der KFZ-Rabattrückstufung (B/M): Da ihr eigener Wagen in der Werkstatt ist, leiht sich Frau Graf kurzfristig den Pkw ihrer Freundin aus, und verschuldet dabei einen Unfall. Der Blechschaden an dem LKW wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ihrer Freundin reguliert. Allerdings erfolgt sodann eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts seitens des Kfz-Versicherers. Für diesen Prämienschaden der Freundin von Frau Graf besteht Versicherungsschutz im Rahmen der PHV Einfach Komplett.
  • Mallorca-Deckung: Herr Pöll mietet sich in seinem Italien-Urlaub einen Leihwagen, um selbst ausgewählte Reiseziele zu erreichen. Dabei verursacht er einen schweren Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen. Die Haftpflichtversicherung des Leihwagenanbieters gewährt Versicherungsschutz nur in äußerst geringer Höhe. Den diese Summe übersteigenden Schaden kann der Versicherungsnehmer über seine PHV Einfach Komplett absichern.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich über dieses Spezialprodukt.

 

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