Die Details zur Begräbniskosten-Versicherung

Welche Gefahren und Risiken sind versichert?

Die Begräbniskotenvorsorge ist eine lebenslange Ablebensversicherung zur Abdeckung der Begräbniskosten bzw. aller notwendigen Ausgaben.

Wo gilt meine Begräbniskostenvorsorge?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit und – abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen – unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.

Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?

Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der ersten 2,5 Versicherungsjahre wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.

Bei Ableben der versicherten Person während der ersten 2,5 Versicherungsjahre werden die einbezahlten Prämien abzüglich Versicherungssteuer und Stückkosten rückerstattet.

Bei Ableben der versicherten Person aufgrund eines Unfalls wird während der gesamten Versicherungsdauer die vereinbarte Versicherungssumme fällig.

Zusätzlich zur garantierten Leistung wird die bis zum Tod zugeteilte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.

Bei Ableben der versicherten Person während eines Auslandsaufenthaltes, werden zusätzlich die Kosten der Überführung an den Wohnsitz der versicherten Person bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro erbracht. 

Kapitalentnahme während der Laufzeit?

Sie benötigen während der Laufzeit Kapital? Kein Problem. Sie können einen Teil des Guthabens entnehmen. Die Versicherungssumme verringert sich natürlich entsprechend. 

Gesundheitsfragen?

Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Dadurch ergibt sich aber eine Wartefrist von 30 Monaten für die Auszahlung von Versicherungssumme und Überführungskosten.

Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Um Ihren Prämienbeitrag überschaubar zu halten, sind im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht kalkulierbare Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung, sondern nur auf Auszahlung des Rückkaufswerts, besteht bei Ableben:

  • Unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat
  • in Zusammenhang mit einer Katastrophe, bei der das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gefährdet ist
  • durch den Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen, Stoffen oder Strahlen, sofern dabei das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gefährdet wird
  • durch Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
  • durch Selbstmord innerhalb von drei Jahren

Wann kann ich meine Begräbniskostenversicherung kündigen?

Die Kündigung Ihrer Ablebensversicherung kann erfolgen:

  • jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
  • während eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres

 

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