Wer in seinem Haushalt nicht nur normales Inventar, sondern auch Wertgegenstände hat, sollte prüfen, inwieweit diese Kostbarkeiten im Schadensfall abgesichert sind. Eine normale Haushaltsversicherung bietet für manche Wertsachen nämlich oft nur einen begrenzten Schutz.

 

Wenn Schätze zu Hause aufbewahrt werden

Das Inventar einer Wohnung wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Vorräte ist in einer Haushaltsversicherung im Versicherungsfall, also zum Beispiel bei einem Brand oder Einbruch-Diebstahl, meist bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Für bestimmte Wertsachen wie Bargeld, teuren Schmuck oder wertvolle Münzsammlungen besteht ein Versicherungsschutz durch die Haushalts-Polizze im Falle eines Einbruch-Diebstahls meist nur bis zu einer bestimmten Höhe. Allerdings können auch solche und andere Wertgegenstände umfassend abgesichert werden.

Eine Haushaltsversicherung leistet, wenn das Inventar eines Haushaltes wie Möbel, Teppiche, IT- und Elektrogeräte, Kleidung, Lebensmittel, Bücher und Geschirr durch ein versichertes Risiko beschädigt oder zerstört wird. Versicherte Risiken sind in der Regel Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz und Erdrutsch.

Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren oder neu zu kaufen, vorausgesetzt die vereinbarte Versicherungssumme der Polizze entspricht mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats. War die beschädigte Sache vor Schadeneintritt jedoch nicht mehr in Gebrauch oder weniger als 40 Prozent des Neupreises wert, wird maximal der Zeitwert, also der Wert vor dem Schadenseintritt erstattet. Für bestimmte Wertgegenstände gelten zudem andere Regelungen.

 

Wertsachen mit eigenen Entschädigungsgrenzen

Für das Abhandenkommen von Wertsachen wie Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Münzen- und Briefmarkensammlungen, Edelsteinen und Sparbüchern durch Einbruch-Diebstahl sind in den meisten Haushalts-Polizzen bestimmte Entschädigungsgrenzen festgelegt. Die jeweilige Entschädigungsgrenze ist unabhängig vom tatsächlichen Wert des Wertgegenstandes. Dabei unterscheiden sich die Entschädigungsgrenzen in der Regel auch nach der Art der Aufbewahrung.

Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer maximal die in der Polizze genannte Entschädigungsgrenze, das heißt, der Schaden kann je nach Wert des gestohlenen Wertgegenstandes weitaus höher sein als der Betrag, den man im Schadensfall dafür bekommt. Die genaue Höhe der jeweiligen Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen ist der Versicherungspolizze beziehungsweise den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen.

In vielen Haushalts-Polizzen beträgt zum Beispiel die maximale Entschädigungsgrenze bei Einbruch-Diebstahl für Bargeld und Sparbücher € 300 oder € 500 und für Schmuck sowie Münzsammlungen € 1.500 oder € 2.500, wenn sie zur Schadenzeit nicht in einem Safe lagen. Wurden die Wertsachen in einem Safe, der bestimmte Sicherheitsmerkmale aufweist, aufbewahrt, erhöht sich meist die maximale Entschädigungsgrenze auf mehrere Tausend oder Zehntausend Euro.

 

Spezialpolizzen ermöglichen eine umfassende Absicherung

In vielen Haushalts-Polizzen können die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachenarten gegen einen Aufpreis bei der Versicherungsprämie erhöht werden. Alternativ lassen sich aber auch Wertsachen wie wertvoller Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen oder Kunstgegenstände über spezielle Polizzen umfassender absichern, als es mit einer Haushaltsversicherung möglich ist.

Eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Polizze ersetzt zum Beispiel im Versicherungsfall den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert und deckt in der Regel darüber hinaus mehr Risiken als in einer Haushaltsversicherung üblich ab. Zum Teil sind sogar alle Schadenereignisse, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können, versichert.

Martin Häusler (Geschäftsführer von B-Quadrat) informiert, dass es solche Spezialversicherungs-Verträge unter anderem auch für Antiquitäten, hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte gibt. 

 

Quelle: Versicherungsjournal 09.10.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

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