Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Heimische Wohnungen sind im Europavergleich laut dem Deloitte Property Index 2019 sowohl bei Kauf als auch Miete noch relativ erschwinglich.

 

 

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Deloitte zeigt, dass Frankreich und Norwegen besonders teuer sind. Vor allem Stadtwohnungen haben dort ihren Preis. In Wien ist hingegen sowohl Kaufen als auch Mieten zwar teuer, aber im internationalen Vergleich leistbarer. Die teuersten Wohnungen finden sich in Paris, London und München.

2.612 Euro. Das ist gemäß dem Deloitte Property Index 2019 der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer neuen Wohnung in Österreich. Damit befinden wir uns in Europa im oberen Drittel.

Der Deloitte Property Index wurde heuer zum achten Mal erhoben und analysiert Wohnmarkttrends in ausgewählten europäischen Ländern. Das Ergebnis für Österreich: Die Preise für Wohnungseigentum sind hierzulande auf hohem Niveau leicht angestiegen.

 

Was lässt sich noch aus der aktuellen Studie herauslesen?

Norwegen ist Spitzenreiter bei Wohnungspreisen. Im europäischen Ländervergleich ist Wohnungseigentum in Portugal am günstigsten. Das Land hat mit 1.088 Euro/m² den niedrigsten Durchschnittskaufpreis. In Norwegen hingegen ist der Quadratmeterpreis mit 4.043 Euro am teuersten. Frankreich folgt mit 4.016 Euro. Am dritten Platz liegt Großbritannien mit 3.753 Euro/m².

 

Sechs Bruttojahresgehälter für eine Wohnung in Österreich

Setzt man die Preise in Relation zum durchschnittlichen Bruttojahresgehalt des jeweiligen Landes, so ist ein Wohnungskauf in Tschechien mit Abstand am teuersten. Für eine 70-m²-Neubauwohnung muss man hier mehr als elf Bruttojahresgehälter aufwenden.

„Österreich liegt mit fast sechs Bruttojahresgehältern deutlich niedriger. Aber auch dieser Wert ist für viele Wohnungskäufer schon eine echte Herausforderung, denn bei der österreichischen Steuerbelastung sind das netto schon fast neun Jahresgehälter“, erklärt Bernhard Gröhs, CEO von Deloitte Österreich.

Eine Vollfinanzierung über Ansparen und Rückzahlen kann sich damit 15 bis 20 Jahre ziehen.

 

Paris ist teuerste Stadt, Wien auf Platz 17

Von 46 untersuchten Städten befindet sich die Hauptstadt Wien mit einem durchschnittlichen Wohnungspreis von 4.199 Euro/m² am 17. Platz. Trotz des grundsätzlich hohen Preisniveaus ist Wien damit als eine der lebenswertesten Städte noch vergleichsweise leistbar. Am teuersten sind Paris mit 12.910 Euro, London mit 11.185 Euro und München mit 7.800 Euro.

 

Wohnungspreise zeigen Stadt-Land-Differenz

Die Immobilienpreise in Frankreich, Portugal, Dänemark oder den Niederlanden variieren stark zwischen teurer Stadt und günstigerem Land.

Österreichische Städte bewegen sich deutlich näher am Landesdurchschnitt. Aber auch hierzulande gibt es einen Ausreißer: Wien liegt mit seinen Preisen 161 % über dem Österreichschnitt.

In anderen Ländern ist die Stadt-Land-Schere vielerorts noch viel größer. Paris übersteigt den durchschnittlichen Immobilienpreis in Frankreich um mehr als das Dreifache. Das ist der höchste Wert im europäischen Vergleich, gefolgt von Lissabon und London.

Auch wenn es für manche paradox klingt: Die Hauptstadt Wien ist mit um eineinhalb Mal höheren Preisen als der Österreichschnitt relativ erschwinglich.

 

Wien ist leistbare Mieterstadt

Nicht nur beim Eigentum, auch bei Mietwohnungen ist Österreich noch vergleichsweise günstig. Während man in der Pariser Innenstadt im Schnitt mit 27,80 Euro/m² rechnen muss, zahlt man in Wien nur 9,80 Euro/m². Noch preiswerter mietet es sich in Städten wie Berlin oder Hamburg. Zu den teuersten Pflastern gehören neben Paris die norwegischen Städte Oslo, Trondheim und Bergen. Auch London zählt mit 20,10 Euro/m² zu den hochpreisigen Mieterstädten.

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

Möchte man im Alter seine Lebensqualität zumindest halten, muss man frühzeitig damit beginnen, seine Ausgaben in den Griff zu bekommen. Gerade die Wohnkosten sind ein Kostentreiber, Wohnkredite können diese eingrenzen.

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

In Österreich sind die Top-3-Ausgaben der Generation 60+ Wohnen, Lebensmittel und Verkehr – wobei gerade die Nettomieten hierzulande deutlich ansteigen. Wohnkredite bieten sich hier aufgrund der Niedrigzins-Phase an: so können die Wohnkosten, die sich deutlich im Säckel niederschlagen, „entspannt“ werden.

Wie eine aktuelle Analyse der BAWAG P.S.K. von 21 europäischen Ländern zeigt, geben Über-60-Jährige im Schnitt 62 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnen, Lebensmittel und Verkehr aus. Österreichs Pensionisten wiederum benötigen mehr als die Hälfte (52,8 Prozent) zur Deckung dieser Ausgaben.

Dazu Markus Gremmel von der BAWAG P.S.K.: „Grund genug, auch im Hinblick auf die Pension, frühzeitig seine Fixkosten zu reduzieren: Hierzulande ist der Wohnkosten-Rucksack der Generation 60+ nicht nur der größte aller Altersgruppen, sondern wird auch immer schwerer.“

Die aktuellen Niedrigzinsen bei Wohnkrediten bieten eine gute Möglichkeit, die zukünftigen Wohnkosten zu senken, so der Ökonom.

Die höchsten Lebenshaltungskosten im Alter betreffen das Wohnen

Laut Eurostat geben die Über-60-Jährigen in Österreich rund 28 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnen aus – im Jahr 2005 belief sich dieser Wert noch auf rund 24 Prozent. Dazu zählen Miete, Ausgaben für Eigentumswohnungen, Instandhaltung und Reparatur, außerdem Betriebskosten und Kosten für Wasser, Strom und Heizung.

Damit bilden diese Kosten den nach wie vor größten Teil der Fixausgaben. Österreich liegt hier im Europavergleich aber noch relativ günstig – im Schnitt gibt man in Europa 33,5 Prozent für Wohnen aus, in Ungarn sind es sogar 42,3 Prozent.

Günstig hingegen wohnen die Einwohner von Malta: Sie wenden durchschnittlich nur 9,9 Prozent ihrer verfügbaren Mittel dafür auf.

Spitzen-Lebenshaltungskosten Verkehr und Lebensmittel

Auf dem zweiten Platz bei den Fixkosten der Österreicher liegen die Ausgaben für Verkehr (12,6 Prozent) – damit liegt Österreich hinter Spitzenreiter Finnland (13,0 Prozent).

Zu diesem Kostenposten zählen sowohl Anschaffungs- und Betriebskosten für private Fahrzeuge als auch Ausgaben für Verkehrsdienstleistungen wie Bahn, Flüge oder auch Taxi. Den geringsten Anteil an diesen Kosten verzeichnen die Über-60-Jährigen in Litauen, und zwar mit 4,3 Prozent.

Auf Platz 3 der Ausgabenliste der heimischen Pensionisten liegen Lebensmittel und nicht-alkoholische Getränke mit einem Anteil von 12,3 Prozent. Am höchsten ist der Anteil für Lebensmittel bei den Esten mit über 30 Prozent aller Ausgaben, am niedrigsten bei den Luxemburgern mit 9,0 Prozent.

Netto-Mieten steigen stärker als Betriebskosten

Laut Statistik Austria beträgt die durchschnittliche Alterspension hierzulande 1.254 Euro brutto im Monat (Auszahlung 14 x pro Jahr). Gremmel: „Wer seinen Lebensstandard in der Pension halten oder erhöhen möchte, sollte den europaweit größten Kostentreiber frühzeitig reduzieren: die Kosten für Wohnen.“

Nettomieten und Betriebskosten unterscheiden sich nicht nur in der absoluten Höhe, sondern auch in der langfristigen Entwicklung: Betrug laut Statistik Austria hierzulande im Jahr 2009 die durchschnittliche Nettomiete (ohne Betriebskosten) 4,20 Euro pro Quadratmeter, so lag diese im Jahr 2017 schon bei 5,60 Euro – ein Zuwachs von 33 Prozent.

Das gute Gefühl einer abbezahlten Immobilie

Im Gegensatz dazu haben sich die Betriebskosten moderater entwickelt – von 1,70 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2009 auf 2,10 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2017, ein vergleichsweise geringer Zuwachs von rund 24 Prozent.

„Wie das Verhältnis zwischen Miethöhe und Betriebskosten von Immobilien im Jahr 2050 aussehen wird, lässt sich aus heutiger Sicht schwer voraussagen. Ebenso wie die tatsächliche Pensionshöhe. Das gute Gefühl, eine abbezahlte Immobilie sein eigen nennen zu können, wird hingegen vermutlich ähnlich stark sein wie heute“, ist Gremmel überzeugt.

Denken auch Sie an einen Wohnkredit, um die Niedrigzins-Phase auszunutzen?
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und vor allem unabhängig von Bankinstituten.

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Wenn wir jetzt unser Fahrrad nach der langen Winterpause wieder aus dem Keller oder der Garage holen, sollten wir daran denken, unseren Drahtesel gründlich zu überprüfen: Denn es geht um unser und das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Wir haben es nicht vergessen, dafür aber in ein Hinterstübchen unseres Bewusstseins verbannt: Das Fahrrad hat überwintert – ihm gehört jetzt, zieht es uns im Frühling und im Sommer in die Natur, wieder unsere Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn es schön wird und die Vögel zwitschern, ist Verkehrssicherheit nämlich ein wichtiges Gebot, um die schöne Zeit angenehm – und vor allem: wohlbehalten – erleben zu können.

Über die Winterzeit haben wir unser Fahrrad wochen-, ja monatelag eingestellt: sei es im Keller oder in der Garage, oder aber es hat – wohl unfreiwillig, weil wir es vergessen haben – im Freien überwintert.

Während dieser Zeit „arbeitet“ es im Fahrrad – so kann sich beispielsweise Rost an den Bremsen festsetzen oder es kann auch die Luft aus den Reifen entweichen. Kurzum: Sicherheitsrelevante Bestandteile wurden angegriffen und die Fahrtüchtigkeit – und daher auch: Verkehrssicherheit – unseres Gefährts ist eingeschränkt.

Also unterziehen wir unser Fahrrad vor der ersten Ausfahrt einer sorgfältigen Kontrolle – und reparieren hie und da.

Was es zu beachten gilt

Und die Kontrolle muss schon gründlich sein – erschließen sich sicherheitsrelevante Probleme erst doch beim zweiten Hinsehen: Dass Reifen platt sind, die Bremsen locker oder Kabel korrodiert sind – diese Mängel erschließen sich einem freilich schon beim ersten Überprüfen.

Die Fahrradverordnung sieht vorne einen weißen und hinten einen roter Reflektor vor – diese können auch direkt im Scheinwerfer beziehungsweise im Rücklicht integriert sein. Apropos: Diese – also Scheinwerfer und Rücklicht – müssen naturgemäß auch im Dunkeln leuchten, auch aufsteckbare und/oder batteriebetriebene Varianten sind hier möglich.

Wobei: Das Rücklicht darf auch in Form eines Blinklichts vorhanden sein. Laut dem Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sind jedoch „Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden“, nicht zulässig – diese müssen schon direkt am Rad angebracht sein.

Und nicht zu vergessen: Vorgesehen ist zudem ein seitlich gelber Rückstrahler beziehungsweise alternativ weiß oder gelb reflektierende Reifen. Die Pedale haben mit gelben Rückstrahlern ausgestattet zu sein. Selbstverständlich muss unser Drahtesel auch mit einer Klingel oder einer Hupe bestückt sein.

Die Schrauben anziehen!

Bei den Bremsen sind zwei unabhängig voneinander funktionierende Systeme vorgeschrieben. Deshalb gilt es bei der Frühlingsüberprüfung, auch auf die Bremssysteme zu achten. Diese dürfen weder zu „hart“ noch abgenutzt sein: Damit die Bremse einfach zu betätigen ist, müssen die Bremszüge leichtgängig sein. Selbiges gilt für die Schaltzüge – wenn diese also schwergängig oder zerschlissen sind, heißt es, diese umgehend zu ersetzen.

Kommen wir zum Lenkkopflager, das bei Fahrrädern auch als „Steuersatz“ bezeichnet wird – wir sprechen über das Lager, das die Gabel drehbar mit dem Rahmen verbindet: Hier darf es keinerlei Spiel geben, wenn man den Lenker „durchdreht“ (also von einer Seite bis zur anderen dreht).

Ruckelt man bei angezogener Vorderradbremse und es bewegt sich etwas, muss folglich der Lenker oder das Lenkkopflager angezogen werden. Generell gilt es, alle Schrauben am Rad zu überprüfen: Sitzen diese fest? Wenn nicht, müssen diese nachgezogen werden.

Immer auch auf die Reifen achten

Reifen sollten nicht nur ausreichend Profil aufweisen – auch dürfen sie nicht spröde sein. Tatsächlich lassen sich die meisten Reifenpannen mit dem richtigen Luftdruck verhindern. Hier sollte man also peinlich genau auf den richtigen Luftdruck achten – in Abhängigkeit von Reifengröße und Modell kann dieser zwischen 2,0 und 9,2 bar liegen.

Kommen wir schließlich zur Fahrradkette: Diese muss ausreichend gespannt sein. Zum Schmieren empfiehlt sich ein Kettenöl. Experten gehen davon aus, dass die Kette nach 3.000 bis 6.000 Kilometern einigermaßen abgenutzt ist, und folglich ersetzt werden sollte. Vorsicht ist hier geboten, weil sich andernfalls die Kettenräder zu stark abnutzen.

Übrigens: Den Zustand der Bereifung, der Kette, der Schaltung und des Rahmens überprüft man am einfachsten, indem man das Rad „auf den Kopf“ stellt – also auf den Lenker und auf den Sattel. Die Gangschaltung – also Ketten- sowie Nabenschaltung – gehören selbstverständlich auch justiert.

Weiterführende Informationen

Die kostenlos herunterladbare Broschüre „Richtig ausgerüstet“ und das gleichnamige Faltblatt des BMVIT erklären, wie ein verkehrssicheres Fahrrad zu funktionieren hat.

Videos des ADFC zeigen, worauf man bei der Justierung der Gangschaltung achten sollte.

Weitere Tipps zur Kontrolle, aber auch zur Pflege eines Fahrrades gibt es online beim ADFC und unter www.radworkshop.info, einem Webportal der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA), sowie in der Broschüre „Der Radlgeber“ – diese Broschüre ist unter www.klimaaktiv.at, einem Webauftritt des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kostenlos abrufbar.

 

Quelle: Versicherungsjournal 09.04.2018
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

B-Quadrat Steuertipps 

B-Quadrat Steuertipps 

B-Quadrat Steuertipps

In der Arbeitsnehmerveranlagung (ANV) können Sie persönliche Aufwendungen gel­tend machen, z. B. berufsbedingte Ausgaben oder außer­ gewöhnliche Belastungen. Diese individuellen Kosten werden bei der laufenden Lohnverrechnung nicht be­rücksichtigt.
Es kann also gut sein, dass Sie mit der ANV einen Teil Ihrer bezahlten Steuer zurückerhalten!

Normalerweise (außer Pflichtveran­lagung), haben Sie fünf Jahre Zeit, um Ihre ANV zu machen. Das heißt: Für 2017 ist der letzte Abgabetermin für Ihre ANV der 31.12.2022.

Hier finden Sie einige interessante Links: 

Die 10 besten Steuertipps

Anleitung für die Arbeitnehmervereinbarung 2017
Die ANV kann elektronisch im FinanzOnline-Portal oder in Papierformat ausgefüllt werden.

Steuervorteile für Familien
Spezielle Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden, diese sind z.B.: Alleinerzieherabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderbetreuungskosten, etc. 

Außergewöhniche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung, Kurkosten, Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung, etc.) sind in der Beilage (L1ab) geltend zu machen.

Änderung bei den Sonderausgaben ab 2018
Das Finanzamt berücksichtigt ab dem Steuerjahr 2017 folgende Ausgaben automatisch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung:

– Spendend
– Kirchenbeiträge
– Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bzw. Nachkauf von Versicherungszeiten

 

Quelle: Arbeiterkammer
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Manchmal kommen auf verschneiten Straßen selbst Winterreifen und elektronische Fahrhilfen an ihre Grenzen und dann helfen nur noch Schneeketten. Doch wie montiert man diese einfach und sicher? In unserem Video seht ihr eine Anleitung.

Wir wünschen eine sichere und gute Fahrt!

 

Wenn die Autobatterie streikt

Wenn die Autobatterie streikt

Wenn man am Morgen seinen Pkw starten will und beim Drehen des Zündschlüssels nur ein Klicken hört, der Motor aber nicht anspringt, liegt das häufig an der Autobatterie. Zwar lässt sich das Problem mit einem Starthilfekabel schnell beheben, doch dies ist nicht ganz ungefährlich.

Wenn die Autobatterie streikt

Strenger Frost und viele Kurzstrecken, die zumeist auch noch mit allerlei Verbrauchern wie einer angeschalteten Heckscheiben- und/oder Sitzheizung zurückgelegt werden, sind für Autobatterien ein Problem. So manche hat dann am Morgen nicht mehr genügend Spannung, um den Starter zu drehen und so den Motor in Gang zu bringen. Mithilfe eines zweiten Fahrzeugs und eines Starthilfekabels lässt sich die Panne schnell beheben. Allerdings ist die richtige Vorgehensweise wichtig, um Unfälle und Sachschäden am Auto zu vermeiden.

Läuft ein Pkw nicht, weil die Autobatterie, auch Starterbatterie genannt, zu schwach ist, lässt sich diese Panne mithilfe eines Starhilfekabels und eines zweiten funktionierenden Autos durch das sogenannte Überbrücken an den Batterien beheben. Vom Grundsatz her liefert die Batterie des funktionierenden Pkws die notwendige Energie, damit der Starter im Pannenfahrzeug seinen Dienst versehen kann und dessen Motor anläuft. Der Strom fließt dabei durch das sogenannte Starthilfe- oder auch Überbrückungskabel, welches beide Fahrzeuge miteinander verbindet.

Nachdem der Motor im Pannenfahrzeug wieder läuft, kann das Kabel wieder entfernt werden. Fehler beim Überbrücken können jedoch zu einer Knallgasexplosion, zu Funken oder einem hohen Kurzschlussstrom führen und dadurch Personen verletzt, aber auch die Elektronik der betreffenden Pkws beschädigt werden. Daher sollte man die richtige Vorgehensweise beim Überbrücken kennen. Damit das Überbrücken möglich ist, muss zum Beispiel grundsätzlich die Nennspannung der Batterie des Pannenfahrzeugs und des Fahrzeugs, das zum Überbrücken verwendet wird, gleich sein.

Das passende Überbrückungskabel

Bei den meisten Autos sind dies zwölf Volt, sodass eine Übertragung von Pkw zu Pkw kein Problem ist. Lkws haben in der Regel jedoch 24 Volt-Batterien. Daher sollte man normalerweise nicht von einer Lkw- zur Auto-Batterie oder umgekehrt überbrücken. Zudem muss das Starthilfekabel für den beim Überbrücken entstehenden Stromdurchfluss ausgelegt sein. Da der Stromdurchfluss hierbei relativ hoch ist, muss in der Folge auch das verwendete Kabel, das der DIN-Norm 72553 oder auch ISO-Norm 6722 (Ö-Norm V 5116) entsprechen sollte, einen entsprechend großen Durchmesser aufweisen.

Bei einem Fahrzeug mit einem kleinen Benzinmotor reicht zwar zum Überbrücken in aller Regel ein Kabel mit einem Leitungsquerschnitt von 16 Millimetern aus. Bei Benzinmotoren ab 2.000 Kubikzentimeter Hubraum und vor allem bei Dieselmotoren sollte das verwendete Kabel aber mindestens einen Kabelquerschnitt von 25 Millimetern aufweisen. Bei Fahrzeugmotoren mit besonders hohem Hubraum sollten es 35 Millimeter sein. Die Starterkabel mit großem Leitungsquerschnitt können problemlos auch für Autos mit kleineren Motoren eingesetzt werden.

Außerdem sollten die Polzangen am Ende der Kabel mit Kunststoff geschützt sein, um einen Kurzschluss oder eine unbeabsichtigte Berührung zu verhindern. Im Handel gibt es mittlerweile auch Überbrückungshilfen für den Zigarettenanzünder. Doch diverse Kfz-Experten raten von diesen ab, da weder die Verkabelungen in den Fahrzeugen noch die Bordelektrik für derart hohe Ströme ausgelegt sind, sodass Schäden nicht ausgeschlossen sind.

Überbrücken wie ein Profi

Um professionell Starthilfe leisten zu können, müssen die Fahrzeuge so zueinander stehen, dass sie mithilfe der Starterkabel verbunden werden können. Bevor die Fahrzeuge zusammengeschlossen werden, empfiehlt es sich, bei beiden alle elektrischen Verbraucher wie die Lüftung, das Licht oder die Heckscheibenheizung auszuschalten. Anschließend werden zuerst mit dem roten Kabel die beiden Pluspole der Autobatterien miteinander verbunden.

Im nächsten Schritt wird das schwarze Kabel mit dem Minuspol der Batterie des funktionierenden Pkws verbunden. Die andere schwarze Kabelklemme wird mit einem Massepunkt am Pannenauto – und nicht mit dessen Batterie – verbunden, um eine eventuell sonst mögliche Knallgasentzündung zu verhindern. Als Massepunkt kann beispielsweise ein unlackiertes Metallteil am Motorblock dienen. Nachdem die Fahrzeuge so verkabelt sind, sollte noch kontrolliert werden, dass die Kabel weder den Ventilator noch einen Keil- oder Zahnriemen berühren.

Zum Starten wird nun der Motor des Spenderfahrzeugs angelassen und anschließend versucht, das Pannenfahrzeug zu starten, wobei ein Versuch maximal 15 Sekunden dauert sollte. Springt das Fahrzeug nicht an, sollte man ein paar Minuten warten und dabei den Motor des funktionierenden Autos weiterlaufen lassen, damit die Batterie des Pannenfahrzeugs wieder etwas Spannung aufbauen kann. Dann kann man es anschließend noch einmal versuchen.

Wenn der Motor wieder läuft

Läuft der Motor des Pannenfahrzeugs wieder, sollte ein Verbraucher, wie zum Beispiel das Licht, eingeschaltet werden und zwar bevor man die Überbrückungskabel entfernt. So werden gefährliche Spannungsspitzen vermieden, welche die Bordelektronik beschädigen können. Das Abklemmen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie das Anklemmen, also zuerst das schwarze Kabel von der Masse des Pannenfahrzeugs und dann von der Batterie des Stromspenders entfernen. Anschließend wird das rote Kabel abgeklemmt.

Nun können die Stromverbraucher im Pannenfahrzeug und der Motor des Starthilfe gebenden Fahrzeugs, nicht jedoch der Motor des Pannenfahrzeugs ausgeschaltet werden. Mit dem Pannenfahrzeug sollte man direkt nach dem Überbrücken eine längere Zeit fahren, um die Batterie zu laden, wobei während der Fahrt so wenig elektrische Verbraucher wie möglich laufen sollten. Alternativ kann man die Starterbatterie auch mithilfe eines Ladegeräts wiederaufladen.

Wenn das Fahrzeug öfters mit einer leeren Batterie liegen bleibt, sollte diese in einer Fachwerkstatt überprüft werden. Alle Schritte zum Überbrücken zeigen die Webportale der Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, letztere auch per Youtube-Video. Beim deutschen Automobilclub ADAC gibt es eine online herunterladbare Kurzanleitung, die ausgedruckt zu den Starthilfekabeln gelegt werden kann, sodass man sie im Fall des Falles griffbereit hat.

Quelle: Versicherungsjournal 27.11.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Gerade im Herbst und Winter werden in den Haushalten vermehrt elektrische Heizgeräte unterschiedlichster Bauart eingesetzt. Deren Heizelemente können bis zu 400 Grad Celsius heiß werden – kein Wunder also, dass der falsche Umgang mit diesen Geräten gefährlich sein kann.

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Das Heizen mit Strom also zum Beispiel mit Heizlüfter und Heizstrahler hat viele Vorteile. Die hierfür genutzten Heizgeräte sind klein, leicht, kostengünstig in der Anschaffung, mobil, einfach in Betrieb zu nehmen und benötigen kaum Wartung. Völlig risikolos ist der Einsatz dieser Geräte aber nicht.

Immer wieder kommt es durch elektrische Heizgeräte wie Heizlüfter, Heizstrahler und elektrische Kamine in Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten zu Bränden. Um dies zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, vor dem Gebrauch entsprechender Heizgeräte die Bedienungsanleitung zu lesen. Darin steht unter anderem, welche Mindestabstände eingehalten werden müssen, damit derartige Brände gar nicht erst entstehen können.

Denn immerhin erreichen die Heizelemente dieser Geräte Temperaturen von bis zu 400 Grad Celsius – entsprechend hoch ist die Brandgefahr, wenn sie falsch aufgestellt werden. So dürfen beispielsweise keine leicht brennbaren Materialien wie Papier, Vorhänge, Polstermöbel oder auch hochflorige Teppiche in deren Nähe sein, und auch Spraydosen beziehungsweise deren Verwendung in der Umgebung solcher Heizgeräte sind tabu.

Keine Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen

Elektrische Heizgeräte benötigen relativ viel Strom – und der muss natürlich durch die Leitung. Ähnlich wie bei einer Wasserleitung, die für eine bestimmte Durchflussmenge einfach zu dünn sein kann, können auch die Querschnitte von Kabeln für derartige Lasten nicht ausgelegt – respektive zu klein – sein. Dies hat zur Folge, dass sich Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel stark erwärmen. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere elektrische Geräte zeitgleich an einer solchen Mehrfachsteckdose eingesteckt und genutzt werden.

Daher sollte auf die Verwendung einer Mehrfachsteckdose oder eines Verlängerungskabels für den Betrieb eines elektrischen Heizgerätes wenn möglich verzichtet werden. Ist dies nicht möglich, muss man zumindest darauf achten, dass diese auch für den Strombedarf aller angeschlossenen Geräte ausgelegt sind.

Besonders wichtig ist zudem, dass elektrische Heizgeräte nicht abgedeckt werden, denn die erwärmte Luft muss jederzeit frei abziehen können. Durch einen Hitzestau kann sich nämlich ebenfalls ein Brand entwickeln. So dürfen solche Geräte auf keinen Fall für das Trocknen oder Erwärmen von Kleidung verwendet werden – außer das Gerät ist laut Bedienungsanleitung explizit dafür konzipiert.

Was im Badezimmer zu beachten ist

Elektrische Heizgeräte werden gerne im Badezimmer genutzt. Allerdings sollte man vorab in der Bedienungsanleitung nachlesen, ob das Gerät für diesen Aufstellungsort überhaupt zugelassen ist. Beim Aufstellen muss außerdem ein Sicherheitsabstand zur Badewanne, zur Dusche und zum Waschbecken berücksichtigt werden.

Fällt ein Heizgerät nämlich zum Beispiel in eine mit Wasser gefüllte Badewanne, kann es zu einem tödlichen Stromunfall kommen. Die Gerätebedienung sollte ebenfalls nicht mit nassen Händen geschehen. Eine Alternative sind Geräte mit einer Fernbedienung.

Unabhängig davon, in welchem Raum derartige Heizgeräte betrieben werden, sollte dies stets unter Aufsicht geschehen. Sobald sich beim Gerät ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder Rauch entwickeln, ist es sofort vom Strom zu trennen und wenn eine Reparatur gewünscht wird, ist diese nur vom Fachmann durchzuführen.

Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, gelangen Sie hier zum B-Quadrat Schadensratgeber!

Quelle: Versicherungsjournal 20.11.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit von PKW- Notbremsassistenten

PKW-Notbremsassistenten können einen wertvollen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten: Nach Erkenntnissen aus der ADAC-Unfallforschung sind knapp ein Viertel aller Unfälle in Deutschland mit Personenschäden Auffahrunfälle. Rund 40 Prozent davon wären durch den Einsatz eines Notbremsassistenten zu vermeiden. Über das übliche Verfahren hinaus hat der ADAC exemplarisch drei Notbrems-Systeme auf Zuverlässigkeit untersucht. Ergebnis: Trotz Variationen im Untersuchungsverfahren funktionieren die Sensoren gut bei der Erkennung von Hindernissen. Bei Nässe und der Fehleranzeige gibt es Verbesserungspotenzial.

Das Fazit der ADAC-Experten

PKW-Notbremsassistenten sind die letzte Hilfe bei Unaufmerksamkeit und arbeiten zumeist gut. Sie sparen dem Fahrzeugbesitzer auch Kosten für so manche Schäden bei Auffahrunfällen. Gänzlich darauf verlassen darf man sich aber nicht, denn nicht alle Störungen werden angezeigt bzw. die Bremsfunktion funktioniert bei Nässe teilweise zu spät.

Die App für Fahrten ins Ausland

Die App für Fahrten ins Ausland

Das Smartphone ist zum ständigen Begleiter geworden – egal ob bei der Fahrt in den Urlaub oder auf dem Weg zum Geschäftstermin. Und mit der richtigen App wird es sogar zum gut informierten Beifahrer und unterstützt den Fahrer bei Routen im Ausland.

Die App für Fahrten ins Ausland

Verkehrsregeln sind in Europa nicht einheitlich, weder bei den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten noch bei den Sicherheitsvorschriften und selbst die Verkehrsschilder unterscheiden sich von Land zu Land. Dennoch müssen Autofahrer mit allen Verkehrsregeln vertraut sein, wenn sie mit dem Auto unterwegs ist – also auch bei Auslandsreisen.

Andere Länder, andere Verkehrsregeln – das gilt auch innerhalb Europas. Doch wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte alle im jeweiligen Land geltenden Verkehrsvorschriften und Verkehrsschilder kennen. Denn zum Beispiel auch eine aus Unkenntnis begangene Geschwindigkeits-Übertretung oder ein selbst verschuldeter Unfall, weil man gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat, die es so in Österreich nicht gibt und man sie deshalb nicht kannte, kann teuer werden.

Alle notwendigen Informationen zu den Vorschriften und Verkehrsregeln der EU-Länder inklusive Island, Norwegen und Schweiz – mit Ausnahme von Deutschland – liefert die kostenlose App

„Mit dem Auto ins Ausland“

des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Die App kann, wenn sie einmal installiert ist, ohne eine Datenverbindung genutzt werden. Angeboten wird sie in allen gängigen App-Stores und zwar sowohl für das Apple-Betriebssystem iOS als auch für Android-Geräte.

 

Von den Verkehrsregeln bis zur Maut

Schritt für Schritt sind in der App die für die Fahrt wichtigen Daten zu erfassen, beispielsweise, ob Kinder oder Tiere dabei sind. Außerdem ist die Art des Fahrzeugs anzugeben: Zur Wahl stehen Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger. Außerdem können bis zu fünf Länder benannt werden, durch die die Reise gehen soll. Nach Eingabe dieser Daten zeigt die App in einer Übersicht nicht nur an, welche Dokumente bei der Reise mitzuführen und welche Versicherungen vorgeschrieben sind.

Sie zeigt auch an, wie viel Maut zu bezahlen ist und welche Verkehrsregeln und sonstigen Vorschriften bezüglich der Verkehrssicherheit gelten. Zudem hilft die App auch bei den Themen Tanken, Panne und Unfall, Reparatur, Diebstahl, Zoll, Fähre und Mietwagen mit detaillierten Informationen weiter. Eine interaktive Checkliste, die sich Punkt für Punkt abhaken lässt, sorgt bereits vor der Abfahrt dafür, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

Wer sich über die deutschen Verkehrsregeln und Vorschriften informieren möchte, findet diese in der englischsprachigen App „Im EU-Ausland“, die von der Europäischen Kommission kostenlos zum Download angeboten wird. Im Internettauftritt der Europäischen Kommission kann man aber auch in deutscher Sprache die Verkehrsvorschriften aller EU-Länder aufrufen oder sich diesbezüglich einen Vergleich zwischen zwei auswählbaren EU-Ländern anzeigen lassen.

Quelle: Versicherungsjournal 19.06.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Hohe Außentemperaturen können für elektronische Geräte wie Smartphones und Tablet-PCs schnell zum Verhängnis werden. Was man diesbezüglich beachten sollte.

Gegen den Hitzeschlag von Smartphone und Co.

An sonnigen und heißen Tagen ist ein besonders sorgsamer Umgang mit dem elektronischen Equipment wie Smartphone, Tablet-PC, E-Book-Reader und Digitalkameras wichtig. Denn liegen die Geräte beispielsweise in der prallen Sonne oder im Auto, kann die Hitze zu schweren Beschädigungen an der Elektronik führen.

Nicht wenige Smartphones, Tablet-PCs, E-Book-Reader und andere elektrische Geräte vertragen Temperaturen jenseits von 30 oder 35 Grad schlecht. Hohe Temperaturen können zum Beispiel zu einer Verringerung der Lebensdauer bis hin zum kompletten Defekt eines verbauten Akkus führen. Bei den Displays kann es durch allzu hohe Temperaturen zu Anzeigefehlern kommen.

Immer wieder kommt es auch vor, dass sich das Kunststoffgehäuse beispielsweise eines Smartphones durch eine hohe Hitzeeinwirkung verformt. Hitzeschäden sind zum Beispiel bei Notebooks auch am Hauptprozessor (CPU) oder an der Grafikkarte möglich.

Schutz vor Überhitzung

Um eine Beschädigung durch zu hohe Temperaturen zu vermeiden, wird beispielsweise bei manchen Smartphones ab einer Betriebstemperatur von 35 Grad Celsius ein Alarm ausgegeben oder das Gerät automatisch ausgeschaltet. Spätestens dann sollte man das ausgeschaltete Gerät an einen kühleren Ort bringen.

Es gibt aber auch spezielle herunterladbare Applikationen (Apps), die die Gerätetemperatur überwachen und bei Überschreiten eines vorgegebenen Wertes einen Alarm auslösen, wenn das Gerät keinen derartigen Schutz standardmäßig integriert hat.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, dass das Smartphone, der Laptop oder anderes elektronisches Equipment überhitzen, sollten solche mobilen Endgeräte im Freien oder auch bei der Mitnahme im Auto nicht der direkten Hitze- und Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Schattenplätzchen für das Smartphone

Wer sein Smartphone, seine Digitalkamera oder sein Tablet-PC im Auto liegen lässt – dies gilt auch im Handschuhfach – muss damit rechnen, dass die Temperatur in dem geparkten Wagen bei sonnigen, warmen Tagen schnell auf 60 oder 70 Grad Celsius steigen kann und damit das Gerät beschädigt wird. Hat man das Gerät an einem heißen Tag doch im Auto vergessen, empfehlen Experten es abzuschalten und so lange zu warten, bis es an einem kühleren Platz eine Raumtemperatur von 20 bis 25 Grad Celsius erreicht hat.

Auf keinen Fall sollte das Gerät zum Abkühlen in den Kühlschrank oder eine Gefriertruhe gelegt werden, denn auch ein schneller Wechsel zwischen heiß und kalt kann zur Beschädigung, zum Beispiel durch die Bildung von Kondenswasser im Gerät, führen.

Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß an sonnigen und heißen Tagen unterwegs ist, sollte sein Smartphone nicht im Freien der Sonneneinstrahlung aussetzen, sondern lieber im Schatten, in der Hosen- oder Jackentasche, im Rucksack oder einer sonstigen Tasche aufbewahren.

Herstellergarantie gilt häufig nicht bei Hitzeschäden

Die Herstellergarantie eines mobilen Endgerätes kommt normalerweise nicht für Hitzeschäden auf. Es gibt jedoch Handyversicherungen, die auch derartige Bedienfehler abdecken. Häufig können Handyversicherungen jedoch nur für relativ neue Geräte abgeschlossen werden. Wer einen solchen Versicherungsschutz wünscht, sollte sich am besten bereits vor dem Kauf eines Mobilgerätes von einem Versicherungsfachmann diesbezüglich beraten lassen.

Nicht nur Hitze, auch eine Überspannung im Stromnetz infolge eines Gewitters kann am Stromnetz angeschlossene PCs, Notebooks, Smartphones und andere elektrische Geräte schädigen. Neben professionellen Schutzlösungen für die komplette Stromversorgung eines Gebäudes kann man durch sogenannte Feinschutzstecker, die zwischen der Steckdose und das zu schützende Gerät eingesteckt werden, das Risiko von Überspannungsschäden durch Blitzschlag minimieren.

Martin Häusler (Geschäftsführer B-Quadrat) informiert, dass das Risiko eines Überspannungsschadens, der zu Hause am Hausrat entstehen kann, sich bei den meisten Haushaltsversicherungs-Polizzen oft gegen einen kleinen Aufpreis mitversichern lässt. Innerhalb einer Wohnung gehören zum Hausrat in der Regel auch der PC, das Notebook, das Smartphone und andere elektrische Geräte der Versicherten.

Quelle: Versicherungsjournal 29.05.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)