Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Wenn wir jetzt unser Fahrrad nach der langen Winterpause wieder aus dem Keller oder der Garage holen, sollten wir daran denken, unseren Drahtesel gründlich zu überprüfen: Denn es geht um unser und das Wohl der anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Jetzt steht die Jahreskontrolle beim Fahrrad an

Wir haben es nicht vergessen, dafür aber in ein Hinterstübchen unseres Bewusstseins verbannt: Das Fahrrad hat überwintert – ihm gehört jetzt, zieht es uns im Frühling und im Sommer in die Natur, wieder unsere Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn es schön wird und die Vögel zwitschern, ist Verkehrssicherheit nämlich ein wichtiges Gebot, um die schöne Zeit angenehm – und vor allem: wohlbehalten – erleben zu können.

Über die Winterzeit haben wir unser Fahrrad wochen-, ja monatelag eingestellt: sei es im Keller oder in der Garage, oder aber es hat – wohl unfreiwillig, weil wir es vergessen haben – im Freien überwintert.

Während dieser Zeit „arbeitet“ es im Fahrrad – so kann sich beispielsweise Rost an den Bremsen festsetzen oder es kann auch die Luft aus den Reifen entweichen. Kurzum: Sicherheitsrelevante Bestandteile wurden angegriffen und die Fahrtüchtigkeit – und daher auch: Verkehrssicherheit – unseres Gefährts ist eingeschränkt.

Also unterziehen wir unser Fahrrad vor der ersten Ausfahrt einer sorgfältigen Kontrolle – und reparieren hie und da.

Was es zu beachten gilt

Und die Kontrolle muss schon gründlich sein – erschließen sich sicherheitsrelevante Probleme erst doch beim zweiten Hinsehen: Dass Reifen platt sind, die Bremsen locker oder Kabel korrodiert sind – diese Mängel erschließen sich einem freilich schon beim ersten Überprüfen.

Die Fahrradverordnung sieht vorne einen weißen und hinten einen roter Reflektor vor – diese können auch direkt im Scheinwerfer beziehungsweise im Rücklicht integriert sein. Apropos: Diese – also Scheinwerfer und Rücklicht – müssen naturgemäß auch im Dunkeln leuchten, auch aufsteckbare und/oder batteriebetriebene Varianten sind hier möglich.

Wobei: Das Rücklicht darf auch in Form eines Blinklichts vorhanden sein. Laut dem Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sind jedoch „Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden“, nicht zulässig – diese müssen schon direkt am Rad angebracht sein.

Und nicht zu vergessen: Vorgesehen ist zudem ein seitlich gelber Rückstrahler beziehungsweise alternativ weiß oder gelb reflektierende Reifen. Die Pedale haben mit gelben Rückstrahlern ausgestattet zu sein. Selbstverständlich muss unser Drahtesel auch mit einer Klingel oder einer Hupe bestückt sein.

Die Schrauben anziehen!

Bei den Bremsen sind zwei unabhängig voneinander funktionierende Systeme vorgeschrieben. Deshalb gilt es bei der Frühlingsüberprüfung, auch auf die Bremssysteme zu achten. Diese dürfen weder zu „hart“ noch abgenutzt sein: Damit die Bremse einfach zu betätigen ist, müssen die Bremszüge leichtgängig sein. Selbiges gilt für die Schaltzüge – wenn diese also schwergängig oder zerschlissen sind, heißt es, diese umgehend zu ersetzen.

Kommen wir zum Lenkkopflager, das bei Fahrrädern auch als „Steuersatz“ bezeichnet wird – wir sprechen über das Lager, das die Gabel drehbar mit dem Rahmen verbindet: Hier darf es keinerlei Spiel geben, wenn man den Lenker „durchdreht“ (also von einer Seite bis zur anderen dreht).

Ruckelt man bei angezogener Vorderradbremse und es bewegt sich etwas, muss folglich der Lenker oder das Lenkkopflager angezogen werden. Generell gilt es, alle Schrauben am Rad zu überprüfen: Sitzen diese fest? Wenn nicht, müssen diese nachgezogen werden.

Immer auch auf die Reifen achten

Reifen sollten nicht nur ausreichend Profil aufweisen – auch dürfen sie nicht spröde sein. Tatsächlich lassen sich die meisten Reifenpannen mit dem richtigen Luftdruck verhindern. Hier sollte man also peinlich genau auf den richtigen Luftdruck achten – in Abhängigkeit von Reifengröße und Modell kann dieser zwischen 2,0 und 9,2 bar liegen.

Kommen wir schließlich zur Fahrradkette: Diese muss ausreichend gespannt sein. Zum Schmieren empfiehlt sich ein Kettenöl. Experten gehen davon aus, dass die Kette nach 3.000 bis 6.000 Kilometern einigermaßen abgenutzt ist, und folglich ersetzt werden sollte. Vorsicht ist hier geboten, weil sich andernfalls die Kettenräder zu stark abnutzen.

Übrigens: Den Zustand der Bereifung, der Kette, der Schaltung und des Rahmens überprüft man am einfachsten, indem man das Rad „auf den Kopf“ stellt – also auf den Lenker und auf den Sattel. Die Gangschaltung – also Ketten- sowie Nabenschaltung – gehören selbstverständlich auch justiert.

Weiterführende Informationen

Die kostenlos herunterladbare Broschüre „Richtig ausgerüstet“ und das gleichnamige Faltblatt des BMVIT erklären, wie ein verkehrssicheres Fahrrad zu funktionieren hat.

Videos des ADFC zeigen, worauf man bei der Justierung der Gangschaltung achten sollte.

Weitere Tipps zur Kontrolle, aber auch zur Pflege eines Fahrrades gibt es online beim ADFC und unter www.radworkshop.info, einem Webportal der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA), sowie in der Broschüre „Der Radlgeber“ – diese Broschüre ist unter www.klimaaktiv.at, einem Webauftritt des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kostenlos abrufbar.

 

Quelle: Versicherungsjournal 09.04.2018
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Manchmal kommen auf verschneiten Straßen selbst Winterreifen und elektronische Fahrhilfen an ihre Grenzen und dann helfen nur noch Schneeketten. Doch wie montiert man diese einfach und sicher? In unserem Video seht ihr eine Anleitung.

Wir wünschen eine sichere und gute Fahrt!

 

Wenn die Autobatterie streikt

Wenn die Autobatterie streikt

Wenn man am Morgen seinen Pkw starten will und beim Drehen des Zündschlüssels nur ein Klicken hört, der Motor aber nicht anspringt, liegt das häufig an der Autobatterie. Zwar lässt sich das Problem mit einem Starthilfekabel schnell beheben, doch dies ist nicht ganz ungefährlich.

Wenn die Autobatterie streikt

Strenger Frost und viele Kurzstrecken, die zumeist auch noch mit allerlei Verbrauchern wie einer angeschalteten Heckscheiben- und/oder Sitzheizung zurückgelegt werden, sind für Autobatterien ein Problem. So manche hat dann am Morgen nicht mehr genügend Spannung, um den Starter zu drehen und so den Motor in Gang zu bringen. Mithilfe eines zweiten Fahrzeugs und eines Starthilfekabels lässt sich die Panne schnell beheben. Allerdings ist die richtige Vorgehensweise wichtig, um Unfälle und Sachschäden am Auto zu vermeiden.

Läuft ein Pkw nicht, weil die Autobatterie, auch Starterbatterie genannt, zu schwach ist, lässt sich diese Panne mithilfe eines Starhilfekabels und eines zweiten funktionierenden Autos durch das sogenannte Überbrücken an den Batterien beheben. Vom Grundsatz her liefert die Batterie des funktionierenden Pkws die notwendige Energie, damit der Starter im Pannenfahrzeug seinen Dienst versehen kann und dessen Motor anläuft. Der Strom fließt dabei durch das sogenannte Starthilfe- oder auch Überbrückungskabel, welches beide Fahrzeuge miteinander verbindet.

Nachdem der Motor im Pannenfahrzeug wieder läuft, kann das Kabel wieder entfernt werden. Fehler beim Überbrücken können jedoch zu einer Knallgasexplosion, zu Funken oder einem hohen Kurzschlussstrom führen und dadurch Personen verletzt, aber auch die Elektronik der betreffenden Pkws beschädigt werden. Daher sollte man die richtige Vorgehensweise beim Überbrücken kennen. Damit das Überbrücken möglich ist, muss zum Beispiel grundsätzlich die Nennspannung der Batterie des Pannenfahrzeugs und des Fahrzeugs, das zum Überbrücken verwendet wird, gleich sein.

Das passende Überbrückungskabel

Bei den meisten Autos sind dies zwölf Volt, sodass eine Übertragung von Pkw zu Pkw kein Problem ist. Lkws haben in der Regel jedoch 24 Volt-Batterien. Daher sollte man normalerweise nicht von einer Lkw- zur Auto-Batterie oder umgekehrt überbrücken. Zudem muss das Starthilfekabel für den beim Überbrücken entstehenden Stromdurchfluss ausgelegt sein. Da der Stromdurchfluss hierbei relativ hoch ist, muss in der Folge auch das verwendete Kabel, das der DIN-Norm 72553 oder auch ISO-Norm 6722 (Ö-Norm V 5116) entsprechen sollte, einen entsprechend großen Durchmesser aufweisen.

Bei einem Fahrzeug mit einem kleinen Benzinmotor reicht zwar zum Überbrücken in aller Regel ein Kabel mit einem Leitungsquerschnitt von 16 Millimetern aus. Bei Benzinmotoren ab 2.000 Kubikzentimeter Hubraum und vor allem bei Dieselmotoren sollte das verwendete Kabel aber mindestens einen Kabelquerschnitt von 25 Millimetern aufweisen. Bei Fahrzeugmotoren mit besonders hohem Hubraum sollten es 35 Millimeter sein. Die Starterkabel mit großem Leitungsquerschnitt können problemlos auch für Autos mit kleineren Motoren eingesetzt werden.

Außerdem sollten die Polzangen am Ende der Kabel mit Kunststoff geschützt sein, um einen Kurzschluss oder eine unbeabsichtigte Berührung zu verhindern. Im Handel gibt es mittlerweile auch Überbrückungshilfen für den Zigarettenanzünder. Doch diverse Kfz-Experten raten von diesen ab, da weder die Verkabelungen in den Fahrzeugen noch die Bordelektrik für derart hohe Ströme ausgelegt sind, sodass Schäden nicht ausgeschlossen sind.

Überbrücken wie ein Profi

Um professionell Starthilfe leisten zu können, müssen die Fahrzeuge so zueinander stehen, dass sie mithilfe der Starterkabel verbunden werden können. Bevor die Fahrzeuge zusammengeschlossen werden, empfiehlt es sich, bei beiden alle elektrischen Verbraucher wie die Lüftung, das Licht oder die Heckscheibenheizung auszuschalten. Anschließend werden zuerst mit dem roten Kabel die beiden Pluspole der Autobatterien miteinander verbunden.

Im nächsten Schritt wird das schwarze Kabel mit dem Minuspol der Batterie des funktionierenden Pkws verbunden. Die andere schwarze Kabelklemme wird mit einem Massepunkt am Pannenauto – und nicht mit dessen Batterie – verbunden, um eine eventuell sonst mögliche Knallgasentzündung zu verhindern. Als Massepunkt kann beispielsweise ein unlackiertes Metallteil am Motorblock dienen. Nachdem die Fahrzeuge so verkabelt sind, sollte noch kontrolliert werden, dass die Kabel weder den Ventilator noch einen Keil- oder Zahnriemen berühren.

Zum Starten wird nun der Motor des Spenderfahrzeugs angelassen und anschließend versucht, das Pannenfahrzeug zu starten, wobei ein Versuch maximal 15 Sekunden dauert sollte. Springt das Fahrzeug nicht an, sollte man ein paar Minuten warten und dabei den Motor des funktionierenden Autos weiterlaufen lassen, damit die Batterie des Pannenfahrzeugs wieder etwas Spannung aufbauen kann. Dann kann man es anschließend noch einmal versuchen.

Wenn der Motor wieder läuft

Läuft der Motor des Pannenfahrzeugs wieder, sollte ein Verbraucher, wie zum Beispiel das Licht, eingeschaltet werden und zwar bevor man die Überbrückungskabel entfernt. So werden gefährliche Spannungsspitzen vermieden, welche die Bordelektronik beschädigen können. Das Abklemmen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie das Anklemmen, also zuerst das schwarze Kabel von der Masse des Pannenfahrzeugs und dann von der Batterie des Stromspenders entfernen. Anschließend wird das rote Kabel abgeklemmt.

Nun können die Stromverbraucher im Pannenfahrzeug und der Motor des Starthilfe gebenden Fahrzeugs, nicht jedoch der Motor des Pannenfahrzeugs ausgeschaltet werden. Mit dem Pannenfahrzeug sollte man direkt nach dem Überbrücken eine längere Zeit fahren, um die Batterie zu laden, wobei während der Fahrt so wenig elektrische Verbraucher wie möglich laufen sollten. Alternativ kann man die Starterbatterie auch mithilfe eines Ladegeräts wiederaufladen.

Wenn das Fahrzeug öfters mit einer leeren Batterie liegen bleibt, sollte diese in einer Fachwerkstatt überprüft werden. Alle Schritte zum Überbrücken zeigen die Webportale der Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, letztere auch per Youtube-Video. Beim deutschen Automobilclub ADAC gibt es eine online herunterladbare Kurzanleitung, die ausgedruckt zu den Starthilfekabeln gelegt werden kann, sodass man sie im Fall des Falles griffbereit hat.

Quelle: Versicherungsjournal 27.11.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Gerade im Herbst und Winter werden in den Haushalten vermehrt elektrische Heizgeräte unterschiedlichster Bauart eingesetzt. Deren Heizelemente können bis zu 400 Grad Celsius heiß werden – kein Wunder also, dass der falsche Umgang mit diesen Geräten gefährlich sein kann.

Für ein sicheres Heizen mit elektrischen Heizgeräten

Das Heizen mit Strom also zum Beispiel mit Heizlüfter und Heizstrahler hat viele Vorteile. Die hierfür genutzten Heizgeräte sind klein, leicht, kostengünstig in der Anschaffung, mobil, einfach in Betrieb zu nehmen und benötigen kaum Wartung. Völlig risikolos ist der Einsatz dieser Geräte aber nicht.

Immer wieder kommt es durch elektrische Heizgeräte wie Heizlüfter, Heizstrahler und elektrische Kamine in Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten zu Bränden. Um dies zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, vor dem Gebrauch entsprechender Heizgeräte die Bedienungsanleitung zu lesen. Darin steht unter anderem, welche Mindestabstände eingehalten werden müssen, damit derartige Brände gar nicht erst entstehen können.

Denn immerhin erreichen die Heizelemente dieser Geräte Temperaturen von bis zu 400 Grad Celsius – entsprechend hoch ist die Brandgefahr, wenn sie falsch aufgestellt werden. So dürfen beispielsweise keine leicht brennbaren Materialien wie Papier, Vorhänge, Polstermöbel oder auch hochflorige Teppiche in deren Nähe sein, und auch Spraydosen beziehungsweise deren Verwendung in der Umgebung solcher Heizgeräte sind tabu.

Keine Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen

Elektrische Heizgeräte benötigen relativ viel Strom – und der muss natürlich durch die Leitung. Ähnlich wie bei einer Wasserleitung, die für eine bestimmte Durchflussmenge einfach zu dünn sein kann, können auch die Querschnitte von Kabeln für derartige Lasten nicht ausgelegt – respektive zu klein – sein. Dies hat zur Folge, dass sich Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel stark erwärmen. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere elektrische Geräte zeitgleich an einer solchen Mehrfachsteckdose eingesteckt und genutzt werden.

Daher sollte auf die Verwendung einer Mehrfachsteckdose oder eines Verlängerungskabels für den Betrieb eines elektrischen Heizgerätes wenn möglich verzichtet werden. Ist dies nicht möglich, muss man zumindest darauf achten, dass diese auch für den Strombedarf aller angeschlossenen Geräte ausgelegt sind.

Besonders wichtig ist zudem, dass elektrische Heizgeräte nicht abgedeckt werden, denn die erwärmte Luft muss jederzeit frei abziehen können. Durch einen Hitzestau kann sich nämlich ebenfalls ein Brand entwickeln. So dürfen solche Geräte auf keinen Fall für das Trocknen oder Erwärmen von Kleidung verwendet werden – außer das Gerät ist laut Bedienungsanleitung explizit dafür konzipiert.

Was im Badezimmer zu beachten ist

Elektrische Heizgeräte werden gerne im Badezimmer genutzt. Allerdings sollte man vorab in der Bedienungsanleitung nachlesen, ob das Gerät für diesen Aufstellungsort überhaupt zugelassen ist. Beim Aufstellen muss außerdem ein Sicherheitsabstand zur Badewanne, zur Dusche und zum Waschbecken berücksichtigt werden.

Fällt ein Heizgerät nämlich zum Beispiel in eine mit Wasser gefüllte Badewanne, kann es zu einem tödlichen Stromunfall kommen. Die Gerätebedienung sollte ebenfalls nicht mit nassen Händen geschehen. Eine Alternative sind Geräte mit einer Fernbedienung.

Unabhängig davon, in welchem Raum derartige Heizgeräte betrieben werden, sollte dies stets unter Aufsicht geschehen. Sobald sich beim Gerät ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder Rauch entwickeln, ist es sofort vom Strom zu trennen und wenn eine Reparatur gewünscht wird, ist diese nur vom Fachmann durchzuführen.

Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, gelangen Sie hier zum B-Quadrat Schadensratgeber!

Quelle: Versicherungsjournal 20.11.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit von PKW- Notbremsassistenten

PKW-Notbremsassistenten können einen wertvollen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten: Nach Erkenntnissen aus der ADAC-Unfallforschung sind knapp ein Viertel aller Unfälle in Deutschland mit Personenschäden Auffahrunfälle. Rund 40 Prozent davon wären durch den Einsatz eines Notbremsassistenten zu vermeiden. Über das übliche Verfahren hinaus hat der ADAC exemplarisch drei Notbrems-Systeme auf Zuverlässigkeit untersucht. Ergebnis: Trotz Variationen im Untersuchungsverfahren funktionieren die Sensoren gut bei der Erkennung von Hindernissen. Bei Nässe und der Fehleranzeige gibt es Verbesserungspotenzial.

Das Fazit der ADAC-Experten

PKW-Notbremsassistenten sind die letzte Hilfe bei Unaufmerksamkeit und arbeiten zumeist gut. Sie sparen dem Fahrzeugbesitzer auch Kosten für so manche Schäden bei Auffahrunfällen. Gänzlich darauf verlassen darf man sich aber nicht, denn nicht alle Störungen werden angezeigt bzw. die Bremsfunktion funktioniert bei Nässe teilweise zu spät.

Die App für Fahrten ins Ausland

Die App für Fahrten ins Ausland

Das Smartphone ist zum ständigen Begleiter geworden – egal ob bei der Fahrt in den Urlaub oder auf dem Weg zum Geschäftstermin. Und mit der richtigen App wird es sogar zum gut informierten Beifahrer und unterstützt den Fahrer bei Routen im Ausland.

Die App für Fahrten ins Ausland

Verkehrsregeln sind in Europa nicht einheitlich, weder bei den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten noch bei den Sicherheitsvorschriften und selbst die Verkehrsschilder unterscheiden sich von Land zu Land. Dennoch müssen Autofahrer mit allen Verkehrsregeln vertraut sein, wenn sie mit dem Auto unterwegs ist – also auch bei Auslandsreisen.

Andere Länder, andere Verkehrsregeln – das gilt auch innerhalb Europas. Doch wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte alle im jeweiligen Land geltenden Verkehrsvorschriften und Verkehrsschilder kennen. Denn zum Beispiel auch eine aus Unkenntnis begangene Geschwindigkeits-Übertretung oder ein selbst verschuldeter Unfall, weil man gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat, die es so in Österreich nicht gibt und man sie deshalb nicht kannte, kann teuer werden.

Alle notwendigen Informationen zu den Vorschriften und Verkehrsregeln der EU-Länder inklusive Island, Norwegen und Schweiz – mit Ausnahme von Deutschland – liefert die kostenlose App

„Mit dem Auto ins Ausland“

des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Die App kann, wenn sie einmal installiert ist, ohne eine Datenverbindung genutzt werden. Angeboten wird sie in allen gängigen App-Stores und zwar sowohl für das Apple-Betriebssystem iOS als auch für Android-Geräte.

 

Von den Verkehrsregeln bis zur Maut

Schritt für Schritt sind in der App die für die Fahrt wichtigen Daten zu erfassen, beispielsweise, ob Kinder oder Tiere dabei sind. Außerdem ist die Art des Fahrzeugs anzugeben: Zur Wahl stehen Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger. Außerdem können bis zu fünf Länder benannt werden, durch die die Reise gehen soll. Nach Eingabe dieser Daten zeigt die App in einer Übersicht nicht nur an, welche Dokumente bei der Reise mitzuführen und welche Versicherungen vorgeschrieben sind.

Sie zeigt auch an, wie viel Maut zu bezahlen ist und welche Verkehrsregeln und sonstigen Vorschriften bezüglich der Verkehrssicherheit gelten. Zudem hilft die App auch bei den Themen Tanken, Panne und Unfall, Reparatur, Diebstahl, Zoll, Fähre und Mietwagen mit detaillierten Informationen weiter. Eine interaktive Checkliste, die sich Punkt für Punkt abhaken lässt, sorgt bereits vor der Abfahrt dafür, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

Wer sich über die deutschen Verkehrsregeln und Vorschriften informieren möchte, findet diese in der englischsprachigen App „Im EU-Ausland“, die von der Europäischen Kommission kostenlos zum Download angeboten wird. Im Internettauftritt der Europäischen Kommission kann man aber auch in deutscher Sprache die Verkehrsvorschriften aller EU-Länder aufrufen oder sich diesbezüglich einen Vergleich zwischen zwei auswählbaren EU-Ländern anzeigen lassen.

Quelle: Versicherungsjournal 19.06.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Hohe Außentemperaturen können für elektronische Geräte wie Smartphones und Tablet-PCs schnell zum Verhängnis werden. Was man diesbezüglich beachten sollte.

Gegen den Hitzeschlag von Smartphone und Co.

An sonnigen und heißen Tagen ist ein besonders sorgsamer Umgang mit dem elektronischen Equipment wie Smartphone, Tablet-PC, E-Book-Reader und Digitalkameras wichtig. Denn liegen die Geräte beispielsweise in der prallen Sonne oder im Auto, kann die Hitze zu schweren Beschädigungen an der Elektronik führen.

Nicht wenige Smartphones, Tablet-PCs, E-Book-Reader und andere elektrische Geräte vertragen Temperaturen jenseits von 30 oder 35 Grad schlecht. Hohe Temperaturen können zum Beispiel zu einer Verringerung der Lebensdauer bis hin zum kompletten Defekt eines verbauten Akkus führen. Bei den Displays kann es durch allzu hohe Temperaturen zu Anzeigefehlern kommen.

Immer wieder kommt es auch vor, dass sich das Kunststoffgehäuse beispielsweise eines Smartphones durch eine hohe Hitzeeinwirkung verformt. Hitzeschäden sind zum Beispiel bei Notebooks auch am Hauptprozessor (CPU) oder an der Grafikkarte möglich.

Schutz vor Überhitzung

Um eine Beschädigung durch zu hohe Temperaturen zu vermeiden, wird beispielsweise bei manchen Smartphones ab einer Betriebstemperatur von 35 Grad Celsius ein Alarm ausgegeben oder das Gerät automatisch ausgeschaltet. Spätestens dann sollte man das ausgeschaltete Gerät an einen kühleren Ort bringen.

Es gibt aber auch spezielle herunterladbare Applikationen (Apps), die die Gerätetemperatur überwachen und bei Überschreiten eines vorgegebenen Wertes einen Alarm auslösen, wenn das Gerät keinen derartigen Schutz standardmäßig integriert hat.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, dass das Smartphone, der Laptop oder anderes elektronisches Equipment überhitzen, sollten solche mobilen Endgeräte im Freien oder auch bei der Mitnahme im Auto nicht der direkten Hitze- und Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Schattenplätzchen für das Smartphone

Wer sein Smartphone, seine Digitalkamera oder sein Tablet-PC im Auto liegen lässt – dies gilt auch im Handschuhfach – muss damit rechnen, dass die Temperatur in dem geparkten Wagen bei sonnigen, warmen Tagen schnell auf 60 oder 70 Grad Celsius steigen kann und damit das Gerät beschädigt wird. Hat man das Gerät an einem heißen Tag doch im Auto vergessen, empfehlen Experten es abzuschalten und so lange zu warten, bis es an einem kühleren Platz eine Raumtemperatur von 20 bis 25 Grad Celsius erreicht hat.

Auf keinen Fall sollte das Gerät zum Abkühlen in den Kühlschrank oder eine Gefriertruhe gelegt werden, denn auch ein schneller Wechsel zwischen heiß und kalt kann zur Beschädigung, zum Beispiel durch die Bildung von Kondenswasser im Gerät, führen.

Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß an sonnigen und heißen Tagen unterwegs ist, sollte sein Smartphone nicht im Freien der Sonneneinstrahlung aussetzen, sondern lieber im Schatten, in der Hosen- oder Jackentasche, im Rucksack oder einer sonstigen Tasche aufbewahren.

Herstellergarantie gilt häufig nicht bei Hitzeschäden

Die Herstellergarantie eines mobilen Endgerätes kommt normalerweise nicht für Hitzeschäden auf. Es gibt jedoch Handyversicherungen, die auch derartige Bedienfehler abdecken. Häufig können Handyversicherungen jedoch nur für relativ neue Geräte abgeschlossen werden. Wer einen solchen Versicherungsschutz wünscht, sollte sich am besten bereits vor dem Kauf eines Mobilgerätes von einem Versicherungsfachmann diesbezüglich beraten lassen.

Nicht nur Hitze, auch eine Überspannung im Stromnetz infolge eines Gewitters kann am Stromnetz angeschlossene PCs, Notebooks, Smartphones und andere elektrische Geräte schädigen. Neben professionellen Schutzlösungen für die komplette Stromversorgung eines Gebäudes kann man durch sogenannte Feinschutzstecker, die zwischen der Steckdose und das zu schützende Gerät eingesteckt werden, das Risiko von Überspannungsschäden durch Blitzschlag minimieren.

Martin Häusler (Geschäftsführer B-Quadrat) informiert, dass das Risiko eines Überspannungsschadens, der zu Hause am Hausrat entstehen kann, sich bei den meisten Haushaltsversicherungs-Polizzen oft gegen einen kleinen Aufpreis mitversichern lässt. Innerhalb einer Wohnung gehören zum Hausrat in der Regel auch der PC, das Notebook, das Smartphone und andere elektrische Geräte der Versicherten.

Quelle: Versicherungsjournal 29.05.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

So sind Motorrad und Mensch fit für die Saison

So sind Motorrad und Mensch fit für die Saison

Helm auf und los – damit ist es nicht getan. Wer wieder auf sein Motorrad steigt, sollte dafür sorgen, dass seine Maschine und die Schutzkleidung in Ordnung sind. Auch der Fahrer selbst sollte fit sein.

So sind Motorrad und Mensch fit für die Saison

Viele Biker warten sehnsüchtig auf die ersten Sonnenstrahlen im Frühjahr, um wieder ihrem Hobby zu frönen. Damit die ersten Touren und die gesamte Saison unfallfrei verlaufen, sollte der Fahrer sich, aber auch seine Maschine und die Sicherheitsausrüstung auf Vordermann bringen.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum es gerade zum Beginn der Motorradsaison zu so vielen Unfällen kommt. Auf der einen Seite mangelt es den Fahrern nach den Wochen und Monaten ohne Bike noch an Fahrroutine. Schnell überschätzen sie ihr Fahrkönnen. Viele sind auch einfach deutlich zu schnell unterwegs. Außerdem rechnen die Autofahrer oftmals (noch) nicht mit den blitzschnellen Zweirädern.

Im Jahr 2015 gab es nach Angaben der Statistik Austria 3.098 Motorradfahrer, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, das sind drei Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Zudem starben 64 Motorradfahrer auf Österreichs Straßen. Jeder Biker kann jedoch einiges tun, um sich und andere möglichst nicht zu gefährden.

Motorradtechnik im Griff

Viele Motorräder werden im Winter nicht genutzt. Doch bevor man nach einer längeren Standzeit das Bike wieder in Betrieb nehmen möchte, sollte das Fahrzeug einer gründlichen Inspektion unterzogen werden. Zu kontrollieren sind hierbei unter anderem die Bremsen, die Lenkung, die Betriebsflüssigkeiten, die Reifen und die Beleuchtung.

Dabei darf die Lenkung kein Lenkspiel aufweisen und bei normalem Lenkverhalten keine ruckartigen Lenkbewegungen zeigen. Die Reifen müssen nicht nur ausreichend Profil haben – vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter, Experten empfehlen jedoch ein Mindestprofil von mindestens drei Millimetern –, sondern sie dürfen auch nicht rissig sein oder andere Beschädigungen aufweisen. Grundsätzlich ist auch der Reifendruck zu kontrollieren und gegebenenfalls Luft nachzufüllen.

Außerdem sollte die Antriebskette auf Spannung kontrolliert und geschmiert werden. Zudem müssen alle Leitungen, also beispielsweise die Benzinzuführung oder das Bremssystem, absolut dicht sein. Des Weiteren ist es wichtig, den Not-Aus-Schalter auf Funktionsfähigkeit zu testen. Viele Motorradwerkstätten bieten übrigens einen Frühjahrscheck an, wobei Mängel und Probleme gleich beseitigt werden.

Fahren, aber mit Sicherheit

Zu Beginn der Saison gilt es auch die Schutzkleidung auf Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen. So empfiehlt es sich beispielsweise, das Visier am Helm auszutauschen, sollte dies verkratzt sein. Die Sachverständigen-Organisation Dekra e.V. rät außerdem, keine Motorradhelme mehr zu verwenden, die nicht nach der Norm ECE R 22/05 zugelassen wurden. Zudem sollte ein Helm immer ersetzt werden, wenn man damit gestürzt ist – und zwar unabhängig davon, ob man eine Beschädigung am Helm sieht oder nicht.

Die wichtigste Sicherheitseinrichtung ist allerdings der Fahrer selbst. Verkehrsexperten raten, dass sich der Fahrer nach der Winterpause erst wieder an das Motorrad gewöhnen sollte. Hierbei helfen Anfahr-, Brems- und Lenkübungen sowie das mehrmalige Abstellen des Bikes beispielsweise auf einem Übungsplatz. Sinnvoll ist auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Entsprechende Kurse werden von Automobilclubs wie ARBÖ und ÖAMTC, aber auch von anderen Stellen wie einigen Fahrschulen angeboten.

Bundesländer wie OberösterreichBurgenlandSteiermarkSalzburg und Tirol zahlen übrigens einen Geldbonus, wenn Motorradfahrer ein Sicherheitstraining absolvieren und so ihr Unfallrisiko minimieren.

Hilfreiche Tipps

Umfassende Informationen für ein sicheres Motorradfahren enthält die beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kostenlos herunterladbare Broschüre „Respect“.

Weitere Tipps dazu bietet das Institut für Zweiradsicherheit e.V. (IfZ) mit den downloadbaren Ratgebern „Motorradfahren gut und sicher“, „Gefährliche Begegnungen“, „Team Touring – Gruppenerlebnis und Motorradreisen“ oder „Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß“.

Auf der Website www.nah-dran-bike.at des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ist auch eine kostenlose Teilnahme an einen Onlinekurs möglich, der unter anderem darauf eingeht, wie Motorradfahrer die größten Unfallrisiken vermeiden können.

B-Quadrat wünscht allen MotorradfahrerInnen eine tolle Saison und vor allem eine sichere Fahrt!

Quelle: Versicherungsjournal 27.03.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Steuerliche Änderung im Jahr 2017

Steuerliche Änderung im Jahr 2017
Der „Steuerausgleich“: Manche lieben ihn, weil er regelmäßig Geld in die Haushaltskasse bringt, andere hassen ihn, weil schon mal eine Nachzahlung fällig war, und manche ignorieren ihn, weil er einfach zu kompliziert ist.
Falls Sie zur letzten Gruppe gehören, gibt es nun gute Neuigkeiten: Ab 2017 bekommen Sie die Negativsteuer ausbezahlt – ohne Ihr Zutun. Denn diese wird in der zweiten Jahreshälfte automatisch ausgezahlt. Eingeführt wurde die antragslose Veranlagung mit der letzten Steuerreform, damit vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpension ihre Steuergutschrift jedenfalls bekommen – und nicht aus Unwissenheit darum umfallen, weil bisher nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wurde. Wichtig dafür ist, dass das Finanzamt Ihre korrekten Kontodaten hat. Darum bekommen alle Personen, die sich für eine Steuergutschrift qualifizieren, ein Schreiben des Finanzamts mit der Bitte, die Kontodaten zu überprüfen.
Natürlich gibt es bei der antragslosen Arbeitsnehmerveranlagung auch einige Ausnahmen. Wenn Sie in der Vergangenheit zusätzliche Ausgaben oder mehr als die Pauschalbeträge in Anspruch genommen haben, dann ist es nach wie vor besser, die Steuererklärung selbst durchzuführen. Das hat außerdem den Vorteil, dass man nicht bis Juli auf eine eventuelle Rückzahlung warten muss. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen werden die Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung ganz genau erklärt:

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn

  • bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde
  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Einspruch fünf Jahre lang möglich

Was ist jedoch, wenn bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt wurden und ich mit dem Ergebnis der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden bin? Dann haben Sie fünf Jahre Zeit, um entweder einen elektronischen oder einen Papierantrag an das Finanzamt zu senden und dort Ihre Ausgaben anzuführen. Dadurch wird der erste Bescheid der antragslosen Steuererklärung aufgehoben und das Finanzamt entscheidet erneut anhand Ihrer selbst eingereichten Arbeitnehmerveranlagung.

Wie sieht es mit den Spenden aus?

Diese werden ab 2018 (also dann für die Arbeitnehmerveranlagung aus dem Jahre 2017) automatisch berücksichtigt. Hierbei sind drei Punkte wichtig:

  1. Alle ab dem 01.01.2017 getätigten Spenden können als Sonderausgabe nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie als SpenderIn der spendenbegünstigten Organisation mindestens einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Zunamen (laut Meldezettel!) bekannt geben.
  2. Diese Daten (Spendengesamtsumme pro SpenderIn und Kalenderjahr) muss die Organisation bis Ende Februar des Folgejahres direkt den Finanzbehörden melden.
  3. Die Finanzbehörde berücksichtigt die übermittelten Spendenbeträge dann automatisiert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung in deren Bescheiden.

Bitte denken Sie auch bei bestehenden Daueraufträgen, diese Informationen korrekt anzugeben, denn nur dann ist eine automatische Berücksichtigung möglich.

 

Quellen:
Bundesministerium für Finanzen
Arbeiterkammer Österreich
Bundeskanzleramt Österreich
Erste Bank & Sparkasse

Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

Schon seit Jahrzehnten besteht in Österreich für Fahrer und Insassen von Pkws eine Anschnallpflicht. Dennoch sterben jährlich immer noch zahlreiche Menschen, weil sie während der Fahrt nicht angeschnallt waren.

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

 

Mehr als jeder fünfte tödlich verunglückte Pkw-Insasse war nicht angeschnallt. Dies belegt, dass der Sicherheitsgurt weiterhin zu den wichtigsten Sicherheitssystemen im Auto gehört. Jeder, der nicht oder nicht korrekt angegurtet ist, muss damit rechnen, dass auch die anderen Sicherheitssysteme im Kfz wie zum Beispiel Airbags nicht richtig funktionieren.

Schon seit über 40 Jahren besteht für Pkw-Fahrer und -Mitfahrer die Gurtpflicht auf allen Sitzen. Seit rund 30 Jahren muss jeder, der beim Fahren keinen Gurt anlegt, eine Strafe zahlen. Aktuell kostet das Fahren ohne Gurt ab 35 Euro Bußgeld. Bei nicht richtig im Pkw gesicherten Kindern wird es für den Fahrer noch teurer. Zudem muss er dann mit einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. Warum Anschnallen so wichtig ist? Die Überlebenschance ist laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bei einem Kfz-Unfall fast elf Mal höher, wenn man angeschnallt ist, als ohne Gurt.

Crashtests belegen, dass es bei Kfz-Insassen, die nicht angeschnallt sind, bereits bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von nur 30 Stundenkilometern schon zu schwersten Verletzungen kommt, mit Gurt ist das Verletzungsrisiko um einiges geringer. Dennoch schnallen sich laut einer Erhebung des KfV immer noch sieben Prozent der Pkw-Lenker und sogar zwölf Prozent der Autoinsassen nicht an. Rund 60 Personen pro Jahr könnten noch leben, wenn sie beim Unfall angeschnallt gewesen wären.

Was beim Anschnallen generell zu beachten ist

Prinzipiell ist auch zu beachten, dass viele andere Sicherheitssysteme im Auto nur im Zusammenspiel mit dem Sicherheitsgurt optimal funktionieren. Laut der Dekra e.V., unter anderem ein Dienstleister im Bereich Autosicherheit, können beispielsweise Airbags nur dann richtig wirken, wenn die Insassen korrekt angegurtet sind. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Airbags die Insassen an der richtigen Position treffen und zum Beispiel nicht daran vorbei- oder darüber hinwegrutschen.

Gemäß den Sicherheitsspezialisten der Dekra ist unter anderem darauf zu achten, dass der Gurt nicht unter die Achsel anstatt über die Schulter führt. Zudem muss die Gurthöhe so eingestellt sein, dass der Gurt nicht am Hals, sondern über der Schulter und am Schlüsselbein anliegt. Außerdem sollte der Sicherheitsgurt nicht auf harten Gegenständen wie Mobiltelefon oder Schlüsselbund, die sich in Jacken- oder Hosentaschen befinden, aufliegen.

Grundsätzlich können dicke Jacken, Mäntel und Westen wie ein Luftpolster auf den Gurt wirken und seine Funktion einschränken, weshalb solche Kleidungsstücke vor dem Anschnallen ausgezogen werden sollten. „Kommt es bei niedriger Geschwindigkeit zu einem Unfall, kann es durchaus passieren, dass der Airbag nicht auslöst, weil der Sicherheitsgurt genügen würde“, verdeutlicht ein Dekra-Experte ein weiteres Argument, warum das Anschnallen grundsätzlich unerlässlich ist.

B-Quadrat wünscht allzeit eine gute und vor allem sichere Fahrt!

 

Quelle: Versicherungsjournal 30.01.2017
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)