Steuerliche Änderung im Jahr 2017

Steuerliche Änderung im Jahr 2017
Der „Steuerausgleich“: Manche lieben ihn, weil er regelmäßig Geld in die Haushaltskasse bringt, andere hassen ihn, weil schon mal eine Nachzahlung fällig war, und manche ignorieren ihn, weil er einfach zu kompliziert ist.
Falls Sie zur letzten Gruppe gehören, gibt es nun gute Neuigkeiten: Ab 2017 bekommen Sie die Negativsteuer ausbezahlt – ohne Ihr Zutun. Denn diese wird in der zweiten Jahreshälfte automatisch ausgezahlt. Eingeführt wurde die antragslose Veranlagung mit der letzten Steuerreform, damit vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Mindestpension ihre Steuergutschrift jedenfalls bekommen – und nicht aus Unwissenheit darum umfallen, weil bisher nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wurde. Wichtig dafür ist, dass das Finanzamt Ihre korrekten Kontodaten hat. Darum bekommen alle Personen, die sich für eine Steuergutschrift qualifizieren, ein Schreiben des Finanzamts mit der Bitte, die Kontodaten zu überprüfen.
Natürlich gibt es bei der antragslosen Arbeitsnehmerveranlagung auch einige Ausnahmen. Wenn Sie in der Vergangenheit zusätzliche Ausgaben oder mehr als die Pauschalbeträge in Anspruch genommen haben, dann ist es nach wie vor besser, die Steuererklärung selbst durchzuführen. Das hat außerdem den Vorteil, dass man nicht bis Juli auf eine eventuelle Rückzahlung warten muss. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen werden die Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung ganz genau erklärt:

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn

  • bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde
  • aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind
  • die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.

Einspruch fünf Jahre lang möglich

Was ist jedoch, wenn bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt wurden und ich mit dem Ergebnis der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden bin? Dann haben Sie fünf Jahre Zeit, um entweder einen elektronischen oder einen Papierantrag an das Finanzamt zu senden und dort Ihre Ausgaben anzuführen. Dadurch wird der erste Bescheid der antragslosen Steuererklärung aufgehoben und das Finanzamt entscheidet erneut anhand Ihrer selbst eingereichten Arbeitnehmerveranlagung.

Wie sieht es mit den Spenden aus?

Diese werden ab 2018 (also dann für die Arbeitnehmerveranlagung aus dem Jahre 2017) automatisch berücksichtigt. Hierbei sind drei Punkte wichtig:

  1. Alle ab dem 01.01.2017 getätigten Spenden können als Sonderausgabe nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie als SpenderIn der spendenbegünstigten Organisation mindestens einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Zunamen (laut Meldezettel!) bekannt geben.
  2. Diese Daten (Spendengesamtsumme pro SpenderIn und Kalenderjahr) muss die Organisation bis Ende Februar des Folgejahres direkt den Finanzbehörden melden.
  3. Die Finanzbehörde berücksichtigt die übermittelten Spendenbeträge dann automatisiert im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung in deren Bescheiden.

Bitte denken Sie auch bei bestehenden Daueraufträgen, diese Informationen korrekt anzugeben, denn nur dann ist eine automatische Berücksichtigung möglich.

 

Quellen:
Bundesministerium für Finanzen
Arbeiterkammer Österreich
Bundeskanzleramt Österreich
Erste Bank & Sparkasse

Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

Schon seit Jahrzehnten besteht in Österreich für Fahrer und Insassen von Pkws eine Anschnallpflicht. Dennoch sterben jährlich immer noch zahlreiche Menschen, weil sie während der Fahrt nicht angeschnallt waren.

Der Sicherheitsgurt in Fahrzeugen bleibt unverzichtbar

 

Mehr als jeder fünfte tödlich verunglückte Pkw-Insasse war nicht angeschnallt. Dies belegt, dass der Sicherheitsgurt weiterhin zu den wichtigsten Sicherheitssystemen im Auto gehört. Jeder, der nicht oder nicht korrekt angegurtet ist, muss damit rechnen, dass auch die anderen Sicherheitssysteme im Kfz wie zum Beispiel Airbags nicht richtig funktionieren.

Schon seit über 40 Jahren besteht für Pkw-Fahrer und -Mitfahrer die Gurtpflicht auf allen Sitzen. Seit rund 30 Jahren muss jeder, der beim Fahren keinen Gurt anlegt, eine Strafe zahlen. Aktuell kostet das Fahren ohne Gurt ab 35 Euro Bußgeld. Bei nicht richtig im Pkw gesicherten Kindern wird es für den Fahrer noch teurer. Zudem muss er dann mit einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. Warum Anschnallen so wichtig ist? Die Überlebenschance ist laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) bei einem Kfz-Unfall fast elf Mal höher, wenn man angeschnallt ist, als ohne Gurt.

Crashtests belegen, dass es bei Kfz-Insassen, die nicht angeschnallt sind, bereits bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von nur 30 Stundenkilometern schon zu schwersten Verletzungen kommt, mit Gurt ist das Verletzungsrisiko um einiges geringer. Dennoch schnallen sich laut einer Erhebung des KfV immer noch sieben Prozent der Pkw-Lenker und sogar zwölf Prozent der Autoinsassen nicht an. Rund 60 Personen pro Jahr könnten noch leben, wenn sie beim Unfall angeschnallt gewesen wären.

Was beim Anschnallen generell zu beachten ist

Prinzipiell ist auch zu beachten, dass viele andere Sicherheitssysteme im Auto nur im Zusammenspiel mit dem Sicherheitsgurt optimal funktionieren. Laut der Dekra e.V., unter anderem ein Dienstleister im Bereich Autosicherheit, können beispielsweise Airbags nur dann richtig wirken, wenn die Insassen korrekt angegurtet sind. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Airbags die Insassen an der richtigen Position treffen und zum Beispiel nicht daran vorbei- oder darüber hinwegrutschen.

Gemäß den Sicherheitsspezialisten der Dekra ist unter anderem darauf zu achten, dass der Gurt nicht unter die Achsel anstatt über die Schulter führt. Zudem muss die Gurthöhe so eingestellt sein, dass der Gurt nicht am Hals, sondern über der Schulter und am Schlüsselbein anliegt. Außerdem sollte der Sicherheitsgurt nicht auf harten Gegenständen wie Mobiltelefon oder Schlüsselbund, die sich in Jacken- oder Hosentaschen befinden, aufliegen.

Grundsätzlich können dicke Jacken, Mäntel und Westen wie ein Luftpolster auf den Gurt wirken und seine Funktion einschränken, weshalb solche Kleidungsstücke vor dem Anschnallen ausgezogen werden sollten. „Kommt es bei niedriger Geschwindigkeit zu einem Unfall, kann es durchaus passieren, dass der Airbag nicht auslöst, weil der Sicherheitsgurt genügen würde“, verdeutlicht ein Dekra-Experte ein weiteres Argument, warum das Anschnallen grundsätzlich unerlässlich ist.

B-Quadrat wünscht allzeit eine gute und vor allem sichere Fahrt!

 

Quelle: Versicherungsjournal 30.01.2017
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

 

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

Bei starkem Schneefall können Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen so zugeschneit werden, dass deren Bedeutung oftmals nicht mehr zu erkennen ist. Was Kraftfahrzeugfahrer in diesem Fall beachten müssen.

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

 

Während die Bedeutung einiger Verkehrsschilder schon alleine durch deren Form klar ist, ist dies bei anderen nicht so. Gerade diese Tatsache spielt eine große Rolle bei der Frage, wie sich ein Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn er an ein Verkehrszeichen kommt, das von Schnee ganz oder zum überwiegenden Teil bedeckt ist.

Verkehrszeichen, deren Bedeutung bereits aufgrund ihrer äußeren Form erkennbar ist, wie zum Beispiel das achteckige Halt- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorrang-geben-Verkehrsschild, behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie von Schnee komplett bedeckt sind.

Wann Verkehrszeichen nicht mehr gelten

Dagegen können Verkehrstafeln, die alleine von der Form nach mehrere Bedeutungen haben können, ihre Verbindlichkeiten verlieren. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel die dreieckigen Gefahren– sowie runden Vorschriftszeichen, die eine Geschwindigkeits-Beschränkung, eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ein Überholverbot bis hin zu einem Einfahrverbot anzeigen.

Sind die genannten Schilder mit Schnee bedeckt und können Verkehrsteilnehmer deren Bedeutung deswegen nicht erkennen, müssen die Verkehrssituation und die allgemeingültige Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Das heißt, ein Autofahrer muss sich in so einem Fall beispielsweise an die sonst üblichen Geschwindigkeits-Regelungen wie Tempo 50 km/h innerorts halten beziehungsweise sein Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Wer beispielsweise trotz verschneiter Straßen mit 100 Stundenkilometern auf der Landstraße unterwegs ist und wegen dieser für die Wetterverhältnisse unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen.

Besondere Regelungen für Bodenmarkierungen

Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verlieren Verkehrsregeln, die ausschließlich durch Bodenmarkierungen angezeigt werden, ihre Rechtsgültigkeit, wenn sie vom Schnee bedeckt und daher nicht mehr erkennbar sind. Dies gilt beispielsweise für Richtungspfeile, die eine Abbiegespur anzeigen. Für diesen Fall gelten die allgemeingültigen Verkehrsregeln.

Kfz-Fahrer, die aufgrund der Straßenbreite vermutlich auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen unterwegs sind, dürfen dann beispielsweise laut Automobilclub ÖAMTC „nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen rechts oder links abbiegen“. Dr. Armin Kaltenegger vom KFV rät zudem: „Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt.“

Vom Schnee verdeckte Bodenmarkierungen gelten dagegen weiter, wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen verdeutlicht, was die Markierungen bedeuten. So behalten zum Beispiel Fußgängerübergänge, die neben einer zugeschneiten Bodenmarkierung durch ein erkennbares Verkehrsschild oder ein gelbes Blinklicht angezeigt werden, ihre Gültigkeit. Auch Kurzparkzonen, die prinzipiell nicht nur durch eine Bodenmarkierung, sondern auch durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, gelten bei geschlossener Schneedecke weiter.

Quelle: Versicherungsjournal 
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Pensionsdauer erreicht Rekordlänge

Pensionsdauer erreicht Rekordlänge

Laut aktuellen Statistiken von offiziellen Stellen steigt die Pensionsbezugsdauer, also wie lange Senioren hierzulande eine Alterspension bis zu ihrem Ableben bekommen, seit Jahren an.

Pensionsdauer erreicht Rekordlänge

 

Nach den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt die durchschnittliche Bezugsdauer einer gesetzlichen Alterspension bei 21,9 Jahren. Wie aus den jüngsten Statistiken der Pensionsversicherung hervorgeht, ist die Pensionsbezugsdauer von Arbeitern und Angestellten im Durchschnitt noch länger. Zudem gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männer und Frauen.

Die Pensionsbezugsdauer, also der Zeitabstand zwischen dem erstmaligen Bezug einer Alterspension und dem Monat, an dem ein Pensionist oder eine Pensionistin stirbt und damit der Pensionsbezug endet, wird immer länger, wie aktuelle Statistiken belegen. So erhielten die Pensionsbezieher, die 2015 verstorben sind, durchschnittlich für insgesamt 21 Jahre und fast elf Monate eine Alterspension, wie aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hervorgeht. Das ist die bisher längste durchschnittliche Pensionsbezugsdauer.

Im Vergleich zu 2014 war damit die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer in 2015 sechs Monate länger. Im Vergleich zu den Pensionisten und Pensionistinnen, die 2010 aufgrund ihres Ablebens letztmalig eine Alterspension bekamen, erhielten die Pensionsbezieher, die 2015 verstorben sind, sogar ein Jahr und fast vier Monate länger eine Alterspension.

Die Pensionsbezugsdauer von Männer und Frauen

Deutliche Unterschiede bei der Pensionsbezugsdauer gibt es zwischen den Männern und den Frauen. Weibliche Pensionsbezieher bekamen 2015 statistisch gesehen fünf Jahre und einen Monat länger eine Pension als männliche Pensionsbezieher.

Konkret hatten die Pensionisten, die 2015 verstorben waren, im Durchschnitt 19 Jahre und fast fünf Monate eine Pension bezogen. Insgesamt war damit die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer der Männer im Vergleich zu 2014 sechs Monate und im Vergleich zu 2010 ein Jahr und mehr als zwei Monate länger.

Die Pensionistinnen, bei denen aufgrund ihres Ablebens letztes Jahr der Pensionsbezug endete, erhielten im Durchschnitt bis zu ihrem Tode 24 Jahre und sechs Monate eine Pension. Bei den Pensionistinnen war die Pensionsbezugsdauer in 2015 im Vergleich zu 2014 um fast fünf Monate und im Vergleich zu 2010 um ein Jahr und fast vier Monate länger.

Angestellte und Arbeiter sind länger in Pension

Die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer von Arbeitern und Angestellten ist im Vergleich zu allen ehemaligen Erwerbstätigen mit einer Alterspension, darunter fallen neben den Arbeitern und Angestellten zum Beispiel ehemalige Bauern, Selbstständige, Erwerbstätige im Bergbau, noch länger.

Wie aus dem Jahresbericht 2015 der Pensionsversicherungs-Anstalt hervorgeht, betrug die Pensionsbezugsdauer bei den Angestellten und Arbeitern letztes Jahr durchschnittlich 22 Jahre und sechs Monate. Das ist sieben Monate länger als die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer bei allen ehemaligen Erwerbstätigen, die einen Alterspensionsanspruch hatten.

Wie bei allen ehemaligen Erwerbstätigen insgesamt gibt es auch bei den Angestellten und Arbeitern geschlechterspezifische Unterschiede bezüglich der Pensionsbezugsdauer. Pensionsbezieherinnen dieser Berufskategorie, die 2015 verstarben, hatten durchschnittlich 25 Jahre und einen Monat lang eine Alterspension bezogen. Bei den Männern betrug die Pensionsbezugsdauer 20 Jahre und zwei Monate, und damit vier Jahre und fast elf Monate weniger.

Frühzeitige Absicherung

Laut Experten ist die Zunahme der Pensionsbezugsdauer insbesondere auf die stetig steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Grundsätzlich sollte jeder Erwerbstätige daran denken, dass er im Alter mit seiner Pension einige Jahre seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Doch schon heute ist die gesetzliche Alterspension um einiges geringer als das letzte Aktiveinkommen eines Pensionsbeziehers.

Für den Einzelnen ist es daher wichtig, schon frühzeitig an eine finanzielle Absicherung für das Pensionsalter zu denken und entsprechend vorzusorgen.

Selbst wer derzeit keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, erfährt durch die Beratung eines Versicherungsfachmanns oftmals von Absicherungslösungen, teils sogar mit staatlicher Förderung, auf die er ohne eine gründliche Analyse nicht gekommen wäre.

Quelle: Versicherungsjournal 31.10.2016
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Riskante Jahreszeit für Hauseigentümer

Riskante Jahreszeit für Hauseigentümer

Im Herbst und Winter muss wieder mit rutschigen Wegen gerechnet werden. Wer als Hausbesitzer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss ohne einen passenden Versicherungsschutz mit teuren Konsequenzen rechnen.

Riskante Jahreszeit für Hauseigentümer

 

Prinzipiell ist ein Immobilienbesitzer gesetzlich verpflichtet, verschneite, vereiste oder verschmutzte Gehwege rund um sein Haus zu räumen oder zu streuen. Hält sich ein Hauseigentümer nicht daran, und verunfallt jemand deswegen, kann es für den Betreffenden teuer werden.

Hausbesitzer beziehungsweise Grundstückseigentümer haben gemäß Paragraf 93 Straßenverkehrsordnung eine Räum- und Streupflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Wege und Stiegenanlagen in der Regel zwischen sechs und 22 Uhr von Schnee und sonstigen Verunreinigungen wie Laub gesäubert und bei Eis- und Schneeglätte durch Streuen risikofrei begehbar sind.

Anderenfalls haften sie für Schäden, die beispielsweise Passanten dadurch erleiden, dass sie auf den glatten oder rutschigen Gehwegen ausrutschen.

Wenn der Gehweg zur Unfallfalle wird

Bricht sich beispielsweise ein Fußgänger ein Bein, weil er auf einem vereisten Gehweg ausrutscht, muss derjenige, der die Räum- und Streupflicht vernachlässigt hat, unter anderem für die medizinischen Behandlungskosten und den unfallbedingten Verdienstausfall aufkommen. Unter Umständen kann der Verunfallte zudem auch Schmerzensgeld-Forderungen an ihn stellen. Führt ein solcher Unfall zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung, sind auch weitere Schadensforderungen wie ein möglicher Einkommensausfall des Verunfallten denkbar.

Hausbesitzer sollten daher prinzipiell eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Polizze haben. Für Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses reicht in der Regel eine Eigenheim-Polizze, sofern hier die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung inkludiert ist.

Eine entsprechende Haftpflichtpolizze übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatz- und Schmerzenzgeld-Forderungen Dritter, wenn die Räum- und Streupflicht verletzt wurde, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Allerdings entbindet eine solche Polizze den Hauseigentümer nicht von der Räum- und Streupflicht. Grundsätzlich ist es daher wichtig, rechtzeitig die notwendige Ausrüstung für das Räumen und Streuen, wie Straßenbesen, Schneeschaufel und Streumaterial, griffbereit zu platzieren, um herabgefallenes Laub, Glatteis oder Schnee auf den Wegen zeitnah zu entfernen.

Quelle: Versicherungsjournal 31.10.2016
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

Die kalte Jahreszeit ist selbst für moderne Autos eine Herausforderung, denn auch diese sind vor Batterien, die plötzlich streiken oder Türen, die zugefroren sind, nicht gefeit. Vielen Problemen und Ärgernissen kann man aber vorbeugen, indem man das Fahrzeug entsprechend vorbereitet.

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

 

Strandtuch raus, Eisschaber rein … so einfach ist es zwar nicht, das Auto für den Winter fit zu machen. Dennoch können viele der notwendigen Arbeiten und Kontrollen durchaus auch vom Autolenker oder -besitzer selbst durchgeführt werden.

Es ist höchste Zeit, das Auto winterfest zu machen. Hierfür sollte in einem ersten Schritt die Beleuchtung überprüft werden. Das geht am einfachsten, wenn man zu zweit ist. Also: Zündung an und dann die komplette Beleuchtung durchschalten, während die zweite Person per Sichtkontrolle prüft, ob Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Schlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer funktionieren.

Schwieriger ist es einzuschätzen, ob die Höheneinstellung der Scheinwerfer korrekt ist. Mittels eines Testgerätes ist dies für eine Fachwerkstatt aber kein Problem. Deshalb sollte dieser Test gleich durchgeführt werden, wenn das Auto auf Winterreifen umgerüstet wird.

Motorschäden durch Überhitzung

Zudem sollten die Spezialisten der Werkstatt kontrollieren, ob die Fahrzeugstarterbatterie noch genügend Leistung hat. Macht das Auto nämlich bereits bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt Probleme beim Starten, dann ist es höchste Zeit für einen Wechsel. Das betrifft vor allem Autobatterien, die älter als fünf Jahre sind.

Überprüft werden sollte außerdem, ob genügend Kühlflüssigkeit im System vorhanden ist. Die Vorgehensweise ist der Bedienungsanleitung des Pkws zu entnehmen. Ist dieser Wert unter dem angegebenen Minimum, sollte eine Werkstatt die Ursache klären, denn fehlendes Kühlwasser kann zu kapitalen Motorschäden führen.

Diese drohen auch, wenn das Kühlwasser einfriert, deshalb sollte überprüft werden, ob genügend Frostschutzmittel im Kühlwasser ist. Tankstellen und Werkstätten haben entsprechende Kontrollgeräte. Doch Vorsicht: Diese Überprüfung darf nur bei kaltem Motor erfolgen, ansonsten besteht die Gefahr von Verbrühungen.

Freie Sicht bei Schmuddelwetter

Damit man auch im Herbst und Winter eine gute Sicht hat, muss das Scheibenwaschwasser mit einem entsprechenden Frostschutz versehen sein. Entsprechende Mittel gibt es beispielsweise an Tankstellen und in Baumärkten. Ziehen die Scheibenwischer bereits Schlieren, sollten diese ersetzt werden. Tipp: Steht das Fahrzeug draußen, ist es sinnvoll, die Wischer nach dem Abstellen des Pkws von der Scheibe wegzuklappen. So frieren die Scheibenwischgummis nicht an der Scheibe an und halten länger.

Nicht nur die Scheibenwaschanlage, auch die Türen können einfrieren. Deshalb sollten im Herbst alle Türdichtgummis mit Glyzerin, Hirschtalg oder einem speziellen Gummipflegemittel eingerieben werden.

Außerdem lohnt es sich, die Türschlösser mit einem Grafit- oder Multifunktionsöl präventiv zu behandeln. Diese Pflege ist vor allem dann wichtig, wenn der Wagen normalerweise über eine Funkfernentriegelung geöffnet wird, weil die Schlösser dann nämlich kaum benutzt werden. Ein Türschlossenteiser – der nicht im Handschuhfach, sondern in der Wohnung liegen sollte – hilft weiter, wenn das Türschloss trotzdem eingefroren ist.

Hilfreiche Utensilien

In jedes Auto gehören ein Eiskratzer und ein Schneebesen, um die Fahrzeugscheiben von Eis und Schnee befreien zu können. Ein Scheibenenteisungsspray erleichtert die Arbeit zusätzlich. Damit die Scheiben gar nicht erst zufrieren, kann man sie mit einer Abdeckfolie oder einer sogenannten Halbgarage abdecken.

Praktisch ist es auch, wenn man ein Abschleppseil, ein Starthilfekabel sowie Frostschutzmittel für das Scheibenwaschwasser zum Nachfüllen mit sich führt. Auch ein Paar Handschuhe zum Enteisen der Scheiben und gegebenenfalls eine Jacke sowie eine Decke sind hilfreich, vor allem dann, wenn man längere Zeit in einem Stau stehen muss.

Beschlägt der Wagen von innen, sollte der Innenraumfilter der Lüftung kontrolliert und gegebenenfalls ersetzt werden. Zum Entfeuchten des Innenraums eignen sich Produkte, welche die Feuchtigkeit im Wageninnern aufnehmen. In Baumärkten gibt es beispielsweise sogenannte Luftentfeuchterkissen. Hausmittel wie zum Beispiel ein mit Katzenstreu oder grobem Salz gefüllter Stoffbeutel funktionieren ebenfalls.

Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler) 12/2016