Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Gesetzlich geregelt ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Schnee am Autodach, mangelhaftes Freikratzen der Scheiben oder laufender Motor können unangenehme Folgen haben.

Beim Autofahren im Winter denken die meisten automatisch an Winterreifen, Beleuchtung und sicheres Fahrverhalten. Aus rechtlicher Sicht wartet die kalte Jahreszeit allerdings mit weiteren Herausforderungen für Autolenker auf.

„Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – gerade im Winter können Autofahrer einiges falsch machen“, hält ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, fest. „Dadurch gefährden sie nicht nur sich und andere, sondern können zudem auch noch – mitunter saftig – bestraft werden.“ Der Jurist aus der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs nennt die wichtigsten Fakten im Folgenden.

Mit Guckloch fahren

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen.

Wer so fährt, muss mit gefährlich eingeschränkter Sicht und im Extremfall mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen. Das gilt im Übrigen auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.

Schnee auf dem Autodach

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt insofern auch für das Autodach, als herabfallender Schnee zur Gefahr für andere werden kann – dadurch können sich wiederum Haftungsfragen ergeben.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten
Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z.B. Stopp) trotzdem zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit bei einem Verstoß nicht vor Strafe. Ist der Inhalt eines eingeschneiten Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls (bei entsprechender Kausalität) zu einem Mitverschulden führen.

Motor laufen lassen

Beim Eiskratzen und Schneekehren sollte der Motor des Fahrzeuges nicht im Stand laufen. Wer ihn dennoch laufen lässt, verursacht damit unnötigen Lärm und Abgase – und riskiert mitunter auch bis zu 5.000 Euro Strafe.

Kein Recht auf Schneeräumung

Obwohl Räumfahrzeuge Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit perfekt geräumt und gestreut sein – gerade bei permanentem Niederschlag. Autofahrer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsverhältnissen anpassen.

Eine Haftung des Straßenerhalters für einen etwaigen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen (z.B. Autobahnen und Schnellstraßen) nur selten bzw. ist ein Ersatz nur schwer durchsetzbar.

Skischuhe am Steuer

Skischuhe beeinträchtigen die Beweglichkeit der Füße erheblich und machen ein achtsames Bedienen der Pedale nahezu unmöglich. Strafen für dieses Fehlverhalten sind prinzipiell möglich. Wird dadurch schlimmstenfalls ein Unfall verursacht, können Autolenker dafür haftbar gemacht werden.

Last but not least

Kommt es durch falsche Bereifung, überhöhte Geschwindigkeit, schlechtes Freilegen der Scheiben etc. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche und bei einem Personenschaden ein gerichtliches Strafverfahren drohen.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den winterlichen Straßenverkehr!

Auch Einbrecher nutzen soziale Medien

Auch Einbrecher nutzen soziale Medien

Auch Einbrecher nutzen soziale Medien

Die Polizei hat wichtige Tipps in puncto Sicherheit beim Verreisen zusammengestellt.

Über soziale Netzwerke können schöne Fotos aus dem Urlaub schnell und unkompliziert mit Freunden und Bekannten Zuhause geteilt werden. Und gerade im Urlaub wird besonders viel fotografiert und gepostet. Aber, Achtung: Es drohen auch Gefahren – in den eigenen vier Wänden nämlich.

Per Hashtags, wie beispielsweise „#EndlichUrlaub“, lassen viele Urlauber heutzutage eine ganze Community an der Urlaubsfreude teilhaben.

Doch Vorsicht: Einbrecher nutzen in sozialen Netzwerken veröffentlichte Informationen, um wegen des Urlaubs leere Häuser oder Wohnungen zu finden.

Mit Hilfe von Berichten über den Besuch von Veranstaltungen am Wohnort der User oder Bilder von der frisch gestrichenen Hausfassade können sie deren Zuhause ausmachen.

Wenn diese dann am Flughafen noch einen Abschiedspost veröffentlichen, wissen die Einbrecher, dass niemand anzutreffen ist.

Aufpassen, was ich in den sozialen Medien poste

Auch in sozialen Netzwerken veröffentlichte Urlaubsfotos sind ein Hinweis für Ihre Abwesenheit, ähnlich wie ein voller Briefkasten oder heruntergelassene Rollläden.

Legen Sie deshalb genau fest, mit wem Sie Ihre Informationen und Fotos in sozialen Netzwerken teilen.

Tipps der Polizei für Social-Media-Nutzer

Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.

Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.

Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.

Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.

Deponieren Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!

Rollläden sollten zur Nachtzeit – und nach Möglichkeit nicht tagsüber – geschlossen werden. Sie wollen ja nicht schon auf den ersten Blick Ihre Abwesenheit signalisieren.

Lassen Sie bei einer Tür mit Glasfüllung den Schlüssel nicht innen stecken.

Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, sondern zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie Türspion und Sperrbügel (Türspaltsperre).

Einbruchschutz durch Nachbarschaftshilfe

Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn – für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance.

Achten Sie bewusst auf gefährdende und verdächtige Situationen.

Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken.

Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie sie an.

Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Keller- und Bodentüren stets verschlossen sind.

Betreuen Sie die Wohnung länger abwesender Nachbarn, indem Sie z.B. den Briefkasten leeren. Es geht darum, einen bewohnten Eindruck zu erwecken.

Alarmieren Sie bei Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) und in dringenden Verdachtsfällen sofort die Polizei über den Notruf 133.

Abschließende Tipps

Senden Sie Urlaubsbilder nur an Einzelpersonen oder in sozialen Netzwerken an geschlossene Gruppen.

Benutzen Sie die Standortfunktion bei Posts nur bedacht.

Machen Sie die Chronik nur für Freunde sichtbar.

Fragen Sie einen Nachbarn, ob er zu Hause nach dem Rechten sieht, den Briefkasten leert, während Sie im Urlaub sind.

Denn klar ist: Viele Einbrüche können bereits durch einfache Verhaltensregeln verhindert werden.

Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Die zehn besonders weit verbreiteten Fehlannahmen im Überblick.

Erlaubt oder verboten? Manche Irrtümer, die die Verkehrsregeln in Österreich betreffen, halten sich hartnäckig. Aber Achtung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Im Folgenden sind die – basierend auf Recherchen der Autorevue – besonders populären und hartnäckigen Irrtümer bezüglich der Vorschriften im Straßenverkehr verzeichnet.

Mit Sandalen oder barfuß Autofahren ist verboten?

Egal ob mit Flip-Flops, Sandalen, Stöckelschuhen („High Heels“), Gummistiefel oder gleich barfuß: Es ist nicht verboten, sich mit solchem Schuhwerk (oder ohne) hinters Steuer zu setzen.

Als Autofahrer muss man allerdings jederzeit in der Lage sein, angemessen auf die jeweilige Verkehrssituation zu reagieren. Verursacht man mit Flip-Flops einen Unfall bzw. hätten andere Schuhe den Unfall verhindern können, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatzforderungen oder Problemen mit der Versicherung gerechnet werden.

Der Auffahrende hat immer Schuld?

Ein ebenso weit verbreiterter Irrtum ist die These, dass bei einem Auffahrunfall immer der Lenker Schuld hat, der von hinten auffährt.

Das ist zwar oftmals der Fall, da der nachfahrende Autofahrer für das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes verantwortlich ist.

Wenn allerdings der Unfall z.B. aufgrund einer grundlosen Vollbremsung (dazu zählt vor Gericht auch das Bremsen für Kleintiere wie Igel, Hase, Frosch usw.) entstanden ist, kann auch dem Vordermann vor Gericht zumindest eine Teilschuld am Unfall zugesprochen werden.

Während des Autofahrens darf man keinen Alkohol trinken?

Dieser Grundsatz gilt zwar für Fahranfänger (0,0 Promille), nicht jedoch für alle anderen Autofahrer, denn: Es spielt keine Rolle, ob man vor oder während der Fahrt Alkohol trinkt.

Was zählt ist, dass die Promillegrenze von 0,5 während der Autofahrt nicht überschritten werden darf. Generell sollten aber natürlich alle Straßenverkehrsteilnehmer auf Alkohol verzichten – egal ob vor oder während der Fahrt.

Nach einem kleinen Parkschaden reicht es, einen Zettel mit Kontaktdaten am Fahrzeug des „Unfallgegners“ zu hinterlassen?

Wer in einer solchen Situation nicht die Geduld aufbringt, um auf den Besitzer des Wagens oder die verständigte Polizei zu warten, bekommt Ärger: Denn auch der Unfallhergang bei einem „kleinen Parkrempler“ muss geklärt werden.

Dazu reicht eine Notiz, die man am Fahrzeug des Unfallgegners anbringt, nicht aus. Wer sich nicht daran hält, macht aus einem kleinen Parkschaden schnell eine Anzeige wegen Fahrerflucht – mit wesentlich unangenehmeren (und teuren) Folgen.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit auf die Polizeidienststelle zu gehen und dort den Vorfall zu melden. Juristisch ist man auf der sicheren Seite, wenn der Schaden gleich telefonisch der nächsten Polizeistation gemeldet wird.

Eine Einbahnstraße gilt nur für Autos, nicht für Radfahrer?

Falsch! Auch für Radfahrer gelten selbstverständlich die Verkehrsschilder inklusive Einbahnregelungen.

Einzige Ausnahmen: Radfahren in Wohnstraßen ist auch gegen die Einbahn erlaubt. Auf allen anderen Straßen dürfen Radfahrer nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn dies durch eine Zusatztafel ausdrücklich gestattet ist.

Sobald das Auto stillsteht, darf ich ohne Freisprecheinrichtung telefonieren?

Zugegeben, die Gesetzeslage ist in diesem Fall nicht ganz einfach. Simpel zusammengefasst: Wer sich im „fließenden Verkehr“ befindet, darf nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.

Wer sich im „ruhenden Verkehr“ befindet, darf auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.

Wer sein Auto verkehrsbedingt anhält (z.B. aufgrund einer Stopptafel), muss jederzeit in der Lage sein, weiterzufahren und befindet sich somit im „fließendem Verkehr“.

Auch im Stau ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung nicht gestattet, es sei denn, der Stau ist so erheblich, dass ein Weiterfahren nicht möglich ist. (ruhender Verkehr)

Bei einer auf „Rot“ geschalteten Ampel ist es hingegen erlaubt, auch ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, solange die Ampel auf Rot ist.

Auf der sicheren Seite ist man aber wohl nur dann, wenn eine Freisprecheinrichtung installiert ist, und man sich nicht auf rechtliche Detailauslegungen verlassen muss.

Als Passant/Fußgänger darf man eine Parklücke reservieren?

Eine häufig auftretende Situation bei Parkplatzmangel: Ein freier Parkplatz in einiger Entfernung wird entdeckt, der Beifahrer eilt zu Fuß voraus, um den begehrten Parkplatz zu „reservieren“.

Das führt immer wieder zu Streit zwischen Autofahrern, der auch schon so manches Mal von der Polizei geschlichtet werden musste.

Dabei ist die Regelung hierzu sehr einfach: Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt, einen Parkplatz durch einen Fußgänger/Passanten reservieren zu lassen.

Im Kreisverkehr hat immer der Vorrang, der bereits im Kreisverkehr fährt?

In Österreich ist zwar der Großteil der Kreisverkehre durch entsprechende Vorrangsbeschilderung so geregelt, dass das im Kreisverkehr fahrende Fahrzeug Vorrang genießt.

Gibt es eine solche Beschilderung jedoch nicht, gilt immer noch: Der Rechtskommende hat Vorrang – auch im Kreisverkehr.

Beim Reißverschlusssystem sollte möglichst frühzeitig die Spur gewechselt werden?

Sei es in einem Baustellenbereich, oder weil sich eine mehrspurige Fahrbahn in eine einspurige verengt: Beim Einordnen auf die verbleibende Spur gilt das Reißverschlusssystem.

Aus Angst, nicht mehr rechtzeitig eingelassen zu werden, wechseln viele Autofahrer dabei möglichst frühzeitig die Spur.

Der Verkehrsfluss wird dadurch aber eher behindert als beschleunigt. Um das Reißverschlusssystem optimal anzuwenden, muss das Einordnen im Endbereich (frühestens im letzten Drittel) des endenden Fahrstreifens stattfinden.

Der Auto-Verbandskasten muss regelmäßig ausgetauscht werden, um einer Strafe zu entgehen?

Der Wahrheitsgehalt liegt hier bei ca. 50 %, denn der Gesetzgeber schreibt nicht vor, nach wie vielen Jahren die Autoapotheke/Verbandszeug generell ausgetauscht werden muss.

Vorgeschrieben wird nur, dass der Lenker Verbandszeug mitführen muss, das zur Wundversorgung geeignet ist und in einem Behälter staubdicht verpackt ist.

Aber: Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit mancher Bestandteile einer Autoapotheke ergibt sich automatisch, dass zumindest die abgelaufenen Teile rechtzeitig erneuert werden müssen, damit diese eben noch „zur Wundversorgung geeignet“ sind.

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

Die finanzielle Vorsorge für die eigene Gesundheit ist hierzulande ausbaufähig, sehr viele verlassen sich auf die staatlichen Systeme.

Das Gesundheitsbewusstsein der Österreicher hingegen ist laut Studie der Donau Versicherung nach wie vor stark ausgeprägt. Sorgen vor Corona haben seit dem Vorjahr abgenommen, die Krankheit, vor der sich die meisten fürchten, ist Krebs.

 

Wovor sorgen sich die Österreicher aktuell?

Die Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung hat dazu im Auftrag der Donau Versicherung die Verhaltensweisen der Österreicher im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen und Krebs untersucht.

Demnach ist das Bewusstsein für Gesundheitsfragen stark ausgeprägt und die Sorge vor einer Erkrankung groß, betont Donau-Generaldirektorin Judit Havasi.

Gleichzeitig besteht großer Aufhol- und Beratungsbedarf in der finanziellen Vorsorge.

 

Corona-Sorgen nehmen ab

Die Frage, was derzeit häufig Sorgen bereitet, beantworteten 32 % mit „Corona“. Im Vergleich mit der Erhebung im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 2 %.

Armut bzw. Geldsorgen befürchten laut Studie nun 26 % (2021: 22 %).

Erkrankungen liegen bei dieser Frage mit 21 % (Vorjahr: 20 %) an dritter Stelle.

 

Themen, die Angst bereiten

Etwas anders ist das Bild bei vorgegebenen Fragen, aus denen drei ausgewählt werden konnten. 36 % der Studienteilnehmer erklärten, dass steigende Lebenshaltungskosten zu den Themen zählen, die sie derzeit am meisten ängstigen; 2021 waren es nur 23 % gewesen.

Finanzielle Nöte stellen für 31 % (Vorjahr: 32 %) einen Grund zur Sorge dar, schwere Erkrankungen werden von 30 % (Vorjahr: 25 %) genannt. Das Thema Covid-Erkrankung wurde weniger wichtig: 28 % haben davor Angst, im Vorjahr waren es 37 %.

Stark zugenommen seit der letzten Befragung hat auch die Sorge vor gesellschaftlichen Spannungen: 24 % befürchten diese nun (2021: 15 %). Vor allem Jüngere befürchten steigende Lebenshaltungskosten, Ältere dagegen gesellschaftliche Spannungen.

 

Mehr als die Hälfte fürchtet sich vor Krebs

Die Erkrankung, die den Studienteilnehmern am meisten Sorge bereitet, ist Krebs: Hatten im Vorjahr nur 42 % diese Befürchtung geäußert, so sind es nun 54 %. Den starken Anstieg erklärt Havasi auch damit, dass in der Berichterstattung von coronabedingt gefährdeten Behandlungen die Rede war.

Regelmäßiger Sport und das Vermeiden von Rauchen zählen für jeweils rund die Hälfte der Befragten zu den von ihnen umgesetzten Vorsorgemaßnahmen.

Deutlich stärker wird nun auf die mentale Gesundheit geachtet (47 nach 39 %) und auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung (40 nach 36 %) gesetzt. Die Angst vor einem Arztbesuch bzw. vor Untersuchungen haben nachgelassen.

 

Information und Vorsorgemaßnahmen

Über Vorsorge- und Gesundheitsthemen fühlen sich 57 % eher oder sehr gut informiert, 8 % aber weniger gut oder schlecht.

Dabei ist eine starke Korrelation festzustellen: Wer sich gut informiert fühlt und sich mit dem Thema Gesundheit beschäftigt, fühlt sich im Regelfall auch gesünder.

Verstärkt wird wieder die Krebsvorsorge in Anspruch genommen. Starke Unterschiede gibt es hier zwischen den Geschlechtern: So nehmen 80 % der Frauen Krebsabstriche und 70 % Mammografien in Anspruch, deutlich mehr als noch vor einem Jahr (66 bzw. 54 %).

Unter Männern ist die Untersuchung der Prostata zwar „praktisch allen“ bekannt (96 %). Genutzt wird sie aber nur von 39 %, stärker vor allem von Männern über 50 Jahren. Hier besteht also Handlungsbedarf.

 

Finanzielle Vorsorge ausbaufähig

Finanzielle Vorsorge erhöht auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Allerdings verfügen 72 % der Befragten nicht über eine private Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich und sind damit auf die staatliche Säule angewiesen.

Dass es auch Krebs-Zusatzversicherungen gibt, ist 33 % der Studienteilnehmer bekannt; dabei wissen Männer (37 %) besser Bescheid als Frauen (29 %). Abgeschlossen haben eine solche Versicherung allerdings nur 2 % aller Befragten.

Besonders erstaunlich ist, dass 86 % keine zusätzlichen finanziellen Vorsorgen für den Fall einer Krebserkrankung getroffen haben; dabei sorgen Männer noch etwas häufiger vor als Frauen. Allgemein gilt es somit, „Frauen stärker ins Boot zu holen“, so Havasi abschließend.

Tipp: In jedem Fall empfiehlt sich auch: Besprechen Sie sich mit Ihrem B-Quadrat Berater. Wir helfen Ihnen gerne die für Sie individuell bestmöglichen Vorsorgelösungen zu finden.

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Das sind die Anrainerpflichten bei Räumung und Streuung.

Alle Jahre wieder stellen sich Fragen zu den Rechten und Pflichten von Anrainern, wenn es um die Schneeräumung am eigenen Grund geht. Dies zurecht, denn es drohen im Falle der Nichtbeachtung saftige Strafen.

In der kalten Jahreszeit sind sich Grundstückseigentümer und Anwohner oft unsicher, wann, wo überall und vor allem von wem Schnee zu räumen sowie Salz zu streuen ist.

Wer zeichnet also dafür verantwortlich?

Die Straßenverkehrsordnung regelt die entsprechenden Pflichten und Verantwortlichkeiten. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, hat die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst.

Was Eigentümer beachten müssen

Für Eigentümer eines Grundstücks im Ortsgebiet gelten folgende Plichten:

Gehsteige und -wege, die im Umkreis von maximal drei Metern – gemessen von der Grundstücksgrenze – liegen, müssen zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends von Schnee sowie Verunreinigungen befreit werden. Bei Schnee und Glatteis sind diese aufgrund der erhöhten Unfallgefahr auch zu bestreuen.

Sofern es keine Gehwege gibt, sind die betreffenden Personen keinesfalls von ihren Pflichten entbunden: In diesem Fall muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter gesäubert und ggf. gestreut werden. Achtung: Diese Vorschrift behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Grundstück daneben unverbaut ist. Lediglich land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften sind davon ausgenommen.

Zur Sicherheit sollte man sich, was die Pflichten betrifft, auch immer in der eigenen Gemeinde erkundigen, ob sie evtl. Einschränkungen getroffen hat oder etwa bestimmte Streumittel verboten sind.

Der Kontrollblick nach oben

Auch der Blick nach oben ist wichtig: Die Dächer von Gebäuden, die an öffentliche Straßen grenzen, müssen „geräumt“, sprich von Schnee befreit werden. Schneewechten und Eis sind vom Dach zu entfernen. Diesbezügliche Warnschilder aufzustellen, reicht hier definitiv nicht aus – das kann eine erste Maßnahme sein, befreit die betreffenden Personen allerdings nicht von der Pflicht, das Dach von Schnee und Eis zu befreien.

Straßenbenützer dürfen durch die Räumarbeiten selbst jedenfalls auch nicht gefährdet oder behindert werden. Sofern nötig, muss der Gefahrenbereich in dieser Zeit abgeschrankt bzw. deutlich als solcher gekennzeichnet werden.

Selbst wenn Eigentümer ihr Haus an jemand anderen vermietet haben, sind sie nicht automatisch von der Pflicht zur Schneeräumung entbunden. Soll die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen werden, so muss das im Vertrag ausdrücklich geregelt werden.

Es drohen saftige Strafen

Auch temporäre Abwesenheit befreit nicht von der Räumpflicht: Ist man verreist oder tagsüber am Arbeitsplatz, muss z.B. ein Dienstleistungsunternehmen mit der Räumung und Streuung beauftragt werden.

Besonders starker Schneefall kann es durchaus erforderlich machen, mehrmals am Tag Schnee zu räumen und Salz zu streuen. Der Rechtsprechung zufolge ist es auch zumutbar, in noch kürzeren als stündlichen Abständen räumen und streuen zu müssen – also mehrmals in der Stunde. Nur dann, wenn aufgrund des schlechten Wetters jede Maßnahme praktisch wirkungslos wäre, muss dieser Verpflichtung als Eigentümer nicht mehr nachgekommen werden.

Auch wenn der vorbeifahrende Schneepflug die eigene Räumarbeit zunichtemacht – was natürlich ärgerlich ist – heißt es trotzdem: Zurück an den Start!

Achtung: Es drohen mitunter saftige Strafen, wenn den Pflichten zur Schneeräumung und Streuung nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Ein Pflichtverstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet werden; wenn durch die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht etwa ein Unfall (mit-) verursacht wird, drohen Schadenersatzforderungen oder sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

Ein abschließender Hinweis noch zum Thema Mobilität bei Schneefall: Radfahrer dürfen anstatt des Radweges ausnahmsweise auch die Fahrbahn benutzen – allerdings nur dann, wenn der an sich verpflichtend zur Nutzung vorgeschriebene Radweg daneben nicht geräumt ist. Die verpflichtende Benützung eines Radweges hat immerhin zur Voraussetzung, dass dessen Zustand auch eine gefahrlose Benützung gewährleistet. Wenn ein Radfahrer also begründet befürchtet, dass der Weg vereist sein könnte, darf er die Fahrbahn benützen.

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

 

 

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice (Blog des Versicherungsmakler B-Quadrat)

 

Für manche gehört es schon länger zum beruflichen Alltag, für viele ist es eine neue und ungewohnte Situation aufgrund der Maßnahmen im Rahmen von Covid-19: Arbeiten im Homeoffice. Doch selbst für jene, die schon regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, ist es neu, nun erstmals für Wochen am Stück daheim zu arbeiten. Hinzu kommt noch, dass Kinder aktuell den ganzen Tag zu Hause sind, weil Kindergärten und Schulen geschlossen haben. Da kann Homeoffice schnell zu einer echten Herausforderung werden.

 

Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie Sie Ihre Arbeit im Homeoffice am besten planen und vorbereiten:


1) Einen fixen Arbeitsplatz einrichten

Nicht alle haben ein eigenes Büro daheim, trotzdem ist es wichtig, einen aufgeräumten und fixen Platz für die Arbeit zu schaffen. Ob es nun am Küchentisch oder Schreibtisch ist: Klare Strukturen helfen, produktiv zu sein. Auch wenn der Platz am Abend vielleicht wieder geräumt werden muss.

 

2) Feste Arbeitszeiten einhalten

Es hilft, Disziplin und Konzentration aufrechtzuerhalten, wenn man sich beim Arbeiten zu Hause an fixe Zeiten hält. So schafft man es besser, Arbeit und Alltagsaufgaben zu trennen. Auch die „Mitbewohner“ können sich leichter darauf einstellen, wann man möglichst nicht gestört werden sollte. Klarerweise funktioniert das mit kleinen Kindern nicht immer reibungslos und nach Plan.

 

3) Officekleidung statt Schlafanzug

Zugegeben, es klingt vielleicht verlockend: Arbeiten im bequemen Pyjama. Doch Untersuchungen zu Erfolgsfaktoren im Teleworking legen nahe, dass uns möglichst „büronahe“ Kleidung hilft, in eine motivierende Arbeitshaltung zu kommen. Man muss natürlich nicht unbedingt im Anzug oder im Kostüm daheim am Schreibtisch sitzen, sollte sich aber trotzdem bewusst ausgehfähige Kleidung für das Homeoffice überlegen.

 

4) Gönnen Sie sich eine Pause

Wer alleine vor sich hinarbeitet, vergisst gerne auf die Pausen. Diese sind jedoch auch im Homeoffice sehr wichtig. Es kann helfen, sich einen Wecker/Alarm zu stellen, der an Pausen erinnert. Auch verschiedene Programme wie z.B. TomatoTimer helfen dabei. Hier kann man beispielsweise Zeitintervalle für konzentriertes Arbeiten und entsprechende Pausen einstellen. Sich einmal gut durchzustrecken, kurz aufzustehen oder auch ein paar Schritte durch den Raum zu gehen, ist wichtig für das Wohlbefinden.

 

5) Sich selbst gut versorgen

Kurz mal schnell in der Kantine etwas essen oder sich beim Take-away-Laden seines Vertrauens etwas holen, ist derzeit nicht möglich. Daher ist es wichtig, auch seine Ernährung vorzuplanen. Sonst arbeitet man vor sich hin und ist überrascht, wenn das Knurren des Magens zeigt, dass es nun Zeit für eine Mahlzeit wäre. Sinnvoll ist es daher, sich am Vorabend oder in der Früh Gedanken darüber zu machen und gegebenenfalls auch etwas vorzubereiten.

 

6) Kommunikation ist wichtig

Im Büro gibt es viele Möglichkeiten, sich schnell und informell auszutauschen: der kurze Plausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Zimmer, am Kaffeeautomat oder beim Drucker. Diese kurzen sozialen Interaktionen sind wichtig und fehlen im Homeoffice. Zusätzlich kann es sein, dass Informationen langsamer fließen oder sogar unvollständig sind. Umso wichtiger ist es, für regelmäßigen persönlichen Kontakt zu sorgen. Normalerweise schreiben wir vorwiegend Mails, gerade jetzt ist es aber besonders wichtig, zu telefonieren oder die Gelegenheit zu nützen, sich bei einer Videokonferenz auch zu sehen. Das nicht nur für den Informationsaustausch, sondern auch für die Seele gut.

 

7) Humor und Pragmatismus helfen

Wir alle müssen uns auf diese neue Situation einstellen. Und bei aller Planung und Vorbereitung wird nicht alles immer so funktionieren, wie wir es geplant haben. Gerade Eltern sind aktuell besonders gefordert und leisten täglich Unglaubliches, um den Spagat zwischen Familie und Beruf zu schaffen. Da braucht es manchmal auch einfach Pragmatismus und Improvisationstalent. Und das Beste ist, wenn man über sich lachen kann – allein oder mit Kollegen. So wie 2018 das Video des BBC-Korrespondenten Robert E. Kelly für Furore sorgte, als seine Kinder eine Liveschaltung aus dem Homeoffice „crashten“.

 

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

 

Disclaimer und Quellenangabe
Bitte beachten Sie die entsprechende Datumsangabe. Die enthaltenen Informationen sind unter Umständen nicht mehr korrekt. Die Inhalte stammen von folgenden Seiten:
futurezone: In Quarantäne: so rüstet man sich fürs Homeoffice
e-dialog: Produktiv im Homeoffice
selbst-management.biz: 10 Tipps für das Arbeiten im Homeoffice
1000things to do in Austria (Instagram Account): Der 1000things-Suvival-Guide fürs Homeoffice

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Corona: Wer? Wie? Was? Wo? (B-Quadrat Blog / Versicherungsmakler)

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Wie können Sie uns während der Corona Krise erreichen?

Für uns hat Ihre Gesundheit, der Schutz Ihrer Familie sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Uns ist es wichtig, einen Beitrag dazu zu leisten, die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen. Aus diesem Grund bleibt derzeit unser Büro geschlossen. ABER das B-Quadrat Team ist selbstverständlich weiterhin voll handlungsfähig. Alle Prozesse laufen wie gewohnt und wir sind zu 100 % für Sie erreichbar. Zwar nicht persönlich, aber natürlich via Telefon, E-Mail sowie auf unserer Website.

 

Die häufigsten Fragen zur Zeit von Corona

 

Kfz: Sind die Zulassungsstellen geöffnet?

Die Schließung der Zulassungsstellen ist notwendig, um die nationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu unterstützen. Daher sind derzeit Ab- bzw. Anmeldungen von privaten Fahrzeugen nicht möglich.


Der Zulassungs-Notbetrieb sieht explizit Fälle von privaten Personen nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich zwingend erforderlich ist und es sich somit um einen tatsächlichen Notfall handelt (Stand: 01.04.2020)

Für dringend notwendige Geschäftsfälle wie

  • der Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs oder
  • der Anmeldung von Fahrzeugen im Dienst der öffentlichen Sicherheit bzw.
  • von Einsatzfahrzeugen im Gesundheitswesen

gibt es Ausnahmeregelungen. 

 

Börse: Die Aktienkurse schwanken stark bzw. sind stark gesunken. Was kann ich tun?

Verkaufen Sie auf keinen Fall. Sollten Sie finanzielle Mittel benötigen, wäre es ratsam nicht leichtfertig auf die Wertpapiere zuzugreifen. Dies ist aufgrund der derzeit gesunkenen Börsenkurse nicht wirtschaftlich und führt zu einer Realisierung massiver Verluste, die bei Aufrechterhaltung wieder ausgeglichen werden können.


Nutzen Sie die Flexibilität, die die meisten Produkte mit sich bringen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Prämien zu reduzieren oder sogar für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Das empfehlen wir jedoch nur in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, denn es empfiehlt sich sehr bei günstigen Kursen weiterhin zu kaufen.


Zuzahlungsmöglichkeiten jetzt nutzen. Auch wenn die aktuelle Situation und die Folgen noch nicht absehbar sind, wissen wir aus vorangegangen Krisen, dass eine darauffolgende Börsenerholung erfolgen wird! Daher: Nutzen Sie derzeit niedrigen Einstiegskurse! 

 

Kfz: Besteht Versicherungsschutz, wenn ich trotz verhängter „Ausgangssperre“ mit dem Kfz unterwegs bin und einen Unfall verursache?

Deckung besteht entsprechend den versicherten Sparten und entsprechend den vertraglichen Bedingungen. Die Ausgangssperre ist in dem Fall ohne Bedeutung.

 

Krankenversicherung: Werde ich mit einer Sonderklasse-Versicherung mit einer Corona-Infektion im Spital bevorzugt behandelt?

Im Fall einer Coronainfizierung müssen Sie in Quarantäne. Hierfür gelten in Österreich bestimmte Regelungen. Die Leistungen einer Sonderklasse-Versicherung sind bei einer Corona-Erkrankung somit leider nicht möglich.

 

Ich habe Corona-Symptome. Zahlt meine ambulante Versicherung den Privatarzt-Besuch?

Sollte der Verdacht bestehen, dass Sie sich mit Corona infiziert haben oder gegebenenfalls bereits erkrankt sind, sollten Sie keinen Privatarzt aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren

 

Krankenversicherung: Ich muss in Quarantäne. Greift meine Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung?

Da es sich bei Quarantäne um keinen Krankenhaus-Aufenthalt handelt, besteht kein Leistungsanspruch. Sollte allerdings ein Spitalaufenthalt auf Grund von Corona notwendig sein, wird auch das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld bezahlt.

 

Reiseversicherung: Ich bin selbst am Coronavirus erkrankt und muss meine Reise deshalb stornieren. Sind die Stornokosten gedeckt oder fällt das unter die Ausnahme Epidemie/Pandemie?

Dieser Fall fällt tatsächlich unter den Pandemieausschluss. Stornokosten sind daher nicht gedeckt. 

 

Reiseversicherung: Sind anfallende medizinische Kosten von der Reiseversicherung gedeckt, wenn ich selbst am Coronavirus erkranke?

Grundsätzlich sind Schäden aufgrund einer Pandemie vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

Reiseversicherung: Ich kann meinen Urlaub nicht antreten, weil ich unter Quarantäne stehe. Ist das in meiner Stornoversicherung gedeckt?

Bei einer Quarantäne handelt es sich um eine behördliche Verfügung. Diese ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. 

Ich habe eine Reise in ein Land gebucht, in dem es schon eine Reisewarnung oder zumindest eine partielle Reisewarnung gibt. Was kann ich machen?

Länder/Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung besteht, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Unabhängig davon gilt auch hier, dass Epidemien und Pandemien kein versichertes Risiko darstellen und somit sind Stornokosten im Fall einer Reisestornierung nicht gedeckt. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist vorgesehen, dass Ihr Veranstalter Ihnen eine (zumutbare) Alternative zur Umbuchung anbietet. Kontaktieren Sie dazu aber unbedingt Ihren Reiseveranstalter.

 

Reiseversicherung: Mein Flug wurde gestrichen. Was kann ich machen?

Unabhängig vom Coronavirus muss Ihnen die Fluglinie eine Alternative bieten. Kontaktieren Sie dazu direkt Ihre Fluglinie oder den Reiseveranstalter im Fall einer Pauschalreise.

 

Berufsunfähigkeit: Leistet die Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch während einer Pandemie, wenn Sie als versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. 

 

Ablebensversicherung: Leistet die Ablebensversicherung?

Das Coronavirus und eine Ansteckung mit eben diesem haben keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.

 

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUFT): Leistet die Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

In vielen Tarifen ist eine Quarantänedeckung in der BUFT enthalten. Dies gilt es zuerst zu prüfen. Sollte diese Deckung vorhanden sein besteht Versicherungsschutz in Folge von Maßnahmen oder Verfügungen einer Gesundheitsbehörde oder ihr gleichgestellter Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person (versicherte Person) betreffen (Quarantäne). Um Leistung zu generieren, muss die Quarantänebestimmung die versicherte Person treffen und nicht den versicherten Betrieb. Daher leisten die meisten Anbieter, falls z.B. die versicherte Person in Norditalien unter Quarantäne genommen wird vollinhaltlich (ohne Karenzfrist), oder aber wenn ein Erkrankter in einer ärztlichen Ordination vom Arzt behandelt wird und der Arzt wegen Ansteckungsverdacht in Quarantäne muss.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn laut einer Verordnung z.B. alle Textilgeschäfte in Österreich geschlossen bleiben müssen, und es keine Quarantänemaßnahme betreffend der versicherten Person gibt. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von angeordneten Verkehrsbeschränkungen oder Ausgangssperren.

 

 

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

Wie kann ich überhaupt verhindern, dass mein Fahrrad, Mountainbike, Rennrad oder Elektro-Rad gestohlen wird? Und was kann ich tun, wenn es doch passiert ist?

Versicherungsmakler B-Quadrat | So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

Rund 22.500 Fahrräder wurden im Vorjahr in Österreich gestohlen. Aber: Es gibt Möglichkeiten, das eigene Fahrrad aufzuspüren. Zu nennen sind hier FahrradJäger, das Online-Fundamt und die zentrale Datenbank fase24.eu. Jedenfalls gilt: mit gewissen Vorsichtsmaßnahmen muss es erst gar nicht zu einem Diebstahl kommen.

Viele Österreicher steigen jetzt auf das Transportmittel Rad um: sei es, um das gute Wetter auszunützen oder auch, um dem langsamen Autoverkehr zu Stoßzeiten auszuweichen.

Doch Vorsicht! Denn nach dem Verkehrsclub Österreich wurden vergangenes Jahr rund 22.500 Fahrräder in Österreich gestohlen, zwei Drittel davon in Landeshauptstädten.

Wie aber lässt sich einem Diebstahl überhaupt vorbeugen – und was ist zu tun, wenn’s doch passiert.

Zuerst aber interessante Zahlen vorneweg.
Zahlen vorneweg

Nach dem Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) wurden im Vorjahr österreichweit rund 457.000 Fahrräder verkauft.

Davon waren etwa 150.000 E-Bikes, die für den wachsenden Fahrradmarkt ausschlaggebend sind. Somit ist Österreich im europäischen Vergleich mit 33 % Marktanteil an dritter Stelle der stärksten E-Bike-Märkte. Jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike.

Im Vorjahr fuhren insgesamt 4,9 Millionen in Österreich zumindest gelegentlich im Alltag Rad, davon traten 2,3 Millionen täglich oder mehrmals die Woche in die Pedale.

Maßnahmen, um einem Diebstahl vorzubeugen

Soviel zu den Zahlen, jetzt aber in medias res, die UNIQA hat einige Tipps zusammengestellt: Zuerst muss der Abstellplatz des Fahrrades gut gewählt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie rät zu hellen, gut einsehbaren und stark frequentierten Orten. Vor allem bei längeren Abstellzeiten sind eigens errichtete Fahrradabstellplätze empfehlenswert. Wer es den Dieben erschweren möchte, verwendet ein hochwertiges Fahrradschloss. Derzeit ist das Bügelschloss die sicherste Schutzmaßnahme am Markt.

Die erste Hürde bei der Suche nach einem gestohlenen Rad ist die eindeutige Beschreibung. Viele Fahrradbesitzer können der Polizei nur wenige Details wie Marke und Farbe zu ihrem Drahtesel nennen.

Besonders wichtig wäre jedoch die Rahmennummer. Ohne diesen Code aus Zahlen und Buchstaben ist es fast unmöglich, gefundene Fahrräder eindeutig dem Besitzer zuzuordnen.

Am besten erstellt der Eigentümer einen Fahrradpass, der alle wichtigen Daten gesammelt enthält. Hierfür stellt das Bundeskriminalamt diesen als Download zur Verfügung.


Möglichkeiten, die Suche einfacher zu gestalten

  • Wenn der Dieb das Fahrrad spontan stiehlt, kann die Suche im Umkreis hilfreich sein. Die Täter sind oft Jugendliche unter 16 Jahren, die den Diebstahl als Scherz oder Chance sehen, schnell von A nach B zu gelangen.
  • Ein weiteres Hilfsmittel ist die GPS-Ortung. Versteckte Peilsender können über das Smartphone geortet werden. So einen Diebstahlschutz bietet etwa die App Velocate.
  • Die App FahrradJäger nützt bei der Ortung die Macht der Community. Wird ein Rad gestohlen, sendet die App eine Nachricht an das Smartphone des Radbesitzers und an alle Fahrradjäger im Umkreis, die sich mit einem Finderlohn in Aussicht auf die Jagd nach dem Dieb machen.
  • Wer zusätzlich auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich beispielsweise die smarte Alarmanlage insect für sein Fahrrad kaufen und daran befestigen. Per App FahrradJäger wird eingestellt, wenn das Fahrrad abgestellt wurde und bewacht werden soll. Bevor der Drahtesel wieder genutzt wird, muss die Alarmanlage entschärft werden.
  • Falls das Rad die Beute von Gelegenheitsdieben wurde, stehen die Chancen gut, dass es kurze Zeit später zum Verkauf auf digitalen Verkaufsplattformen und in lokalen Kleinanzeigen angeboten wird.


Digitale Hilfsmittel, um die Suche voranzutreiben

Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrradversicherung ist die Fahrradregistrierung bei einer „Registrierstelle“. Das geht zum Beispiel beim ÖAMTC oder in einer zentralen Datenbank wie fase24.eu.

Wird das Rad gestohlen, können die Datenbank eigenständig nach gefundenen Rädern durchsucht werden.

Ein weiterer Tipp ist das Online-Fundament Österreich. Die Servicehotline des Online-Fundamts ist unter 0900 600 200 erreichbar.

Und auf der Webseite oesterreich.gv.at sind alle Fundämter inklusive Kontaktdaten und Anschrift aufgelistet.

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

Aktiv gegen die Pensionslücke! Mit der Finanzierung des Ruhestandes wollen sich die wenigsten Österreicher aktiv beschäftigen. Dabei ist vielen klar, dass die staatliche Rente allein kaum ausreichen wird.

Versicherungsmakler B-Quadrat | So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

Weil wir immer älter werden, ist einleuchtend, dass die Leistungskraft des gesetzlichen Pensionssystems stetig weiter zurückgehen wird. Die Pensionslücke muss aber nicht sein. Was lässt sich also unternehmen, um die Altersvorsorge aktiv in Angriff zu nehmen?

Unsere Pensionisten mussten sich im Vorjahr im Schnitt mit 1.158 Euro pro Monat begnügen. Mehr leistet die staatliche Pensionsversicherung nicht.

Angesichts des Älterwerdens unserer Gesellschaft, staatlicher Defizite und der Nullzinspolitik sieht die Entwicklung für die nächsten Jahrzehnte in der Tat alles andere als rosig aus.


Brutale Wirklichkeit: Keine kleine Pensionslücke, sondern Altersarmut

Ausgerechnet nach einem arbeitsreichen Leben soll man den Gürtel enger schnallen?

Laut einer aktuellen Umfrage von Valida Vorsorge Management sind sich die Österreicher aber dieses Umstands bewusst. Von zuletzt rund 2.000 befragten unselbstständig Beschäftigten gibt nur rund jeder Zehnte an, später einmal von der staatlichen Pension gut leben zu können – wobei mit 13 % Zustimmung die Rate bei Männern beinahe doppelt so hoch liegt wie jene bei Frauen (7 %).

Geschlechterunabhängig wird mit einer Pensionslücke von 771 Euro gerechnet.

Allerdings erachten fast alle Befragten (92 %) das Thema Vorsorge als „sehr wichtig oder wichtig“ an.


Finanzberatung muss allen offen stehen

Ein anderer Aspekt der Umfrage fördert weiters zu Tage: 96 % der Kunden von professionellen Finanzberatern blicken „sehr optimistisch“ bzw. „optimistisch“ in die eigene finanzielle Zukunft.

Bemerkenswert an dieser Umfrage ist, dass verschiedenste Vermögensgruppen teilgenommen haben.

So gaben beispielsweise 38 % der Befragten an, ein liquides Gesamtvermögen von weniger als 100.000 Euro zu besitzen.

Experten weisen immer wieder darauf hin, dass es ein weit verbreiteter Irrglaube sei, dass sich nur die „oberen Zehntausend“ Finanzberatung leisten können.


Ehrlichkeit sich selbst gegenüber

Bei jeder seriösen Finanzberatung wird zuerst der persönliche Bedarf realistisch eingeschätzt.

Auf der Basis der Fixkosten kann man sich errechnen, wieviel die persönliche Lebensführung im Alter ungefähr kosten wird.

Auch etwaige Kosten für Pflege und ein allfälliges Altersheim muss man mitdenken.

Selbstverständlich gilt es auch zu überlegen: Wie viel Kapital möchte ich verschenken bzw. vererben?

Im Entscheidungsprozess für eine Vorsorgelösung gilt es jedenfalls auch, darauf zu achten, sich diese auch langfristig leisten zu können – auch in Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit.


In Kompetenz investieren

Gerade junge Menschen tun sich mit der eigenen Altersvorsorge schwer. Man lebt im Jetzt. Und denkt nicht ans Morgen.

Allzu verlockend wären hier Standardlösungen, allerdings gilt: Wer vorschnell Verträge abschließt, ohne sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, läuft Gefahr, sich selbst ein Bein zu stellen.

Daher ist es angeraten – ganz gleich, welches Alter man hat –, sich an einen ausgebildeten und unabhängigen Experten zu wenden und sich umfassend beraten zu lassen.

Früher oder später wird man sich zu diesem Entschluss dann selbst beglückwünschen.

Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Österreichs Wohnungspreise liegen im oberen Drittel Europas

Heimische Wohnungen sind im Europavergleich laut dem Deloitte Property Index 2019 sowohl bei Kauf als auch Miete noch relativ erschwinglich.

 

 

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Deloitte zeigt, dass Frankreich und Norwegen besonders teuer sind. Vor allem Stadtwohnungen haben dort ihren Preis. In Wien ist hingegen sowohl Kaufen als auch Mieten zwar teuer, aber im internationalen Vergleich leistbarer. Die teuersten Wohnungen finden sich in Paris, London und München.

2.612 Euro. Das ist gemäß dem Deloitte Property Index 2019 der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer neuen Wohnung in Österreich. Damit befinden wir uns in Europa im oberen Drittel.

Der Deloitte Property Index wurde heuer zum achten Mal erhoben und analysiert Wohnmarkttrends in ausgewählten europäischen Ländern. Das Ergebnis für Österreich: Die Preise für Wohnungseigentum sind hierzulande auf hohem Niveau leicht angestiegen.

 

Was lässt sich noch aus der aktuellen Studie herauslesen?

Norwegen ist Spitzenreiter bei Wohnungspreisen. Im europäischen Ländervergleich ist Wohnungseigentum in Portugal am günstigsten. Das Land hat mit 1.088 Euro/m² den niedrigsten Durchschnittskaufpreis. In Norwegen hingegen ist der Quadratmeterpreis mit 4.043 Euro am teuersten. Frankreich folgt mit 4.016 Euro. Am dritten Platz liegt Großbritannien mit 3.753 Euro/m².

 

Sechs Bruttojahresgehälter für eine Wohnung in Österreich

Setzt man die Preise in Relation zum durchschnittlichen Bruttojahresgehalt des jeweiligen Landes, so ist ein Wohnungskauf in Tschechien mit Abstand am teuersten. Für eine 70-m²-Neubauwohnung muss man hier mehr als elf Bruttojahresgehälter aufwenden.

„Österreich liegt mit fast sechs Bruttojahresgehältern deutlich niedriger. Aber auch dieser Wert ist für viele Wohnungskäufer schon eine echte Herausforderung, denn bei der österreichischen Steuerbelastung sind das netto schon fast neun Jahresgehälter“, erklärt Bernhard Gröhs, CEO von Deloitte Österreich.

Eine Vollfinanzierung über Ansparen und Rückzahlen kann sich damit 15 bis 20 Jahre ziehen.

 

Paris ist teuerste Stadt, Wien auf Platz 17

Von 46 untersuchten Städten befindet sich die Hauptstadt Wien mit einem durchschnittlichen Wohnungspreis von 4.199 Euro/m² am 17. Platz. Trotz des grundsätzlich hohen Preisniveaus ist Wien damit als eine der lebenswertesten Städte noch vergleichsweise leistbar. Am teuersten sind Paris mit 12.910 Euro, London mit 11.185 Euro und München mit 7.800 Euro.

 

Wohnungspreise zeigen Stadt-Land-Differenz

Die Immobilienpreise in Frankreich, Portugal, Dänemark oder den Niederlanden variieren stark zwischen teurer Stadt und günstigerem Land.

Österreichische Städte bewegen sich deutlich näher am Landesdurchschnitt. Aber auch hierzulande gibt es einen Ausreißer: Wien liegt mit seinen Preisen 161 % über dem Österreichschnitt.

In anderen Ländern ist die Stadt-Land-Schere vielerorts noch viel größer. Paris übersteigt den durchschnittlichen Immobilienpreis in Frankreich um mehr als das Dreifache. Das ist der höchste Wert im europäischen Vergleich, gefolgt von Lissabon und London.

Auch wenn es für manche paradox klingt: Die Hauptstadt Wien ist mit um eineinhalb Mal höheren Preisen als der Österreichschnitt relativ erschwinglich.

 

Wien ist leistbare Mieterstadt

Nicht nur beim Eigentum, auch bei Mietwohnungen ist Österreich noch vergleichsweise günstig. Während man in der Pariser Innenstadt im Schnitt mit 27,80 Euro/m² rechnen muss, zahlt man in Wien nur 9,80 Euro/m². Noch preiswerter mietet es sich in Städten wie Berlin oder Hamburg. Zu den teuersten Pflastern gehören neben Paris die norwegischen Städte Oslo, Trondheim und Bergen. Auch London zählt mit 20,10 Euro/m² zu den hochpreisigen Mieterstädten.