Opting Out - Die Krankenversicherung für Freiberufler
Bestimmte Freiberufler haben die Möglichkeit selber zu entscheiden ob Sie bei der ASVG (Gebietskrankenkasse) bzw. GSVG (gewerbliche Sozialversicherungsanstalt) oder einer Opting-Out Gruppenkrankenversicherung (private Krankenversicherung), beitreten wollen.
Die Opting Out Krankenversicherung wurde mit der jeweiligen Standesvertretung speziell auf die Berufsgruppe angepasst und ausgehandelt.
Sehr viele Freiberufler verschenken in diesem Bereich viel Geld. Der größte Vorteil ist aber nicht die ziemlich sicher günstigere Prämie bei der Opting Out Krankenversicherung, sondern der wesentlich bessere Versicherungsschutz gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ihre Vorteile
Die wichtigsten Leistungen des Basispaketes
- Volle Kostendeckung ohne Jahreslimit in der allgemeinen Gebührenklasse eines österreichischen Krankenhauses bzw. eines allgemein öffentlichen Krankenhauses in Europa
- Ambulante ärztliche Behandlung sowie ärztlich verordnete Medikamente und homöopathische Mittel – 80 % Kostenersatz bis zur Jahreshöchstsumme
- Keine Rezeptgebühr und keine E-Card Gebühr
- Zahnbehandlungen, Heilbehelfe, Hauskrankenpflege – bis zu bestimmten Jahreshöchstsummen
- Begleitkosten bei Spitalsaufenthalten von mitversicherten Kindern bis 18 Jahre
- Wochengeld für 8 Wochen vor und nach der Entbindung sowie den Tag der Entbindung
- Voller Kostenersatz für die Rehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
- Kurtagegeld für medizinisch notwendige Aufenthalte von mindestens 14 Tagen
- Krankentransporte in und Nottransporte nach Österreich – voller Kostenersatz auch mit dem Ambulanzjet
- Such- und Bergungskosten nach Unfällen – auch mit Hubschrauber
Zusatzbausteine - frei wählbar
- Sonderklasse Versicherung (Zweibettzimmertarif) bei stationären Aufenthalten in österreichischen Vertragskrankenhäusern und allg. öffentlichen Krankenhäusern in Europa (bei Notaren bereits im Basispaket inkludiert)
- Sonderklasse Versicherung (Einbettzimmer) bei stationären Aufenthalten in österreichischen Vertragskrankenhäusern (Voraussetzung: Zweibettzimmertarif)
- Ersatz des 20 % Selbstbehaltes für ambulante Leistungen, ausgenommen Arzneimittel und Zahnbehandlungen
Berufsgruppen die optieren dürfen
- Tierärzte
- Wirtschaftstreuhänder
- Ärzte
- Apotheker
- Patentanwälte
- Notare
- Rechtsanwälte
- Architekten / Ingenieurkonsulenten / Ziviltechniker