Unterschätztes Risiko

Berufsunfähigkeit
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Jeder Fünfte von Berufsunfähigkeit bedroht

Von 2,2 Mio. Pensionisten in Österreich sind rund 470.000 infolge einer Berufsunfähigkeit in Pension (Stand 2013).

Etwa jeder zweite Neuzugang ist unter 55 Jahre alt, Tendenz stark steigend.

In 33,1 % der Fälle sind psychische Erkrankungen die Hauptursache für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension, gefolgt von Krankheiten des Bewegungsapparates (28,5 %) und sonstigen Ursachen (27,4 %).

Die durchschnittliche Höhe einer monatlichen Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeits-Pension belief sich im Dezember 2015 auf € 1.042,37.

Berufsunfähigkeit – Was ist das?

Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf, durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, dauerhaft nicht mehr in der Lage ist auszuüben. Im Gegensatz zur Erwerbsminderung geht es um die Unfähigkeit, der jeweiligen Berufstätigkeit nachzugehen. Dabei ist der zuletzt ausgeübte Beruf massgebend und nicht der Beruf zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.

Die Formulierung “dauerhaft” ist von vielen Versicherungsgesellschaften bereits durch “voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande…” ersetzt worden. Erforderlich ist eine ärztliche Bestätigung, dass mindestens eine 50 % Beeinträchtigung bei der Ausübung des Berufes vorliegt.

Risiko berufsunfähig zu werden wird immer noch unterschätzt!

Umfragen einzelner Versicherungsgesellschaften zeichnen immer wieder ein erschreckendes Bild: Lediglich 38,2 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit mit erheblichen finanziellen Einbußen und demnach mit einem deutlich niedrigeren Lebensstandard rechnen müssten. 13,6 Prozent erwarten, dass sich die eigenen vier Wände im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht mehr finanzieren ließen. Völlig unbeachtet erscheinen neben Wohnung und Lebensstandard vor allem steigende Aufwendungen für medizinische Versorgung und Betreuung, die zusätzlich von einer deutlich niedrigeren Einkommensbasis bestritten werden müssten.

Häufige Ursachen Berufsunfähig zu werden

Die Ursachen für die Berufsunfähigkeit können vielfältig sein. Je nach Beruf ist man verschiedenen Einflüssen ausgesetzt. Auch Menschen mit Berufen, die sich durch einen großen Anteil an Schreibtischtätigkeit auszeichnen, können berufsunfähig werden. Die größte Position von Erkrankungen, die zum vorzeitigen Aus im Beruf führt sind Nervenleiden wie zum Beispiel Burn-Out Syndrom oder Depressionen, gefolgt von Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke sowie Unfallverletzungen, die häufig bei körperlich Tätigen auftreten. Auch Krebs- und Herzleiden können zum vorzeitigen Aus im Berufsleben führen. Die Ursachen sind sehr weitreichend.

Schüler, Studenten und junge Berufseinsteiger besonders gefährdet

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Erfüllung einer altersabhängigen Wartezeit. Diese beträgt für Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und berufsunfähig werden, mindestens sechs Versicherungsmonate. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls vor Vollendung des 50. Lebensjahres 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vorliegen müssen.

Daher haben Schüler, Studenten und junge Berufseinsteiger aufgrund des Wartezeitkriteriums der gesetzlichen Sozialversicherung das höchste finanzielle Risiko im Falle einer Berufsunfähigkeit!

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Kasko für Auto und Eigenheim ABER kein Schutz für eigene Existenz. 

Nahezu jeder Zweite schließt für sein Kraftfahrzeug eine Kasko-Versicherung ab. Auch die eigenen vier Wände sollen zu jeder Tages- und Nachtzeit optimal abgesichert sein. Für die eigene Arbeitskraft und damit auch für die eigene Existenz wird ein umfassender Schutzschirm aber oft gar nicht erst in Betracht gezogen.

Dabei ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unleistbar, im Ernstfall aber unbezahlbar!

Unser Service für Sie

Unabhängiger Versicherungsvergleich, mittels einer modernen und professionellen Vergleichssoftware

Kompetente und professionelle Beratung durch einen Versicherungsmakler von B-Quadrat 

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Martin Häusler vom Versicherungsmakler, Vorsorgespezialist und Kreditmakler B-Quadrat aus Dornbirn (Vorarlberg) stellt sich vor.

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Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung und des passenden Tarifes behilflich.

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Welche Laufzeit sollte die private Berufsunfähigkeitsversicherung haben?

Da im Fall der Berufsunfähigkeit die größte Einnahmequelle, die Arbeitskraft teilweise bis vollständig wegfällt, sollte ein Berufsunfähigkeitsrente solange bezahlt werden, bis die Altersrente eintritt. Hier sollte man natürlich berücksichtigen, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit möglichweise auch der Anspruch auf Altersrente deutlich geringer ausfallen wird und man eine entsprechende zusätzliche private Altersvorsorge benötigt.

In der Regel besteht ein Anspruch auf Altersrente frühestens mit 62 Jahren (Frührente), normalerweise haben Arbeitnehmer bis 65 zu arbeiten. Genau bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung laufen.

Da das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab dem 60. Lebensjahr deutlich zunimmt, liegt der Beitrag zur Absicherung der letzten Jahre entsprechend deutlich höher. Um einen geringeren Monatsbeitrag zu erreichen, könnte auch eine kürzere Laufzeit z.B. bis 60 oder 62 sinnvoll sein. Allerdings muss man dann entsprechend daran denken, die abgesicherte Monatsrente zu erhöhen, um einen größeren Betrag für die zusätzliche Altersvorsorge einplanen zu können. Denn entsprechend niedriger werden bei vorzeitigem Rentenbeginn die Ansprüche aus der gesetzlichen (oder anderen privaten) Rentenversicherung sein.

Gibt es bessere und schlechtere Versicherungsbedingungen?

Auf jeden Fall. Bei der Wahl eines BU-Tarifes ist auf verbraucherfreundliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen zu achten. Auf Zusicherungen in Werbeschriften und Prospekten sollte man nicht bauen. Folgende Kriterien sind äußerst wichtig:

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Insbesondere bei alten Verträgen ist die Möglichkeit der abstrakten Verweisung noch vorhanden. Der Versicherer kann mit der abstrakten Verweisung den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen und die Rentenzahlung verweigern. Achten Sie daher darauf, dass der gewünschte BU-Tarif keine abstrakte Verweisung beinhaltet.

2. Rückwirkende Rentenzahlung, keine oder lange Meldefristen

Versicherungsgesellschaften erwarten vom Versicherungsnehmer, dass dieser den Versicherungsfall sofort meldet. Insbesondere ältere Tarife sehen strenge Meldefristen vor. Meldet der Berufsunfähige den Versicherungsfall zu spät an, so entgeht ihm viel Geld, da er erst ab Meldung die versicherte Rente erhält. Gute Tarife sehen sehr lange Meldefristen bzw. leisten rückwirkend ab Beginn der eingetretenen Berufsunfähigkeit.

3. zinslose Stundung der Versicherungsbeiträge bis zur Entscheidung

Bis zur Entscheidung über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit können manchmal mehrere Monate vergehen. Tritt der Berufsunfähigkeitsfall ein, so verringert sich das Einkommen schlagartig. Es ist also vorteilhaft, wenn der Versicherer die Beitragszahlung zinslos stunden kann , bis er über den Berufsunfähigkeitsantrag endgültig entschieden hat.

4. Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt Ihnen eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Garantie ist an verschiedene Ereignisse geknüpft, wie zum Beispiel Immobilienbau bzw. Immobilienerwerb, Heirat oder die Geburt eines Kindes. Der avisierte Tarif sollte eine Nachversicherungsgarantie anbieten, damit Sie auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand Ihren Rentenhöhe an Ihren Bedarf anpassen können.

5. keine Arztanordnungsklausel

Leistungsschwache Tarife sehen oft noch die Arztanordnungsklausel vor. Diese Klausel erlaubt dem Versicherer, die Rentenzahlung einzustellen bzw. zu verweigern, wenn die versicherte Person ärztlich angeordnete Therapien oder Heilmassnahmen nicht durchführt.

6. Versicherungsschutz auch bei zeitweisem Ausscheiden aus dem Beruf

Beim zeitweisem Ausscheiden aus dem Beruf sollte der Versicherungsschutz in voller Höhe weiterbestehen, auch wenn die versicherte Berufstätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt wird. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn die versicherte Person eine Kinder- / Babypause nimmt.

7. Begrenzung der Gesundheitsfragen auf die letzten 5 Jahre

Je kürzer der Zeitraum der relevanten Beschwerden und Erkrankungen, die angegeben werden müssen, desto besser. So vermeidet man (fahrlässige) Falschangaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular. Manche Tarife sehen leider immer noch vor, dass alle Untersuchungen, Beratungen und Heilmassnahmen aus den letzten 10 Jahren angegeben werden müssen.

8. Dynamik der BU-Rente auch im Leistungsfall

Ist die BU-Rente erstmal bewilligt, so steigt sie nur geringfügig während der Rentenbezugszeit. Besser ist es, wenn die Rente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird. So vermeidet man inflationsbedingte Geldentwertung.

Reicht eine private Unfallversicherung aus?

Nicht einmal jede 10. Berufsunfähigkeit wird durch einen Unfall verursacht, deshalb sollte die Unfallversicherung stets nur als Ergänzung zu einer ausreichenden Absicherung der Berufsunfähigkeit gesehen werden. Nur mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung der Arbeitskraft bei Unfall und bei Krankheit möglich!

Können Vorerkrankungen mitversichert werden?

Das hängt von Art und Umfang der Vorerkrankung ab. Eine Reihe von Vorerkrankungen kann gegen einen Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Bei weiteren erfolgt ein Risikoausschluss und bei wieder anderen wird der Antrag gar nicht angenommen.

Können gefährliche Hobbies zu einer Antragsablehnung führen?

In den Anträgen auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird regelmäßig nach riskanten Hobbys gefagt. Diese müssen angegeben werden, wenn man keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die zu Problemen bei der Auszahlung der BU-Rente führen kann, begehen will. Einige Hobbys führen in der Regel zu Beitragszuschlägen, wieder andere sind komplett nicht versicherbar. So führen zum Beispiel Boxen oder Kickboxen oft zu einem sehr hohen Beitragszuschlag oder gar zur Antragsablehnung.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie mit einem solchen Hobby erstmalig beginnen, wenn Sie bereits in der BU-Versicherung versichert sind. Denn nachgemeldet werden muss ein solches nicht. Prüfen Sie jedoch die Tarifbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, ob eventuelle Leistungsausschlüsse für bestimmte Hobbies bestehen. Grundsätzlich sollten sie jedoch, wenn Sie planen mit einem solch riskanten Hobby zu beginnen, die Berufsunfähigkeitsversicherung davor abschließen.

Was passiert beim Berufswechsel?

Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt bei einem Berufswechsel in einen risikoreicheren Beruf keine Umstufung in eine höhere und damit teurere Berufsklasse. Andersherum erfolgt jedoch eine Abstufung bei vielen Versicherern, wenn Sie von einem risikoreicheren Beruf (z.B. Handwerker) in einen Bürojob wechseln.

In vielen Versicherungsbedingungen ist ein Berufswechsel nicht einmal anzuzeigen. Sicherheitshalber können Sie dies tun, insbesondere, wenn Sie in einen risikoärmeren Beruf wechsel, um damit eine Beitragssenkung zu beantragen.

Ich bin nicht körperlich berufstätig. Wie kann ich berufsunfähig werden?

Die häufigsten Ursachen für den Bezug einer Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitsrente sind:

bei Männern:

  • psychische Erkrankungen (28,7%)
  • Skelett, Muskeln, Bindegewebe (16,4%)
  • Herz-Kreislauferkrankungen (14,2%)
  • Krebs (13,9%)
  • Nervenerkrankungen (6,0%)

bei Frauen:

  • psychische Erkrankungen (39,7%)
  • Skelett, Muskeln, Bindegewebe (16,0%)
  • Krebs (15,3%)
  • Nervenerkrankungen (6,8%)
  • Herz-Kreislauferkrankungen (6,1%)

Unfälle können natürlich auch ein Grund für eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sein, Erkrankungen oder Berufskrankheiten sind jedoch deutlich häufiger.

Insbesondere bei körperlich arbeitenden Menschen liegt die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden im Laufe des Lebens bei ca. 35 – ca. 50% . Bei kaufmännisch tätigen Personen liegt die Wahrscheinlichkeit deutlich niedriger, beträgt jedoch immer noch ca. 20 – 25%.

Müssen die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich beantwortet werden?

Seien Sie bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ehrlich und genau. So vermeiden Sie später Rechtsstreitigkeiten, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.

Fragen zum Gesundheitszustand müssen genau und vollständig beantwortet werden. Hilfreich sind Arztberichte, wenn zum Beispiel eine stationäre Behandlung stattgefunden hat (Krankenhausentlassungsbericht). Oft müssen nähere Angaben gemacht werden, wenn Angaben im Antrag unzureichend gemacht wurden.

Krankheiten und Beschwerden, die sie arglistig verschweigen, können bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss zur Vertragsstornierung und Versagung der Rentenzahlung führen.

In diesem Zusammnenhang könnten die genauen Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherungen von großer Wichtigkeit sein. Denn bei einer BU-Versichererung, bei der im Antrag nur die letzten 5 Jahre (statt der üblichen 10 Jahre) abgefragt werden ist die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung natürlich deutlich geringer für den Antragsteller.

Wann ist der richtige Zeitpunkt um mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu starten?

Warten kostet viel Geld. 

Der Vertragsabschluss sollte so früh wie möglich erfolgen. Je später Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigen, desto höher ist Ihr Eintrittsalter und desto höher auch der zu zahlende Beitrag. Zudem wird mit steigendem Alter auch ihr Gesundheitszustand nicht besser und ein schlechter Gesundheitszustand kann zu Risikozuschlägen führen. Deshalb gilt: je früher, desto besser!

Ist es sinnvoll eine Prämiendynamik in den Vertrag miteinzuschließen?

Eine einst vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente verliert mit der Zeit aufgrund von Preissteigerungen (Inflation) an Kaufkraft. So ist eine Rente i.H.v z.B. € 1.000 in 10 oder 20 Jahren deutlich weniger Wert. Um dies zu verhindern, vereinbaren Sie am besten eine automatische Erhöhung der Rente und des Beitrages (Dynamik zum Inflationsausgleich) um zum Beispiel 5 % ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie können der automatischen Erhöhung der Versicherungsleistung und des Beitrages jeweils 2 mal hintereinander widersprechen. Widersprechen Sie 3 mal hintereinander, so erlischt die Dynamik für den Vertrag für die Zukunft.

Einige BU-Tarife bieten auch eine Dynamik im Leistungsfall (Leistungsdynamik). Entscheiden Sie sich für diese Option, erhöht sich im Berufsunfähigkeitsfall Ihre Rente automatisch um zum Beispiel 3 % pro Jahr. Damit verhindern Sie eine Geldentwertung.

Warum sollte man zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Im Leistungsfall, also bei Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung, geht es nicht selten um viele hundert tausend Euro Anspruch (Monatsrente mal 12, mal den voraussichtlichen Jahren der Berufsunfähigkeit), daher ist es wenig verwunderlich, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer den Anspruch genau prüft. Dies ist natürlich auch im Sinn der Versichertengemeinschaft, da diese dafür im Kollektiv zahlen.

Nicht selten wird im Leistungsfall beispielsweise auch geprüft, ob bei Antragstellung alle Fragen richtig vom Versicherungsnehmer beantwortet wurden (Prüfung auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Daraus könnte sich ein Rechtsstreit entwickeln. Die Kosten für Anwalt und Gericht bemessen sich dabei am Streitwert, welcher bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des langjährigen Rentenanspruchs extrem hoch sein dürfte. Eine Rechtsschutzversicherung sichert einem also eine bequeme Ausgangslage, wenn es tatsächlich zu einer gerichtlichen oder auch nur außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt.

Wichtig ist dabei, dass die Rechtsschutzversicherung im besten Fall bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden haben sollte. Zudem gibt es auch noch Wartezeiten, die zu beachten sind.