Gibt es eine staatliche Leistung und wie sieht sie aus?

Jeder in Österreich Sozialversicherte hat grundsätzlich Anspruch auf eine staatliche Pensionsleistung im Falle der Berufsunfähigkeit.

Zur Beurteilung über das Vorliegen einer Invalidität oder Berufsunfähigkeit wird eine ärztliche Begutachtung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Antragsstellers in seinem Beruf durchgeführt.

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die eigene Erwerbsfähigkeit durch eine Erkrankung, Kräfteverfall oder Unfall über mindestens sechs Monate mehr als 50 % vermindert wird.

eingebrachte pensionsanträge

In Österreich wurden im Jahr 2014 rund 52.320 Anträge auf Pension aufgrund geminderter Erwerbsfähigkeit bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern gestellt, das waren knapp mehr als ein Drittel aller neu gestellten Pensionsanträge.

Weit weniger als die Hälfte, exakt 38 % der gestellten Anträge wurden dann auch bewilligt.

Insgesamt erhielten im Vorjahr 196.096 Menschen in Österreich eine Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger.

Krankheit ist der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Unfall nur in einem von 10 Fällen.

In der gesetzlichen Sozialversicherung werden je nach Versicherungsträger unterschiedliche Begriffe verwendet, hinter denen sich eine staatliche Leistung verbirgt:

  • ASVG versicherte Arbeiter  = Invalidität
  • ASVG versicherte Angestellte = Berufsunfähigkeit
  • GSVG versicherte Gewerbetreibende = Erwerbsunfähigkeit
  • BSVG versicherte Bauern = Erwerbsunfähigkeit

Die gesetzlichen Regelungen auf Zuerkennung einer Rente aufgrund von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Invalidität wurden in den letzten Jahren immer mehr verschärft, so dass es immer schwieriger wird, eine staatliche Renten-Leistung zu bekommen. Die gesetzliche Sozialversicherung handelt verstärkt nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“. Damit soll Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verstärkt vermieden bzw. beseitigt werden. Da dies zu umfangreichen Verweisungen auf verwandte Berufe bzw. Umschulungen führt wird die private Vorsorge immer wichtiger.

 

Wie hoch ist die gesetzliche Leistung?

Seit Einführung des Pensionskonto ist es etwas einfacher einen ungefähren persönlichen Richtwert zu bekommen.

Die Höhe der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Pension ergibt sich aus der bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift am Pensionskonto, geteilt durch 14. Wenn Sie sich mehr als 3,5 Jahre vor dem gesetzlichen Regelpensionsalter befinden, wird die errechnete Pension auf alle Fälle noch um 13,8 % gekürzt.

Beispiel für einen 43 Jährigen: Gesamtgutschrift am Pensionskonto: 18.500 Euro : 14 = 1.321,42 abzgl. 13,8 % = 1.139,– Brutto 14 x im Jahr.

Davon werden noch 5,1, % Krankenversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen.

durchschnittliche bruttopension

Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitspension hängt von der Länge der Versicherungszeiten und der Einkommenshöhe ab. Je höher das Einkommen und je jünger bzw. je weniger Versicherungszeiten desto größer ist die Lücke zum Erwerbseinkommen.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann dieser Einkommensverlust Ihre Existenz bzw. Ihren Lebensstandard bedrohen.

Ein privater Berufsunfähigkeits-Schutz sichert Sie zuverlässig gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit ab.

Worin unterscheidet sich jetzt die private Berufsunfähigkeits-Rente dazu?

  • Der Versicherte bestimmt selbst die Höhe der gewünschten Rente (Summenversicherung)
  • Es entfallen Mindestversicherungszeiten weitgehend
  • Die Leistung erfolgt bereits, wenn der konkret zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Es können auch Schüler, Studenten oder Hausfrauen versichert werden, obwohl sie (noch) keinen Beruf haben.

Die Anbieter von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen haben mittlerweile jede Menge flexibel gestalteter Tarife im Angebot. So  kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er immer die gleiche Prämie bezahlen möchte, oder die Prämie mit dem Alter ansteigen soll. Gleichzeitig gibt es Produkte wo im Falle einer Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit die Prämie zum Teil oder zur Gänze zwischenzeitlich wegfällt und danach der Vertrag wieder unverändert fortgesetzt werden kann u.v.m.

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