Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Worauf Autofahrer im Winter Acht geben sollten

Gesetzlich geregelt ist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Schnee am Autodach, mangelhaftes Freikratzen der Scheiben oder laufender Motor können unangenehme Folgen haben.

Beim Autofahren im Winter denken die meisten automatisch an Winterreifen, Beleuchtung und sicheres Fahrverhalten. Aus rechtlicher Sicht wartet die kalte Jahreszeit allerdings mit weiteren Herausforderungen für Autolenker auf.

„Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – gerade im Winter können Autofahrer einiges falsch machen“, hält ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, fest. „Dadurch gefährden sie nicht nur sich und andere, sondern können zudem auch noch – mitunter saftig – bestraft werden.“ Der Jurist aus der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs nennt die wichtigsten Fakten im Folgenden.

Mit Guckloch fahren

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen.

Wer so fährt, muss mit gefährlich eingeschränkter Sicht und im Extremfall mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen. Das gilt im Übrigen auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel.

Schnee auf dem Autodach

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt insofern auch für das Autodach, als herabfallender Schnee zur Gefahr für andere werden kann – dadurch können sich wiederum Haftungsfragen ergeben.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten
Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z.B. Stopp) trotzdem zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit bei einem Verstoß nicht vor Strafe. Ist der Inhalt eines eingeschneiten Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls (bei entsprechender Kausalität) zu einem Mitverschulden führen.

Motor laufen lassen

Beim Eiskratzen und Schneekehren sollte der Motor des Fahrzeuges nicht im Stand laufen. Wer ihn dennoch laufen lässt, verursacht damit unnötigen Lärm und Abgase – und riskiert mitunter auch bis zu 5.000 Euro Strafe.

Kein Recht auf Schneeräumung

Obwohl Räumfahrzeuge Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit perfekt geräumt und gestreut sein – gerade bei permanentem Niederschlag. Autofahrer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsverhältnissen anpassen.

Eine Haftung des Straßenerhalters für einen etwaigen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen (z.B. Autobahnen und Schnellstraßen) nur selten bzw. ist ein Ersatz nur schwer durchsetzbar.

Skischuhe am Steuer

Skischuhe beeinträchtigen die Beweglichkeit der Füße erheblich und machen ein achtsames Bedienen der Pedale nahezu unmöglich. Strafen für dieses Fehlverhalten sind prinzipiell möglich. Wird dadurch schlimmstenfalls ein Unfall verursacht, können Autolenker dafür haftbar gemacht werden.

Last but not least

Kommt es durch falsche Bereifung, überhöhte Geschwindigkeit, schlechtes Freilegen der Scheiben etc. zu einem Unfall, können Schadenersatzansprüche und bei einem Personenschaden ein gerichtliches Strafverfahren drohen.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den winterlichen Straßenverkehr!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Manchmal kommen auf verschneiten Straßen selbst Winterreifen und elektronische Fahrhilfen an ihre Grenzen und dann helfen nur noch Schneeketten. Doch wie montiert man diese einfach und sicher? In unserem Video seht ihr eine Anleitung.

Wir wünschen eine sichere und gute Fahrt!

 

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

Bei starkem Schneefall können Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen so zugeschneit werden, dass deren Bedeutung oftmals nicht mehr zu erkennen ist. Was Kraftfahrzeugfahrer in diesem Fall beachten müssen.

Inwieweit zugeschneite Verkehrszeichen gültig bleiben

 

Während die Bedeutung einiger Verkehrsschilder schon alleine durch deren Form klar ist, ist dies bei anderen nicht so. Gerade diese Tatsache spielt eine große Rolle bei der Frage, wie sich ein Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn er an ein Verkehrszeichen kommt, das von Schnee ganz oder zum überwiegenden Teil bedeckt ist.

Verkehrszeichen, deren Bedeutung bereits aufgrund ihrer äußeren Form erkennbar ist, wie zum Beispiel das achteckige Halt- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorrang-geben-Verkehrsschild, behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie von Schnee komplett bedeckt sind.

Wann Verkehrszeichen nicht mehr gelten

Dagegen können Verkehrstafeln, die alleine von der Form nach mehrere Bedeutungen haben können, ihre Verbindlichkeiten verlieren. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel die dreieckigen Gefahren– sowie runden Vorschriftszeichen, die eine Geschwindigkeits-Beschränkung, eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ein Überholverbot bis hin zu einem Einfahrverbot anzeigen.

Sind die genannten Schilder mit Schnee bedeckt und können Verkehrsteilnehmer deren Bedeutung deswegen nicht erkennen, müssen die Verkehrssituation und die allgemeingültige Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Das heißt, ein Autofahrer muss sich in so einem Fall beispielsweise an die sonst üblichen Geschwindigkeits-Regelungen wie Tempo 50 km/h innerorts halten beziehungsweise sein Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Wer beispielsweise trotz verschneiter Straßen mit 100 Stundenkilometern auf der Landstraße unterwegs ist und wegen dieser für die Wetterverhältnisse unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen.

Besondere Regelungen für Bodenmarkierungen

Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verlieren Verkehrsregeln, die ausschließlich durch Bodenmarkierungen angezeigt werden, ihre Rechtsgültigkeit, wenn sie vom Schnee bedeckt und daher nicht mehr erkennbar sind. Dies gilt beispielsweise für Richtungspfeile, die eine Abbiegespur anzeigen. Für diesen Fall gelten die allgemeingültigen Verkehrsregeln.

Kfz-Fahrer, die aufgrund der Straßenbreite vermutlich auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen unterwegs sind, dürfen dann beispielsweise laut Automobilclub ÖAMTC „nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen rechts oder links abbiegen“. Dr. Armin Kaltenegger vom KFV rät zudem: „Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt.“

Vom Schnee verdeckte Bodenmarkierungen gelten dagegen weiter, wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen verdeutlicht, was die Markierungen bedeuten. So behalten zum Beispiel Fußgängerübergänge, die neben einer zugeschneiten Bodenmarkierung durch ein erkennbares Verkehrsschild oder ein gelbes Blinklicht angezeigt werden, ihre Gültigkeit. Auch Kurzparkzonen, die prinzipiell nicht nur durch eine Bodenmarkierung, sondern auch durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, gelten bei geschlossener Schneedecke weiter.

Quelle: Versicherungsjournal 
Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler)

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

Die kalte Jahreszeit ist selbst für moderne Autos eine Herausforderung, denn auch diese sind vor Batterien, die plötzlich streiken oder Türen, die zugefroren sind, nicht gefeit. Vielen Problemen und Ärgernissen kann man aber vorbeugen, indem man das Fahrzeug entsprechend vorbereitet.

Mit dem Pkw pannenfrei durch den Winter

 

Strandtuch raus, Eisschaber rein … so einfach ist es zwar nicht, das Auto für den Winter fit zu machen. Dennoch können viele der notwendigen Arbeiten und Kontrollen durchaus auch vom Autolenker oder -besitzer selbst durchgeführt werden.

Es ist höchste Zeit, das Auto winterfest zu machen. Hierfür sollte in einem ersten Schritt die Beleuchtung überprüft werden. Das geht am einfachsten, wenn man zu zweit ist. Also: Zündung an und dann die komplette Beleuchtung durchschalten, während die zweite Person per Sichtkontrolle prüft, ob Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Blinker, Bremslicht, Schlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer funktionieren.

Schwieriger ist es einzuschätzen, ob die Höheneinstellung der Scheinwerfer korrekt ist. Mittels eines Testgerätes ist dies für eine Fachwerkstatt aber kein Problem. Deshalb sollte dieser Test gleich durchgeführt werden, wenn das Auto auf Winterreifen umgerüstet wird.

Motorschäden durch Überhitzung

Zudem sollten die Spezialisten der Werkstatt kontrollieren, ob die Fahrzeugstarterbatterie noch genügend Leistung hat. Macht das Auto nämlich bereits bei Außentemperaturen um den Gefrierpunkt Probleme beim Starten, dann ist es höchste Zeit für einen Wechsel. Das betrifft vor allem Autobatterien, die älter als fünf Jahre sind.

Überprüft werden sollte außerdem, ob genügend Kühlflüssigkeit im System vorhanden ist. Die Vorgehensweise ist der Bedienungsanleitung des Pkws zu entnehmen. Ist dieser Wert unter dem angegebenen Minimum, sollte eine Werkstatt die Ursache klären, denn fehlendes Kühlwasser kann zu kapitalen Motorschäden führen.

Diese drohen auch, wenn das Kühlwasser einfriert, deshalb sollte überprüft werden, ob genügend Frostschutzmittel im Kühlwasser ist. Tankstellen und Werkstätten haben entsprechende Kontrollgeräte. Doch Vorsicht: Diese Überprüfung darf nur bei kaltem Motor erfolgen, ansonsten besteht die Gefahr von Verbrühungen.

Freie Sicht bei Schmuddelwetter

Damit man auch im Herbst und Winter eine gute Sicht hat, muss das Scheibenwaschwasser mit einem entsprechenden Frostschutz versehen sein. Entsprechende Mittel gibt es beispielsweise an Tankstellen und in Baumärkten. Ziehen die Scheibenwischer bereits Schlieren, sollten diese ersetzt werden. Tipp: Steht das Fahrzeug draußen, ist es sinnvoll, die Wischer nach dem Abstellen des Pkws von der Scheibe wegzuklappen. So frieren die Scheibenwischgummis nicht an der Scheibe an und halten länger.

Nicht nur die Scheibenwaschanlage, auch die Türen können einfrieren. Deshalb sollten im Herbst alle Türdichtgummis mit Glyzerin, Hirschtalg oder einem speziellen Gummipflegemittel eingerieben werden.

Außerdem lohnt es sich, die Türschlösser mit einem Grafit- oder Multifunktionsöl präventiv zu behandeln. Diese Pflege ist vor allem dann wichtig, wenn der Wagen normalerweise über eine Funkfernentriegelung geöffnet wird, weil die Schlösser dann nämlich kaum benutzt werden. Ein Türschlossenteiser – der nicht im Handschuhfach, sondern in der Wohnung liegen sollte – hilft weiter, wenn das Türschloss trotzdem eingefroren ist.

Hilfreiche Utensilien

In jedes Auto gehören ein Eiskratzer und ein Schneebesen, um die Fahrzeugscheiben von Eis und Schnee befreien zu können. Ein Scheibenenteisungsspray erleichtert die Arbeit zusätzlich. Damit die Scheiben gar nicht erst zufrieren, kann man sie mit einer Abdeckfolie oder einer sogenannten Halbgarage abdecken.

Praktisch ist es auch, wenn man ein Abschleppseil, ein Starthilfekabel sowie Frostschutzmittel für das Scheibenwaschwasser zum Nachfüllen mit sich führt. Auch ein Paar Handschuhe zum Enteisen der Scheiben und gegebenenfalls eine Jacke sowie eine Decke sind hilfreich, vor allem dann, wenn man längere Zeit in einem Stau stehen muss.

Beschlägt der Wagen von innen, sollte der Innenraumfilter der Lüftung kontrolliert und gegebenenfalls ersetzt werden. Zum Entfeuchten des Innenraums eignen sich Produkte, welche die Feuchtigkeit im Wageninnern aufnehmen. In Baumärkten gibt es beispielsweise sogenannte Luftentfeuchterkissen. Hausmittel wie zum Beispiel ein mit Katzenstreu oder grobem Salz gefüllter Stoffbeutel funktionieren ebenfalls.

Martin Häusler (B-Quadrat Versicherungsmakler) 12/2016