Das sind die Neuerungen 2023 für Reisende

Das sind die Neuerungen 2023 für Reisende

Das sind die Neuerungen 2023 für Reisende

Preiserhöhungen bei Vignetten, Euro in Kroatien, Eintritt in Venedig.

Teuerungen sind in allen Bereichen des Lebens derzeit ein zentrales Thema – und im kommenden Jahr müssen sich auch Reisende auf Mehrkosten einstellen.

„Viele werden die starke Preiserhöhung der Ungarnvignette zu spüren bekommen – die Monatsvignette wird beispielsweise um 70 % teurer“, so ÖAMTC-Touristik-Expertin Dagmar Redel.

Neuerungen wird es auch in Italien und Kroatien geben: Kroatien tritt dem Schengenraum bei und führt den Euro ein – eine Erleichterung für viele Reisende.

Eine Eintrittsgebühr für Tagestouristen in Venedig wird hingegen nicht wie geplant ab 16. Jänner fällig, sondern voraussichtlich erst Mitte 2023 eingeführt.

Vignetten – höhere Preise in Ungarn und Slowakei, E-Vignette in der Schweiz

Zum Teil deutliche Preiserhöhungen gibt es mit Jahreswechsel bei den Autobahn-Vignetten in den Nachbarländern.

In Ungarn verteuert sich die Monatsvignette für Pkw gleich um 70 % auf 8.900 Forint (ca. 21 Euro), die Wochenvignette kostet nun 5.500 Forint (umgerechnet etwa 13 Euro), eine Verteuerung um 44 %. Vergleichsweise moderat fällt die Preiserhöhung um fünf Prozent für die Jahresvignette aus, die nun 49.190 Forint (119 Euro) kostet.

Im Nachbarland Slowakei verteuert sich die Zehn-Tages-Vignette von zehn auf zwölf Euro, die Monatsvignette von 14 auf 17 Euro und die Jahresvignette von 50 auf 60 Euro.

Die Schweiz bekommt im Laufe des Jahres 2023 eine elektronische Vignette. Ähnlich zu Österreich ist ein Parallel-Betrieb geplant – sowohl Klebe- als auch E-Vignette stehen dann zur Verfügung.

Kroatien – Euro und keine Grenzkontrollen, Italien – Eintritt in Venedig

Die Neuerungen 2023 für Kroatien stellen für viele Reisende eine Erleichterung dar: kein Geldwechsel mehr und auch die Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte. Denn: Kroatien tritt mit 1. Jänner 2023 dem Schengenraum bei und der Euro löst die Kuna als Währung ab. Seit 15. Jänner wird nur noch eine Bezahlung in Euro akzeptiert. Danach ist der Geldwechsel nur in Kroatien selbst möglich. Kroatische Geschäftsbanken wechseln Restbestände noch bis Ende 2023, ab 2024 müsste man sich an die kroatische Zentralbank wenden.

Venedig ist für viele Reisende einen Ausflug wert – die ursprünglich ab 16. Jänner 2023 geplante Eintrittsgebühr für Tagestouristen wird um ein halbes Jahr verschoben. Dann wird der Eintritt in die Stadt ohne Übernachtung nur nach Kauf eines Online-Tickets möglich sein. Der Preis soll zwischen drei und zehn Euro liegen.

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Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Das ändert sich für Autofahrer im neuen Jahr

Zahlreiche Neuerungen kommen 2021 auf die österreichischen Auto- und Motorradlenker zu.

Insbesondere wer sich ein neues Fahrzeug kaufen möchte, ist von den Änderungen im neuen Jahr 2021 betroffen. Der ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel hat sich die wichtigsten Neuregelungen angesehen. Nachstehend alle Punkte.

Das heurige Jahr bringt wenige, dafür vielfach umso kostspieligere Neuerungen für Kraftfahrzeugfahrer und Autokäufer.

Normverbrauchsabgabe von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2021 – Senkung des CO2-Grenzwerts

Mit 1. Jänner kommt es für Neufahrzeuge zu einer Änderung der Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe. Ab 1.1.2021 wird folgende Berechnungsformel angewendet: (CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in %.

Der Steuerbetrag ist jedenfalls um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen.

Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 275 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 275 g/km übersteigenden, CO2-Ausstoß um 40 Euro je Gramm CO2/km.

Diese Regelung wurde mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossen und betrifft NICHT die am 10.12.2020 beschlossene NoVA-Änderung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

Senkung des CO2-Grenzwerts zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird eine neue Berechnungsformel angewendet.

Ab 1. Jänner 2021 gilt die neue Berechnungsformel, bei der sowohl der Abzugsposten für die Leistung in kW und der CO2-Ausstoß vermindert werden: (kW-64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-112) x 0,72 = monatliche Steuer in Euro.

Die monatliche Belastung von Neufahrzeugen wird demnach ab 1.1.2021 höher ausfallen.

Privatnutzung von Dienstwägen: Senkung des CO2-Grenzwertes

Ab 1. Jänner 2021 wird der CO2-Grenzwert, bis zu diesem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 % gilt, von 141 auf 138 Gramm CO-Ausstoß pro Kilometer reduziert.

Der maximale Berechnungsbetrag beträgt in diesem Fall 720 Euro.

Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 138 g/km gelten weiterhin 2 % (maximal 960 Euro) als Berechnungsgrundlage.

Verfall von Radar- und Laserblocker

Das Mitführen von Radar- und Laserblockern oder deren Gerätekomponenten ist bereits verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät selbst oder deren Komponenten eingezogen bzw. für verfallen erklärt werden.

EU-Symbol mit A auch auf roten Kennzeichentafeln

An Fahrrad-Heckträgern können eigene rote Kennzeichentafeln montiert werden. Dies erspart das Umstecken der weißen Kennzeichentafel vom Fahrzeug auf den Radträger.

Neu ist, dass das rote Kennzeichen nun auch das EU-Symbol am linken Rand aufweisen muss. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt wie bisher in der Zulassungsstelle des Wohnbezirks.

Erhöhung Autobahnvignette 2021

Die Erhöhung der Vignette Digital- oder Klebevariante 2021 beläuft sich auf 1,5 % zum Vorjahr. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t 92,50 Euro.

Für Motorräder bzw. einspurige Kfz belaufen sich die Jahreskosten auf 36,70 Euro.

Folgend die Tarife im Überblick:

Neue Tarife 2021 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

10-Tages-Vignette: 9,50 Euro
2-Monats-Vignette: 27,80 Euro
Jahresvignette: 92,50 Euro

Neue Tarife 2021 für Motorräder (einspurige Kfz):

10-Tages-Vignette: EUR 5,50 Euro
2-Monats-Vignette: 13,90 Euro
Jahresvignette: 36,70 Euro

Änderungen ab 1. Juli 2021

Normverbrauchsabgabe neu

Der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe wird bei Motorrädern mit 1. Juli 2021 von 20 auf 30 % angehoben.

Bei Pkw kommt es zusätzlich zu weiteren massiven Verschärfungen: Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 % angehoben. Darüber hinaus sinkt der Malusgrenzwert auf 200 g/km. Fahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, zahlen ab Mitte 2021 zusätzlich 50 Euro (bisher 40) pro Gramm an NoVA.

Für Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, die Auslieferung aber erst zwischen 1. Juli und 30 November 2021 erfolgen kann, kommt noch die NoVA-Berechnung mit der Gültigkeit zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 zur Anwendung.

Mit Stichtag 1. Juli 2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) der Normverbrauchsabgabe. Dabei kommt es zu folgender Berechnungsformel: (CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in %.

Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km (Malusgrenzwert), erhöht sich die Steuer für den, den Malusgrenzwert übersteigenden, CO2-Ausstoß um 50 Euro (Malusbetrag) je Gramm pro Kilometer.

Pendlerpauschale

Künftig haben auch all jene Anspruch auf die Pendlerpauschale, die den Arbeitsweg mit einem Dienstfahrrad zurücklegen.

Sachbezugsbefreiung für Öffi-Tickets

Bis jetzt unterlagen Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln der Sachbezugsregelung. Ab 1. Juli 2021 fällt für Öffi-Tickets kein Sachbezug mehr im Rahmen der Einkommenssteuer an.

Bleibt noch zu sagen: Kommen Sie gut – mobil – durchs neue Jahr.