Fahrerflucht auf der Skipiste – die Rechtsberatung klärt auf

Fahrerflucht auf der Skipiste – die Rechtsberatung klärt auf

Fahrerflucht auf der Skipiste – die Rechtsberatung klärt auf

Unfälle durch rücksichtsloses Rasen und unterlassene Hilfeleistung werden geahndet – auf der Piste gelten die FIS-Regeln.

Bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei sieht das Gesetz auch auf der Piste harte Strafen vor, weiß Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung.

Als Unfallverursacher bzw. Mitschuldiger einfach davonzufahren und die verunfallte Person auf der Piste ihrem Schicksal zu überlassen, kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen.

Das Worst-Case-Szenario: Ohne Personaldaten des Schuldtragenden kann das Unfallopfer keine Schadenersatzansprüche gegen diesen geltend machen.

Kein Pardon für Pisten-Rowdies

„Ein Pisten-Raser macht sich strafrechtlich schuldig, wenn er oder sie eine verletzte Person zurücklässt“, erklärt ÖAMTC-Rechtsberater Authried. Für dieses rechtswidrige Fehlverhalten auf der Skipiste droht dem Schuldigen je nach Unfallfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe im Ausmaß von bis zu 720 Tagessätzen.

Allerdings sei dazugesagt: In den meisten Fällen wird eine „diversionelle Erledigung“ angeboten, diese hat keinen Eintrag ins Strafregister zur Folge und wird zumeist als Geldstrafe abgehandelt.

Auch unterlassene Hilfeleistung wird streng geahndet: Unabhängig davon, ob man an einem Unfall schuld ist oder nicht.

„Helfen ist Pflicht und wer nicht selbst helfen kann, muss zumindest Hilfe organisieren“, betont der ÖAMTC-Rechtsexperte. Die Unfallstelle sollte so wie im Straßenverkehr abgesichert werden: Am besten benutzt man Ski oder Stöcke, die man etwas weiter oben auf der Piste überkreuzt in den Schnee steckt. Damit sind Ski- und Snowboardfahrer gewarnt und können rechtzeitig ausweichen.

Klärung der Schuldfrage – Zeugen sind wichtig

Um den Hergang eines Pistenunfalls zu rekonstruieren und die Verschuldensfrage klären zu können, sind Zeugen notwendig.

Wer Zeuge oder Zeugin eines Unfalls auf der Skipiste wird, ist verpflichtet, zur Verfügung zu stehen und seine Daten bekanntzugeben.

Überdies ist es sinnvoll, gleich Fotos zu machen, um etwa die Sicht- und Pistenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt zu dokumentieren. Hier ist der Verletzte in der Praxis zumeist auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen.

Notfalls können sie dem Flüchtigen nachfahren bzw. diese Person am Wegfahren hindern. Bei Unfällen ist auch eine Haftung Dritter, etwa des Pistenbetreibers, möglich – z.B. wegen mangelhafter Pistenpräparierung.

Auf der Piste gelten die zehn Regeln der FIS

Alkoholisierte oder besonders rücksichtslose Skifahrer stellen für alle anderen auf der Piste eine große Gefahrenquelle dar und müssen im Fall eines Unfalls auch mit höheren Strafen rechnen.

Zur Klärung der Schuldfrage bei Pistenunfällen werden grundsätzlich die Regeln des Internationalen Skiverbands (FIS) herangezogen. Diese gelten laut Rechtsprechung als Sorgfaltspflichten, die von Ski- und Snowboardfahrern unbedingt zu beachten sind.

Aufzählen können die zehn FIS-Regeln nur die wenigsten – jedoch sind sie für das Unterwegssein auf der Piste ähnlich wichtig, wie die Grundregeln des Straßenverkehrs beim Auto- oder Fahrradfahren. Die Einhaltung dieser zehn Verhaltensregeln soll ein sicheres Wintersporterlebnis für alle gewährleisten: beginnend bei der Rücksichtnahme auf andere über angepasste Geschwindigkeit, die richtige Wahl der Fahrspur sowie sicheres Überholen und Anhalten bis hin zur Beachtung der Pistenmarkierung.

Und für den Fall, dass jemand verunfallt, schreiben die Pistenregeln die Pflicht zur Hilfeleistung vor – ebenso wie die unbedingte Angabe der eigenen Personalien als Zeuge oder Schuldtragender.

Wie es nach dem Skiunfall weitergeht

Ist der Unfallverursacher rechtswidriges Verhalten vorwerfbar, da er zumindest eine der Pistenregeln missachtet hat, dann ist diese Person grundsätzlich schadenersatzpflichtig: etwa im Sinne eines Kostenersatzes für medizinische Behandlungen und Therapien bzw. auch Schmerzengeld.

Ist man haftpflichtversichert, wird der schuldhaft verursachte Schaden in der Regel von der Versicherung übernommen. Häufig enthält eine abgeschlossene Haushaltsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung – das ist aber nicht immer der Fall.

Vor dem Skiurlaub sollte man sich daher vergewissern, ob man tatsächlich über einen aufrechten Haftpflichtschutz verfügt. Das B-Quadrat Team steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Blackout – Die Österreicher sind gut informiert – allerdings auch weniger gut vorbereitet

Blackout – Die Österreicher sind gut informiert – allerdings auch weniger gut vorbereitet

Blackout: Die Österreicher sind gut informiert – allerdings auch weniger gut vorbereitet

Gut informiert fühlt sich die Mehrheit, gut vorbereitet nur jeder Dritte.

Dass es noch heuer zu einem Blackout kommt, glaubt einer von Helvetia in Auftrag gegebenen, aktuellen Studie zufolge jeder Vierte in Österreich, für die nächsten drei Jahre erwartet dies die Hälfte. Was die Deckung durch Versicherungen im Fall des Falles betrifft, ist das Wissen hierzulande ausbaufähig.

Im Laufe der vergangenen beiden Jahre ist die Ausnahme zur Regel geworden: Nach Covid-19-Krise und Krieg in der Ukraine würde man sich fast wundern, wenn nächstes Jahr kein „Black Swan“ eintrifft.

Dementsprechend ist aber auch das Krisenbewusstsein in Bevölkerung, Politik und Wirtschaft gestiegen. So auch bei Versicherern, die daran interessiert sind, Kunden über die Versicherbarkeit von Schadensfällen in solchen Situationen zu informieren.

Folgerichtig gab die Helvetia beim Marktforschungsinstitut Ipsos Austria eine Studie darüber in Auftrag, wie gut Österreicher über Blackouts und die mit Blackouts assoziierten Risiken informiert sind.

Österreicher glauben sich gut informiert
Studienergebnis: Die österreichische Bevölkerung ist überraschend gut über Blackouts informiert, tendenziell mehr mit aufsteigendem Alter und Wohlstand.

Den Begriff „Blackout“ kannten ganze 98 % der Bevölkerung, immerhin 90 % wussten auch, dass er einen Ausfall der Stromversorgung beschreibt.

Was ihn vom bloßen Stromausfall unterscheidet, nämlich eine längere Dauer und größere flächenmäßige Erstreckung, sprich: Überregionalität, wussten hingegen nur ein Viertel bzw. ein Fünftel der Befragten. Trotzdem fühlen sich fast zwei Drittel der Bevölkerung gut bis sehr gut informiert über Blackouts.

Angst – vor allem vor Kriminalität

Ein Drittel der Befragten gab an, Angst vor einem Blackout zu haben, wobei die Angst mit ansteigendem Wissensstand zurückgeht. Acht von zehn Österreicher sagten aber, ein Blackout sei „gefährlich“.

Als Grund gab ein Viertel Angst vor Kriminalität, Plünderungen, Anarchie und Chaos an – die Vortragenden bezeichneten diese Angst als ungerechtfertigt und kontrastierten sie mit dem Befund, dass acht von zehn Österreichern sich bereit zeigten, im Ernstfall Nachbarschaftshilfe zu leisten.

Das sei mit Blick auf vergangene Krisen auch glaubwürdig. Jedoch gilt das nur, solange die Nahrungsversorgung gegeben ist: „We are four meals away from anarchy.“

So stand auch Nahrungsversorgung hoch auf der Liste der Befürchtungen. 13 % gaben diese Angst an, auf Platz drei hinter Kälte mit 18 %.

Nur zum Teil vorbereitet

Für diese Ängste habe aber immerhin die Hälfte zumindest zum Teil vorgesorgt: meistens durch Lagerung von Lebensmitteln (für durchschnittlich eine Woche) oder durch alternative Beleuchtungs- oder Heizmöglichkeiten.

Hier gilt wieder: Je älter der Befragte, desto wahrscheinlicher, dass er Vorsorge getroffen hat. Trotzdem fühlt sich nur jeder Dritte gut auf einen Blackout vorbereitet.

Beachtenswert: Fast niemand hat einen Treffpunkt mit seinen Angehörigen vereinbart, falls das Kommunikationsnetz ausfällt, auch IT-Sicherheit kommt – noch – viel zu kurz.

Wissen um Versicherungsschutz ausbaufähig

Da es keine eigene Blackout-Versicherung gibt, müssten Schäden, die während eines Blackouts entstehen, je nach Sparte versichert werden.

Ausbaufähig ist laut Studie das Wissen über die Deckung von Versicherungen im Fall eines Blackouts. Dass die Haushaltsversicherung Schäden ersetzt, die in Folge eines Blackouts entstehen, glaubt nur eine Minderheit der Befragten.

Ähnlich sieht es bei anderen Sparten wie der Unfall-, Kfz-Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung aus; für eine spezifische Blackout-Versicherungsberatung zeigte aber nur ein Drittel Interesse.

Wie wahrscheinlich ist ein Blackout?

Auffällig ist auch, dass ein großer Teil der Österreicher mit einem Blackout rechnet: Ein Viertel erwartet einen Blackout noch 2022, ein Drittel in den nächsten zwölf Monaten, in den nächsten drei Jahren sind es schon die Hälfte.

Fazit: Die Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen, auch längeren, ist in den letzten Jahren wieder gestiegen, die Gefahr eines Blackouts aber „überschaubar“.

Tatsächlich bekommen auch die Aussagen, es bestehe ein Hype um das Thema „Blackout“, eine Panikmache, um Geld zu verdienen, sowie eine große Menge an Fake News, Zustimmung von der Mehrheit der Befragten.