Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice

 

 

Bestens vorbereitet fürs Arbeiten im Homeoffice (Blog des Versicherungsmakler B-Quadrat)

 

Für manche gehört es schon länger zum beruflichen Alltag, für viele ist es eine neue und ungewohnte Situation aufgrund der Maßnahmen im Rahmen von Covid-19: Arbeiten im Homeoffice. Doch selbst für jene, die schon regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, ist es neu, nun erstmals für Wochen am Stück daheim zu arbeiten. Hinzu kommt noch, dass Kinder aktuell den ganzen Tag zu Hause sind, weil Kindergärten und Schulen geschlossen haben. Da kann Homeoffice schnell zu einer echten Herausforderung werden.

 

Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie Sie Ihre Arbeit im Homeoffice am besten planen und vorbereiten:


1) Einen fixen Arbeitsplatz einrichten

Nicht alle haben ein eigenes Büro daheim, trotzdem ist es wichtig, einen aufgeräumten und fixen Platz für die Arbeit zu schaffen. Ob es nun am Küchentisch oder Schreibtisch ist: Klare Strukturen helfen, produktiv zu sein. Auch wenn der Platz am Abend vielleicht wieder geräumt werden muss.

 

2) Feste Arbeitszeiten einhalten

Es hilft, Disziplin und Konzentration aufrechtzuerhalten, wenn man sich beim Arbeiten zu Hause an fixe Zeiten hält. So schafft man es besser, Arbeit und Alltagsaufgaben zu trennen. Auch die „Mitbewohner“ können sich leichter darauf einstellen, wann man möglichst nicht gestört werden sollte. Klarerweise funktioniert das mit kleinen Kindern nicht immer reibungslos und nach Plan.

 

3) Officekleidung statt Schlafanzug

Zugegeben, es klingt vielleicht verlockend: Arbeiten im bequemen Pyjama. Doch Untersuchungen zu Erfolgsfaktoren im Teleworking legen nahe, dass uns möglichst „büronahe“ Kleidung hilft, in eine motivierende Arbeitshaltung zu kommen. Man muss natürlich nicht unbedingt im Anzug oder im Kostüm daheim am Schreibtisch sitzen, sollte sich aber trotzdem bewusst ausgehfähige Kleidung für das Homeoffice überlegen.

 

4) Gönnen Sie sich eine Pause

Wer alleine vor sich hinarbeitet, vergisst gerne auf die Pausen. Diese sind jedoch auch im Homeoffice sehr wichtig. Es kann helfen, sich einen Wecker/Alarm zu stellen, der an Pausen erinnert. Auch verschiedene Programme wie z.B. TomatoTimer helfen dabei. Hier kann man beispielsweise Zeitintervalle für konzentriertes Arbeiten und entsprechende Pausen einstellen. Sich einmal gut durchzustrecken, kurz aufzustehen oder auch ein paar Schritte durch den Raum zu gehen, ist wichtig für das Wohlbefinden.

 

5) Sich selbst gut versorgen

Kurz mal schnell in der Kantine etwas essen oder sich beim Take-away-Laden seines Vertrauens etwas holen, ist derzeit nicht möglich. Daher ist es wichtig, auch seine Ernährung vorzuplanen. Sonst arbeitet man vor sich hin und ist überrascht, wenn das Knurren des Magens zeigt, dass es nun Zeit für eine Mahlzeit wäre. Sinnvoll ist es daher, sich am Vorabend oder in der Früh Gedanken darüber zu machen und gegebenenfalls auch etwas vorzubereiten.

 

6) Kommunikation ist wichtig

Im Büro gibt es viele Möglichkeiten, sich schnell und informell auszutauschen: der kurze Plausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Zimmer, am Kaffeeautomat oder beim Drucker. Diese kurzen sozialen Interaktionen sind wichtig und fehlen im Homeoffice. Zusätzlich kann es sein, dass Informationen langsamer fließen oder sogar unvollständig sind. Umso wichtiger ist es, für regelmäßigen persönlichen Kontakt zu sorgen. Normalerweise schreiben wir vorwiegend Mails, gerade jetzt ist es aber besonders wichtig, zu telefonieren oder die Gelegenheit zu nützen, sich bei einer Videokonferenz auch zu sehen. Das nicht nur für den Informationsaustausch, sondern auch für die Seele gut.

 

7) Humor und Pragmatismus helfen

Wir alle müssen uns auf diese neue Situation einstellen. Und bei aller Planung und Vorbereitung wird nicht alles immer so funktionieren, wie wir es geplant haben. Gerade Eltern sind aktuell besonders gefordert und leisten täglich Unglaubliches, um den Spagat zwischen Familie und Beruf zu schaffen. Da braucht es manchmal auch einfach Pragmatismus und Improvisationstalent. Und das Beste ist, wenn man über sich lachen kann – allein oder mit Kollegen. So wie 2018 das Video des BBC-Korrespondenten Robert E. Kelly für Furore sorgte, als seine Kinder eine Liveschaltung aus dem Homeoffice „crashten“.

 

Kommen Sie gut durch diese Zeit!

 

Disclaimer und Quellenangabe
Bitte beachten Sie die entsprechende Datumsangabe. Die enthaltenen Informationen sind unter Umständen nicht mehr korrekt. Die Inhalte stammen von folgenden Seiten:
futurezone: In Quarantäne: so rüstet man sich fürs Homeoffice
e-dialog: Produktiv im Homeoffice
selbst-management.biz: 10 Tipps für das Arbeiten im Homeoffice
1000things to do in Austria (Instagram Account): Der 1000things-Suvival-Guide fürs Homeoffice

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Corona: Wer? Wie? Was? Wo?

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Corona: Wer? Wie? Was? Wo? (B-Quadrat Blog / Versicherungsmakler)

Und plötzlich ist alles anders! In diesem Beitrag informieren wir Sie über unsere Erreichbarkeiten während der Corona Krise und über die häufigsten Fragen und Anliegen unserer Kunden.

 

Wie können Sie uns während der Corona Krise erreichen?

Für uns hat Ihre Gesundheit, der Schutz Ihrer Familie sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Uns ist es wichtig, einen Beitrag dazu zu leisten, die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen. Aus diesem Grund bleibt derzeit unser Büro geschlossen. ABER das B-Quadrat Team ist selbstverständlich weiterhin voll handlungsfähig. Alle Prozesse laufen wie gewohnt und wir sind zu 100 % für Sie erreichbar. Zwar nicht persönlich, aber natürlich via Telefon, E-Mail sowie auf unserer Website.

 

Die häufigsten Fragen zur Zeit von Corona

 

Kfz: Sind die Zulassungsstellen geöffnet?

Die Schließung der Zulassungsstellen ist notwendig, um die nationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu unterstützen. Daher sind derzeit Ab- bzw. Anmeldungen von privaten Fahrzeugen nicht möglich.


Der Zulassungs-Notbetrieb sieht explizit Fälle von privaten Personen nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich zwingend erforderlich ist und es sich somit um einen tatsächlichen Notfall handelt (Stand: 01.04.2020)

Für dringend notwendige Geschäftsfälle wie

  • der Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs oder
  • der Anmeldung von Fahrzeugen im Dienst der öffentlichen Sicherheit bzw.
  • von Einsatzfahrzeugen im Gesundheitswesen

gibt es Ausnahmeregelungen. 

 

Börse: Die Aktienkurse schwanken stark bzw. sind stark gesunken. Was kann ich tun?

Verkaufen Sie auf keinen Fall. Sollten Sie finanzielle Mittel benötigen, wäre es ratsam nicht leichtfertig auf die Wertpapiere zuzugreifen. Dies ist aufgrund der derzeit gesunkenen Börsenkurse nicht wirtschaftlich und führt zu einer Realisierung massiver Verluste, die bei Aufrechterhaltung wieder ausgeglichen werden können.


Nutzen Sie die Flexibilität, die die meisten Produkte mit sich bringen. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Prämien zu reduzieren oder sogar für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Das empfehlen wir jedoch nur in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, denn es empfiehlt sich sehr bei günstigen Kursen weiterhin zu kaufen.


Zuzahlungsmöglichkeiten jetzt nutzen. Auch wenn die aktuelle Situation und die Folgen noch nicht absehbar sind, wissen wir aus vorangegangen Krisen, dass eine darauffolgende Börsenerholung erfolgen wird! Daher: Nutzen Sie derzeit niedrigen Einstiegskurse! 

 

Kfz: Besteht Versicherungsschutz, wenn ich trotz verhängter „Ausgangssperre“ mit dem Kfz unterwegs bin und einen Unfall verursache?

Deckung besteht entsprechend den versicherten Sparten und entsprechend den vertraglichen Bedingungen. Die Ausgangssperre ist in dem Fall ohne Bedeutung.

 

Krankenversicherung: Werde ich mit einer Sonderklasse-Versicherung mit einer Corona-Infektion im Spital bevorzugt behandelt?

Im Fall einer Coronainfizierung müssen Sie in Quarantäne. Hierfür gelten in Österreich bestimmte Regelungen. Die Leistungen einer Sonderklasse-Versicherung sind bei einer Corona-Erkrankung somit leider nicht möglich.

 

Ich habe Corona-Symptome. Zahlt meine ambulante Versicherung den Privatarzt-Besuch?

Sollte der Verdacht bestehen, dass Sie sich mit Corona infiziert haben oder gegebenenfalls bereits erkrankt sind, sollten Sie keinen Privatarzt aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren

 

Krankenversicherung: Ich muss in Quarantäne. Greift meine Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung?

Da es sich bei Quarantäne um keinen Krankenhaus-Aufenthalt handelt, besteht kein Leistungsanspruch. Sollte allerdings ein Spitalaufenthalt auf Grund von Corona notwendig sein, wird auch das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld bezahlt.

 

Reiseversicherung: Ich bin selbst am Coronavirus erkrankt und muss meine Reise deshalb stornieren. Sind die Stornokosten gedeckt oder fällt das unter die Ausnahme Epidemie/Pandemie?

Dieser Fall fällt tatsächlich unter den Pandemieausschluss. Stornokosten sind daher nicht gedeckt. 

 

Reiseversicherung: Sind anfallende medizinische Kosten von der Reiseversicherung gedeckt, wenn ich selbst am Coronavirus erkranke?

Grundsätzlich sind Schäden aufgrund einer Pandemie vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

Reiseversicherung: Ich kann meinen Urlaub nicht antreten, weil ich unter Quarantäne stehe. Ist das in meiner Stornoversicherung gedeckt?

Bei einer Quarantäne handelt es sich um eine behördliche Verfügung. Diese ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. 

Ich habe eine Reise in ein Land gebucht, in dem es schon eine Reisewarnung oder zumindest eine partielle Reisewarnung gibt. Was kann ich machen?

Länder/Gebiete, für die eine aufrechte Reisewarnung besteht, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Unabhängig davon gilt auch hier, dass Epidemien und Pandemien kein versichertes Risiko darstellen und somit sind Stornokosten im Fall einer Reisestornierung nicht gedeckt. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist vorgesehen, dass Ihr Veranstalter Ihnen eine (zumutbare) Alternative zur Umbuchung anbietet. Kontaktieren Sie dazu aber unbedingt Ihren Reiseveranstalter.

 

Reiseversicherung: Mein Flug wurde gestrichen. Was kann ich machen?

Unabhängig vom Coronavirus muss Ihnen die Fluglinie eine Alternative bieten. Kontaktieren Sie dazu direkt Ihre Fluglinie oder den Reiseveranstalter im Fall einer Pauschalreise.

 

Berufsunfähigkeit: Leistet die Berufsunfähigkeits-Versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch während einer Pandemie, wenn Sie als versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben. 

 

Ablebensversicherung: Leistet die Ablebensversicherung?

Das Coronavirus und eine Ansteckung mit eben diesem haben keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.

 

Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUFT): Leistet die Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

In vielen Tarifen ist eine Quarantänedeckung in der BUFT enthalten. Dies gilt es zuerst zu prüfen. Sollte diese Deckung vorhanden sein besteht Versicherungsschutz in Folge von Maßnahmen oder Verfügungen einer Gesundheitsbehörde oder ihr gleichgestellter Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person (versicherte Person) betreffen (Quarantäne). Um Leistung zu generieren, muss die Quarantänebestimmung die versicherte Person treffen und nicht den versicherten Betrieb. Daher leisten die meisten Anbieter, falls z.B. die versicherte Person in Norditalien unter Quarantäne genommen wird vollinhaltlich (ohne Karenzfrist), oder aber wenn ein Erkrankter in einer ärztlichen Ordination vom Arzt behandelt wird und der Arzt wegen Ansteckungsverdacht in Quarantäne muss.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn laut einer Verordnung z.B. alle Textilgeschäfte in Österreich geschlossen bleiben müssen, und es keine Quarantänemaßnahme betreffend der versicherten Person gibt. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von angeordneten Verkehrsbeschränkungen oder Ausgangssperren.