Nebenberuflich Grenzgänger

  • Für alle, die in Österreich und in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten oder arbeiten wollen
  • Alle Infos und Tipps zur Arbeit als nebenberuflicher Grenzgänger
  • Für Angestellte und für Selbständige
Zweitjob Grenzgänger / Nebenberuflich Grenzgänger (Arbeit in Österreich UND in der Schweiz oder Liechtenstein)

Was Sie als nebenberuflicher Grenzgänger aus Österreich in die Schweiz / Liechtenstein beachten müssen

Sozialversicherungspflicht

Wenn Sie neben der Tätigkeit in Österreich zusätzlich als Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten, dann muss gemäß EU-Verordnung geprüft werden ob der Wohnsitzstaat oder der Staat ihres Arbeitgebers für die Sozialversicherung zuständig ist. Diese Prüfung wird mittels des A1 Formulars von der Österreichischen Gesundheitskasse übernommen.

In der Regel sind Personen, die weniger als 25 % ihrer Arbeitsstunden in Österreich leisten in der Schweiz oder in Liechtenstein Versicherungspflichtig. Diese Personen werden beinahe wie „normale“ Grenzgänger behandelt.

Wird jedoch mehr als 25 % der Arbeitsstunden in Österreich gearbeitet, so fällt die Versicherungspflicht auf Österreich und das bedeutet, dass die Krankenversicherung in Österreich bleiben muss. Folgend informieren wir, wie die Anmeldung erfolgt und was es dabei zu beachten gibt. 

TIPP: Da beide Fälle sehr speziell sind und immer im Einzelfall geprüft werden müssen, empfehlen wir, dass Sie die Beratung von einem unserer Grenzgänger Profis hinzuziehen. Wir beraten Sie gerne und individuell auf Ihre Situation.

Beste Grenzgängerberatung inkl. Nettolohnberechnung

> Kostenlose und unverbindliche Beratung seit 2003
> Nettolohnberechnung & praktische Steuertipps
> Beste und günstigste Krankenversicherung für Grenzgänger
> Hilfe bei der Auswahl des passenden Bankkontos
> Hilfe mit der Anmeldung beim Finanzamt und vieles mehr

Anmeldung bei der ÖGK

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis in mehreren Staaten haben und die Versicherungspflicht auf Österreich fällt, dann muss ihr neuer künftiger Arbeitgeber in der Schweiz oder in Liechtenstein Sie ab dem Zeitpunkt der mehrfachen Erwerbstätigkeit bei der Österreichischen Gesundheitskasse als zuständigem österreichischen Sozialversicherungsträger anmelden und die entsprechenden Beiträge direkt an die Krankenkasse entrichten. Für die Anmeldung wenden Sie sich direkt an die Beitragsabteilung der Österreichischen Gesundheitskasse (per E-Mail: beitragsabteilung@oegk.at oder telefonisch 0043 50 76619 – 1348)

Der Beitragssatz beträgt:

  • 1,1 % vom Bruttolohn bei Monatsbezügen bis zu € 501,91 (Stand: 2023 – vom Dienstgeber alleine zu tragen)
  • 37,75 % vom Bruttolohn bei Monatsbezügen darüber (Anteil Dienstnehmer 17,12 % / Anteil Dienstgeber 20,63 %)

Hinweis: Nach österreichischem Recht muss der Dienstgeber die Meldungen zur Sozialversicherung erstatten sowie die gesamten anfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) an die Österreichische Gesundheitskasse abführen. Der Dienstgeber ist berechtigt, den Dienstnehmeranteil vom Bruttobezug einzubehalten.

Dienstgeber ohne Betriebsstätte in Österreich haben die Möglichkeit, die im Zusammenhang mit der Sozialversicherung anfallenden Pflichten auf den Dienstnehmer zu übertragen. Dazu muss eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen hierfür ein Gespräch mit der Österreichischen Gesundheitskasse (–> zu den Kontaktdaten)

Wird eine derartige Vereinbarung abgeschlossen, müssen Sie das Anmeldeformular ausfüllen und es der ÖGK zusammen mit der beidseitig (AN und AG) unterschriebenen Vereinbarung vorlegen. Wenn die Anmeldung bei der ÖGK einlangt, wird umgehend eine Bescheinigung ausgestellt, dass im vorliegenden Fall österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden sind (Formular A1). Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung in Österreich erfolgt ist und daher in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein keine Beitragspflicht vorliegt.

Haben Sie Fragen zum Arbeiten in Österreich und in Schweiz/Liechtenstein?

Klären Sie schnell, aber dennoch professionell, persönlich und individuell die wichtigsten Fragen von zu Hause aus.

EXKURS: Selbständig & Zweitjob

Wenn Sie in Österreich selbständig sind und in der Schweiz oder in Liechtenstein einen Zweitjob annehmen, ganz egal ob selbständig oder angestellt, dann gelten die oben angeführten Ausführungen für Sie nicht. Selbständige haben die Möglichkeit sich bei einem Zweitjob in der Schweiz komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung (SVA) zu befreien und sich ausschließlich privat zu versichern. Das ist in der Regel deutlich günstiger und der Deckungsumfang der privaten Grenzgängerversicherung ist um vieles besser als der, der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Gerne besprechen wir Ihre Situation konkret mit Ihnen und beraten Sie über die beste Variante Ihrer Krankenversicherung.

Ratgeber für Grenzgänger
von Österreich in die Schweiz / Liechtenstein