Was neue Grenzgänger beachten sollten

Der Arbeitsvertrag ist unterzeichnet. Was haben neue Grenzgänger nun zu beachten?

Arbeitgeber

Die Anmeldung bei den ausländischen Behörden bzw. Kassen erfolgt immer durch den neuen Arbeitgeber.

Arbeitnehmer

Meldung beim zuständigen Finanzamt:

Das neue Dienstverhältnis muss umgehend mittels Arbeitsvertrag beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Aufgrund dieser Meldung erhält man die Grenzgängermeldekarte (diese muss immer mitgeführt werden), sowie die Steuereinstufung. In Österreich muss vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November) eine Steuervorauszahlung geleistet werden.

 

Krankenversicherung:

Neue Grenzgänger haben die Möglichkeit sich von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Österreich befreien zu lassen und sich stattdessen privat zu versichern. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung und des passenden Tarifes. Profitieren Sie von unserem Know-How. Wir beraten Grenzgänger seit 2003, kostenlos und unverbindlich.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Grenzgänger & Krankenversicherung
–> Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung für Grenzgänger
–> Unverbindliches Angebot anfordern

Steuerberater:

Für neue Grenzgänger macht eventuell ein Gespräch mit einem Steuerberater Sinn, denn ab sofort müssen Sie in Österreich vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten. Lassen Sie sich vom Finanzamt oder von einem Steuerberater ausrechnen, wie viel Sie ungefähr bezahlen müssen, damit Sie das Geld auf die Seite legen können. Wenn Ihnen zu Beginn jedoch erstmal eine grobe Berechnung als Orientierung ausreicht, dann können Sie das gerne auch mit einem unserer Experten machen. Ein Steuerberater macht aber auch auf Grund des komplexer werdenden und verpflichtenden Einkommenssteuerausgleiches Sinn. Zudem gibt es für Pendler spezielle Absetzbeträge wie die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Auch die private Krankenversicherung kann beim Einkommenssteuerausgleich angegeben werden. Sollten Sie keinen Steuerberater kennen, dann fragen Sie uns. Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Vorbereitung auf den Steuerberater

TIPP: Firmenfahrzeug

Das Thema mit den Firmenfahrzeugen ist derzeit ein sehr heikles. Hier gibt es seit 2014 eine neue Verordnung. Wichtig ist auf alle Fälle, dass das Auto in Ihrer Lohnabrechnung angeführt ist und dies beim Finanzamt auch gemeldet ist. Eine Nutzung von Firmenfahrzeugen ist nur noch für Angestellte erlaubt, Geschäftsführer fallen nicht mehr in diese Regel. Weiters muss dies auch klar im Anstellungsvertrag angeführt sein. Den Anstellungsvertrag, sowie die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Auto für Firmenfahrten benutzt werden darf, muss zwingend im Auto mitgeführt werden. Ansonsten kann es sogar zu einer Beschlagnahme und einer Verzollung des Fahrzeuges kommen. Die Grenzbeamten legen besonderen Augenmerk auf Österreicher mit schweizer bzw. liechtensteiner Kennzeichen.

Weitere Informationen zu diesem Thema
–> Grenzgänger & Firmenwagen