Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Verkehrsregeln in Österreich: Das sind die 10 hartnäckigsten Irrtümer

Die zehn besonders weit verbreiteten Fehlannahmen im Überblick.

Erlaubt oder verboten? Manche Irrtümer, die die Verkehrsregeln in Österreich betreffen, halten sich hartnäckig. Aber Achtung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Im Folgenden sind die – basierend auf Recherchen der Autorevue – besonders populären und hartnäckigen Irrtümer bezüglich der Vorschriften im Straßenverkehr verzeichnet.

Mit Sandalen oder barfuß Autofahren ist verboten?

Egal ob mit Flip-Flops, Sandalen, Stöckelschuhen („High Heels“), Gummistiefel oder gleich barfuß: Es ist nicht verboten, sich mit solchem Schuhwerk (oder ohne) hinters Steuer zu setzen.

Als Autofahrer muss man allerdings jederzeit in der Lage sein, angemessen auf die jeweilige Verkehrssituation zu reagieren. Verursacht man mit Flip-Flops einen Unfall bzw. hätten andere Schuhe den Unfall verhindern können, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatzforderungen oder Problemen mit der Versicherung gerechnet werden.

Der Auffahrende hat immer Schuld?

Ein ebenso weit verbreiterter Irrtum ist die These, dass bei einem Auffahrunfall immer der Lenker Schuld hat, der von hinten auffährt.

Das ist zwar oftmals der Fall, da der nachfahrende Autofahrer für das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes verantwortlich ist.

Wenn allerdings der Unfall z.B. aufgrund einer grundlosen Vollbremsung (dazu zählt vor Gericht auch das Bremsen für Kleintiere wie Igel, Hase, Frosch usw.) entstanden ist, kann auch dem Vordermann vor Gericht zumindest eine Teilschuld am Unfall zugesprochen werden.

Während des Autofahrens darf man keinen Alkohol trinken?

Dieser Grundsatz gilt zwar für Fahranfänger (0,0 Promille), nicht jedoch für alle anderen Autofahrer, denn: Es spielt keine Rolle, ob man vor oder während der Fahrt Alkohol trinkt.

Was zählt ist, dass die Promillegrenze von 0,5 während der Autofahrt nicht überschritten werden darf. Generell sollten aber natürlich alle Straßenverkehrsteilnehmer auf Alkohol verzichten – egal ob vor oder während der Fahrt.

Nach einem kleinen Parkschaden reicht es, einen Zettel mit Kontaktdaten am Fahrzeug des „Unfallgegners“ zu hinterlassen?

Wer in einer solchen Situation nicht die Geduld aufbringt, um auf den Besitzer des Wagens oder die verständigte Polizei zu warten, bekommt Ärger: Denn auch der Unfallhergang bei einem „kleinen Parkrempler“ muss geklärt werden.

Dazu reicht eine Notiz, die man am Fahrzeug des Unfallgegners anbringt, nicht aus. Wer sich nicht daran hält, macht aus einem kleinen Parkschaden schnell eine Anzeige wegen Fahrerflucht – mit wesentlich unangenehmeren (und teuren) Folgen.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit auf die Polizeidienststelle zu gehen und dort den Vorfall zu melden. Juristisch ist man auf der sicheren Seite, wenn der Schaden gleich telefonisch der nächsten Polizeistation gemeldet wird.

Eine Einbahnstraße gilt nur für Autos, nicht für Radfahrer?

Falsch! Auch für Radfahrer gelten selbstverständlich die Verkehrsschilder inklusive Einbahnregelungen.

Einzige Ausnahmen: Radfahren in Wohnstraßen ist auch gegen die Einbahn erlaubt. Auf allen anderen Straßen dürfen Radfahrer nur dann gegen die Einbahn fahren, wenn dies durch eine Zusatztafel ausdrücklich gestattet ist.

Sobald das Auto stillsteht, darf ich ohne Freisprecheinrichtung telefonieren?

Zugegeben, die Gesetzeslage ist in diesem Fall nicht ganz einfach. Simpel zusammengefasst: Wer sich im „fließenden Verkehr“ befindet, darf nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.

Wer sich im „ruhenden Verkehr“ befindet, darf auch ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.

Wer sein Auto verkehrsbedingt anhält (z.B. aufgrund einer Stopptafel), muss jederzeit in der Lage sein, weiterzufahren und befindet sich somit im „fließendem Verkehr“.

Auch im Stau ist Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung nicht gestattet, es sei denn, der Stau ist so erheblich, dass ein Weiterfahren nicht möglich ist. (ruhender Verkehr)

Bei einer auf „Rot“ geschalteten Ampel ist es hingegen erlaubt, auch ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, solange die Ampel auf Rot ist.

Auf der sicheren Seite ist man aber wohl nur dann, wenn eine Freisprecheinrichtung installiert ist, und man sich nicht auf rechtliche Detailauslegungen verlassen muss.

Als Passant/Fußgänger darf man eine Parklücke reservieren?

Eine häufig auftretende Situation bei Parkplatzmangel: Ein freier Parkplatz in einiger Entfernung wird entdeckt, der Beifahrer eilt zu Fuß voraus, um den begehrten Parkplatz zu „reservieren“.

Das führt immer wieder zu Streit zwischen Autofahrern, der auch schon so manches Mal von der Polizei geschlichtet werden musste.

Dabei ist die Regelung hierzu sehr einfach: Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt, einen Parkplatz durch einen Fußgänger/Passanten reservieren zu lassen.

Im Kreisverkehr hat immer der Vorrang, der bereits im Kreisverkehr fährt?

In Österreich ist zwar der Großteil der Kreisverkehre durch entsprechende Vorrangsbeschilderung so geregelt, dass das im Kreisverkehr fahrende Fahrzeug Vorrang genießt.

Gibt es eine solche Beschilderung jedoch nicht, gilt immer noch: Der Rechtskommende hat Vorrang – auch im Kreisverkehr.

Beim Reißverschlusssystem sollte möglichst frühzeitig die Spur gewechselt werden?

Sei es in einem Baustellenbereich, oder weil sich eine mehrspurige Fahrbahn in eine einspurige verengt: Beim Einordnen auf die verbleibende Spur gilt das Reißverschlusssystem.

Aus Angst, nicht mehr rechtzeitig eingelassen zu werden, wechseln viele Autofahrer dabei möglichst frühzeitig die Spur.

Der Verkehrsfluss wird dadurch aber eher behindert als beschleunigt. Um das Reißverschlusssystem optimal anzuwenden, muss das Einordnen im Endbereich (frühestens im letzten Drittel) des endenden Fahrstreifens stattfinden.

Der Auto-Verbandskasten muss regelmäßig ausgetauscht werden, um einer Strafe zu entgehen?

Der Wahrheitsgehalt liegt hier bei ca. 50 %, denn der Gesetzgeber schreibt nicht vor, nach wie vielen Jahren die Autoapotheke/Verbandszeug generell ausgetauscht werden muss.

Vorgeschrieben wird nur, dass der Lenker Verbandszeug mitführen muss, das zur Wundversorgung geeignet ist und in einem Behälter staubdicht verpackt ist.

Aber: Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit mancher Bestandteile einer Autoapotheke ergibt sich automatisch, dass zumindest die abgelaufenen Teile rechtzeitig erneuert werden müssen, damit diese eben noch „zur Wundversorgung geeignet“ sind.

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

So empfinden die Österreicher über Gesundheit und Vorsorge

Die finanzielle Vorsorge für die eigene Gesundheit ist hierzulande ausbaufähig, sehr viele verlassen sich auf die staatlichen Systeme.

Das Gesundheitsbewusstsein der Österreicher hingegen ist laut Studie der Donau Versicherung nach wie vor stark ausgeprägt. Sorgen vor Corona haben seit dem Vorjahr abgenommen, die Krankheit, vor der sich die meisten fürchten, ist Krebs.

 

Wovor sorgen sich die Österreicher aktuell?

Die Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung hat dazu im Auftrag der Donau Versicherung die Verhaltensweisen der Österreicher im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen und Krebs untersucht.

Demnach ist das Bewusstsein für Gesundheitsfragen stark ausgeprägt und die Sorge vor einer Erkrankung groß, betont Donau-Generaldirektorin Judit Havasi.

Gleichzeitig besteht großer Aufhol- und Beratungsbedarf in der finanziellen Vorsorge.

 

Corona-Sorgen nehmen ab

Die Frage, was derzeit häufig Sorgen bereitet, beantworteten 32 % mit „Corona“. Im Vergleich mit der Erhebung im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 2 %.

Armut bzw. Geldsorgen befürchten laut Studie nun 26 % (2021: 22 %).

Erkrankungen liegen bei dieser Frage mit 21 % (Vorjahr: 20 %) an dritter Stelle.

 

Themen, die Angst bereiten

Etwas anders ist das Bild bei vorgegebenen Fragen, aus denen drei ausgewählt werden konnten. 36 % der Studienteilnehmer erklärten, dass steigende Lebenshaltungskosten zu den Themen zählen, die sie derzeit am meisten ängstigen; 2021 waren es nur 23 % gewesen.

Finanzielle Nöte stellen für 31 % (Vorjahr: 32 %) einen Grund zur Sorge dar, schwere Erkrankungen werden von 30 % (Vorjahr: 25 %) genannt. Das Thema Covid-Erkrankung wurde weniger wichtig: 28 % haben davor Angst, im Vorjahr waren es 37 %.

Stark zugenommen seit der letzten Befragung hat auch die Sorge vor gesellschaftlichen Spannungen: 24 % befürchten diese nun (2021: 15 %). Vor allem Jüngere befürchten steigende Lebenshaltungskosten, Ältere dagegen gesellschaftliche Spannungen.

 

Mehr als die Hälfte fürchtet sich vor Krebs

Die Erkrankung, die den Studienteilnehmern am meisten Sorge bereitet, ist Krebs: Hatten im Vorjahr nur 42 % diese Befürchtung geäußert, so sind es nun 54 %. Den starken Anstieg erklärt Havasi auch damit, dass in der Berichterstattung von coronabedingt gefährdeten Behandlungen die Rede war.

Regelmäßiger Sport und das Vermeiden von Rauchen zählen für jeweils rund die Hälfte der Befragten zu den von ihnen umgesetzten Vorsorgemaßnahmen.

Deutlich stärker wird nun auf die mentale Gesundheit geachtet (47 nach 39 %) und auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung (40 nach 36 %) gesetzt. Die Angst vor einem Arztbesuch bzw. vor Untersuchungen haben nachgelassen.

 

Information und Vorsorgemaßnahmen

Über Vorsorge- und Gesundheitsthemen fühlen sich 57 % eher oder sehr gut informiert, 8 % aber weniger gut oder schlecht.

Dabei ist eine starke Korrelation festzustellen: Wer sich gut informiert fühlt und sich mit dem Thema Gesundheit beschäftigt, fühlt sich im Regelfall auch gesünder.

Verstärkt wird wieder die Krebsvorsorge in Anspruch genommen. Starke Unterschiede gibt es hier zwischen den Geschlechtern: So nehmen 80 % der Frauen Krebsabstriche und 70 % Mammografien in Anspruch, deutlich mehr als noch vor einem Jahr (66 bzw. 54 %).

Unter Männern ist die Untersuchung der Prostata zwar „praktisch allen“ bekannt (96 %). Genutzt wird sie aber nur von 39 %, stärker vor allem von Männern über 50 Jahren. Hier besteht also Handlungsbedarf.

 

Finanzielle Vorsorge ausbaufähig

Finanzielle Vorsorge erhöht auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Allerdings verfügen 72 % der Befragten nicht über eine private Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich und sind damit auf die staatliche Säule angewiesen.

Dass es auch Krebs-Zusatzversicherungen gibt, ist 33 % der Studienteilnehmer bekannt; dabei wissen Männer (37 %) besser Bescheid als Frauen (29 %). Abgeschlossen haben eine solche Versicherung allerdings nur 2 % aller Befragten.

Besonders erstaunlich ist, dass 86 % keine zusätzlichen finanziellen Vorsorgen für den Fall einer Krebserkrankung getroffen haben; dabei sorgen Männer noch etwas häufiger vor als Frauen. Allgemein gilt es somit, „Frauen stärker ins Boot zu holen“, so Havasi abschließend.

Tipp: In jedem Fall empfiehlt sich auch: Besprechen Sie sich mit Ihrem B-Quadrat Berater. Wir helfen Ihnen gerne die für Sie individuell bestmöglichen Vorsorgelösungen zu finden.

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Wer muss eigentlich den Schnee wegräumen?

Das sind die Anrainerpflichten bei Räumung und Streuung.

Alle Jahre wieder stellen sich Fragen zu den Rechten und Pflichten von Anrainern, wenn es um die Schneeräumung am eigenen Grund geht. Dies zurecht, denn es drohen im Falle der Nichtbeachtung saftige Strafen.

In der kalten Jahreszeit sind sich Grundstückseigentümer und Anwohner oft unsicher, wann, wo überall und vor allem von wem Schnee zu räumen sowie Salz zu streuen ist.

Wer zeichnet also dafür verantwortlich?

Die Straßenverkehrsordnung regelt die entsprechenden Pflichten und Verantwortlichkeiten. ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, hat die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst.

Was Eigentümer beachten müssen

Für Eigentümer eines Grundstücks im Ortsgebiet gelten folgende Plichten:

Gehsteige und -wege, die im Umkreis von maximal drei Metern – gemessen von der Grundstücksgrenze – liegen, müssen zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends von Schnee sowie Verunreinigungen befreit werden. Bei Schnee und Glatteis sind diese aufgrund der erhöhten Unfallgefahr auch zu bestreuen.

Sofern es keine Gehwege gibt, sind die betreffenden Personen keinesfalls von ihren Pflichten entbunden: In diesem Fall muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter gesäubert und ggf. gestreut werden. Achtung: Diese Vorschrift behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Grundstück daneben unverbaut ist. Lediglich land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften sind davon ausgenommen.

Zur Sicherheit sollte man sich, was die Pflichten betrifft, auch immer in der eigenen Gemeinde erkundigen, ob sie evtl. Einschränkungen getroffen hat oder etwa bestimmte Streumittel verboten sind.

Der Kontrollblick nach oben

Auch der Blick nach oben ist wichtig: Die Dächer von Gebäuden, die an öffentliche Straßen grenzen, müssen „geräumt“, sprich von Schnee befreit werden. Schneewechten und Eis sind vom Dach zu entfernen. Diesbezügliche Warnschilder aufzustellen, reicht hier definitiv nicht aus – das kann eine erste Maßnahme sein, befreit die betreffenden Personen allerdings nicht von der Pflicht, das Dach von Schnee und Eis zu befreien.

Straßenbenützer dürfen durch die Räumarbeiten selbst jedenfalls auch nicht gefährdet oder behindert werden. Sofern nötig, muss der Gefahrenbereich in dieser Zeit abgeschrankt bzw. deutlich als solcher gekennzeichnet werden.

Selbst wenn Eigentümer ihr Haus an jemand anderen vermietet haben, sind sie nicht automatisch von der Pflicht zur Schneeräumung entbunden. Soll die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen werden, so muss das im Vertrag ausdrücklich geregelt werden.

Es drohen saftige Strafen

Auch temporäre Abwesenheit befreit nicht von der Räumpflicht: Ist man verreist oder tagsüber am Arbeitsplatz, muss z.B. ein Dienstleistungsunternehmen mit der Räumung und Streuung beauftragt werden.

Besonders starker Schneefall kann es durchaus erforderlich machen, mehrmals am Tag Schnee zu räumen und Salz zu streuen. Der Rechtsprechung zufolge ist es auch zumutbar, in noch kürzeren als stündlichen Abständen räumen und streuen zu müssen – also mehrmals in der Stunde. Nur dann, wenn aufgrund des schlechten Wetters jede Maßnahme praktisch wirkungslos wäre, muss dieser Verpflichtung als Eigentümer nicht mehr nachgekommen werden.

Auch wenn der vorbeifahrende Schneepflug die eigene Räumarbeit zunichtemacht – was natürlich ärgerlich ist – heißt es trotzdem: Zurück an den Start!

Achtung: Es drohen mitunter saftige Strafen, wenn den Pflichten zur Schneeräumung und Streuung nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Ein Pflichtverstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet werden; wenn durch die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht etwa ein Unfall (mit-) verursacht wird, drohen Schadenersatzforderungen oder sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

Ein abschließender Hinweis noch zum Thema Mobilität bei Schneefall: Radfahrer dürfen anstatt des Radweges ausnahmsweise auch die Fahrbahn benutzen – allerdings nur dann, wenn der an sich verpflichtend zur Nutzung vorgeschriebene Radweg daneben nicht geräumt ist. Die verpflichtende Benützung eines Radweges hat immerhin zur Voraussetzung, dass dessen Zustand auch eine gefahrlose Benützung gewährleistet. Wenn ein Radfahrer also begründet befürchtet, dass der Weg vereist sein könnte, darf er die Fahrbahn benützen.

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

Wie kann ich überhaupt verhindern, dass mein Fahrrad, Mountainbike, Rennrad oder Elektro-Rad gestohlen wird? Und was kann ich tun, wenn es doch passiert ist?

Versicherungsmakler B-Quadrat | So bekomme ich mein gestohlenes Fahrrad zurück

Rund 22.500 Fahrräder wurden im Vorjahr in Österreich gestohlen. Aber: Es gibt Möglichkeiten, das eigene Fahrrad aufzuspüren. Zu nennen sind hier FahrradJäger, das Online-Fundamt und die zentrale Datenbank fase24.eu. Jedenfalls gilt: mit gewissen Vorsichtsmaßnahmen muss es erst gar nicht zu einem Diebstahl kommen.

Viele Österreicher steigen jetzt auf das Transportmittel Rad um: sei es, um das gute Wetter auszunützen oder auch, um dem langsamen Autoverkehr zu Stoßzeiten auszuweichen.

Doch Vorsicht! Denn nach dem Verkehrsclub Österreich wurden vergangenes Jahr rund 22.500 Fahrräder in Österreich gestohlen, zwei Drittel davon in Landeshauptstädten.

Wie aber lässt sich einem Diebstahl überhaupt vorbeugen – und was ist zu tun, wenn’s doch passiert.

Zuerst aber interessante Zahlen vorneweg.
Zahlen vorneweg

Nach dem Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) wurden im Vorjahr österreichweit rund 457.000 Fahrräder verkauft.

Davon waren etwa 150.000 E-Bikes, die für den wachsenden Fahrradmarkt ausschlaggebend sind. Somit ist Österreich im europäischen Vergleich mit 33 % Marktanteil an dritter Stelle der stärksten E-Bike-Märkte. Jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike.

Im Vorjahr fuhren insgesamt 4,9 Millionen in Österreich zumindest gelegentlich im Alltag Rad, davon traten 2,3 Millionen täglich oder mehrmals die Woche in die Pedale.

Maßnahmen, um einem Diebstahl vorzubeugen

Soviel zu den Zahlen, jetzt aber in medias res, die UNIQA hat einige Tipps zusammengestellt: Zuerst muss der Abstellplatz des Fahrrades gut gewählt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie rät zu hellen, gut einsehbaren und stark frequentierten Orten. Vor allem bei längeren Abstellzeiten sind eigens errichtete Fahrradabstellplätze empfehlenswert. Wer es den Dieben erschweren möchte, verwendet ein hochwertiges Fahrradschloss. Derzeit ist das Bügelschloss die sicherste Schutzmaßnahme am Markt.

Die erste Hürde bei der Suche nach einem gestohlenen Rad ist die eindeutige Beschreibung. Viele Fahrradbesitzer können der Polizei nur wenige Details wie Marke und Farbe zu ihrem Drahtesel nennen.

Besonders wichtig wäre jedoch die Rahmennummer. Ohne diesen Code aus Zahlen und Buchstaben ist es fast unmöglich, gefundene Fahrräder eindeutig dem Besitzer zuzuordnen.

Am besten erstellt der Eigentümer einen Fahrradpass, der alle wichtigen Daten gesammelt enthält. Hierfür stellt das Bundeskriminalamt diesen als Download zur Verfügung.


Möglichkeiten, die Suche einfacher zu gestalten

  • Wenn der Dieb das Fahrrad spontan stiehlt, kann die Suche im Umkreis hilfreich sein. Die Täter sind oft Jugendliche unter 16 Jahren, die den Diebstahl als Scherz oder Chance sehen, schnell von A nach B zu gelangen.
  • Ein weiteres Hilfsmittel ist die GPS-Ortung. Versteckte Peilsender können über das Smartphone geortet werden. So einen Diebstahlschutz bietet etwa die App Velocate.
  • Die App FahrradJäger nützt bei der Ortung die Macht der Community. Wird ein Rad gestohlen, sendet die App eine Nachricht an das Smartphone des Radbesitzers und an alle Fahrradjäger im Umkreis, die sich mit einem Finderlohn in Aussicht auf die Jagd nach dem Dieb machen.
  • Wer zusätzlich auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich beispielsweise die smarte Alarmanlage insect für sein Fahrrad kaufen und daran befestigen. Per App FahrradJäger wird eingestellt, wenn das Fahrrad abgestellt wurde und bewacht werden soll. Bevor der Drahtesel wieder genutzt wird, muss die Alarmanlage entschärft werden.
  • Falls das Rad die Beute von Gelegenheitsdieben wurde, stehen die Chancen gut, dass es kurze Zeit später zum Verkauf auf digitalen Verkaufsplattformen und in lokalen Kleinanzeigen angeboten wird.


Digitale Hilfsmittel, um die Suche voranzutreiben

Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrradversicherung ist die Fahrradregistrierung bei einer „Registrierstelle“. Das geht zum Beispiel beim ÖAMTC oder in einer zentralen Datenbank wie fase24.eu.

Wird das Rad gestohlen, können die Datenbank eigenständig nach gefundenen Rädern durchsucht werden.

Ein weiterer Tipp ist das Online-Fundament Österreich. Die Servicehotline des Online-Fundamts ist unter 0900 600 200 erreichbar.

Und auf der Webseite oesterreich.gv.at sind alle Fundämter inklusive Kontaktdaten und Anschrift aufgelistet.

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

Aktiv gegen die Pensionslücke! Mit der Finanzierung des Ruhestandes wollen sich die wenigsten Österreicher aktiv beschäftigen. Dabei ist vielen klar, dass die staatliche Rente allein kaum ausreichen wird.

Versicherungsmakler B-Quadrat | So kommt eine Pensionslücke bei mir erst gar nicht auf

Weil wir immer älter werden, ist einleuchtend, dass die Leistungskraft des gesetzlichen Pensionssystems stetig weiter zurückgehen wird. Die Pensionslücke muss aber nicht sein. Was lässt sich also unternehmen, um die Altersvorsorge aktiv in Angriff zu nehmen?

Unsere Pensionisten mussten sich im Vorjahr im Schnitt mit 1.158 Euro pro Monat begnügen. Mehr leistet die staatliche Pensionsversicherung nicht.

Angesichts des Älterwerdens unserer Gesellschaft, staatlicher Defizite und der Nullzinspolitik sieht die Entwicklung für die nächsten Jahrzehnte in der Tat alles andere als rosig aus.


Brutale Wirklichkeit: Keine kleine Pensionslücke, sondern Altersarmut

Ausgerechnet nach einem arbeitsreichen Leben soll man den Gürtel enger schnallen?

Laut einer aktuellen Umfrage von Valida Vorsorge Management sind sich die Österreicher aber dieses Umstands bewusst. Von zuletzt rund 2.000 befragten unselbstständig Beschäftigten gibt nur rund jeder Zehnte an, später einmal von der staatlichen Pension gut leben zu können – wobei mit 13 % Zustimmung die Rate bei Männern beinahe doppelt so hoch liegt wie jene bei Frauen (7 %).

Geschlechterunabhängig wird mit einer Pensionslücke von 771 Euro gerechnet.

Allerdings erachten fast alle Befragten (92 %) das Thema Vorsorge als „sehr wichtig oder wichtig“ an.


Finanzberatung muss allen offen stehen

Ein anderer Aspekt der Umfrage fördert weiters zu Tage: 96 % der Kunden von professionellen Finanzberatern blicken „sehr optimistisch“ bzw. „optimistisch“ in die eigene finanzielle Zukunft.

Bemerkenswert an dieser Umfrage ist, dass verschiedenste Vermögensgruppen teilgenommen haben.

So gaben beispielsweise 38 % der Befragten an, ein liquides Gesamtvermögen von weniger als 100.000 Euro zu besitzen.

Experten weisen immer wieder darauf hin, dass es ein weit verbreiteter Irrglaube sei, dass sich nur die „oberen Zehntausend“ Finanzberatung leisten können.


Ehrlichkeit sich selbst gegenüber

Bei jeder seriösen Finanzberatung wird zuerst der persönliche Bedarf realistisch eingeschätzt.

Auf der Basis der Fixkosten kann man sich errechnen, wieviel die persönliche Lebensführung im Alter ungefähr kosten wird.

Auch etwaige Kosten für Pflege und ein allfälliges Altersheim muss man mitdenken.

Selbstverständlich gilt es auch zu überlegen: Wie viel Kapital möchte ich verschenken bzw. vererben?

Im Entscheidungsprozess für eine Vorsorgelösung gilt es jedenfalls auch, darauf zu achten, sich diese auch langfristig leisten zu können – auch in Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit.


In Kompetenz investieren

Gerade junge Menschen tun sich mit der eigenen Altersvorsorge schwer. Man lebt im Jetzt. Und denkt nicht ans Morgen.

Allzu verlockend wären hier Standardlösungen, allerdings gilt: Wer vorschnell Verträge abschließt, ohne sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, läuft Gefahr, sich selbst ein Bein zu stellen.

Daher ist es angeraten – ganz gleich, welches Alter man hat –, sich an einen ausgebildeten und unabhängigen Experten zu wenden und sich umfassend beraten zu lassen.

Früher oder später wird man sich zu diesem Entschluss dann selbst beglückwünschen.

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

Möchte man im Alter seine Lebensqualität zumindest halten, muss man frühzeitig damit beginnen, seine Ausgaben in den Griff zu bekommen. Gerade die Wohnkosten sind ein Kostentreiber, Wohnkredite können diese eingrenzen.

Beunruhigend ansteigende Wohnkosten für die Generation 60+

In Österreich sind die Top-3-Ausgaben der Generation 60+ Wohnen, Lebensmittel und Verkehr – wobei gerade die Nettomieten hierzulande deutlich ansteigen. Wohnkredite bieten sich hier aufgrund der Niedrigzins-Phase an: so können die Wohnkosten, die sich deutlich im Säckel niederschlagen, „entspannt“ werden.

Wie eine aktuelle Analyse der BAWAG P.S.K. von 21 europäischen Ländern zeigt, geben Über-60-Jährige im Schnitt 62 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnen, Lebensmittel und Verkehr aus. Österreichs Pensionisten wiederum benötigen mehr als die Hälfte (52,8 Prozent) zur Deckung dieser Ausgaben.

Dazu Markus Gremmel von der BAWAG P.S.K.: „Grund genug, auch im Hinblick auf die Pension, frühzeitig seine Fixkosten zu reduzieren: Hierzulande ist der Wohnkosten-Rucksack der Generation 60+ nicht nur der größte aller Altersgruppen, sondern wird auch immer schwerer.“

Die aktuellen Niedrigzinsen bei Wohnkrediten bieten eine gute Möglichkeit, die zukünftigen Wohnkosten zu senken, so der Ökonom.

Die höchsten Lebenshaltungskosten im Alter betreffen das Wohnen

Laut Eurostat geben die Über-60-Jährigen in Österreich rund 28 Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnen aus – im Jahr 2005 belief sich dieser Wert noch auf rund 24 Prozent. Dazu zählen Miete, Ausgaben für Eigentumswohnungen, Instandhaltung und Reparatur, außerdem Betriebskosten und Kosten für Wasser, Strom und Heizung.

Damit bilden diese Kosten den nach wie vor größten Teil der Fixausgaben. Österreich liegt hier im Europavergleich aber noch relativ günstig – im Schnitt gibt man in Europa 33,5 Prozent für Wohnen aus, in Ungarn sind es sogar 42,3 Prozent.

Günstig hingegen wohnen die Einwohner von Malta: Sie wenden durchschnittlich nur 9,9 Prozent ihrer verfügbaren Mittel dafür auf.

Spitzen-Lebenshaltungskosten Verkehr und Lebensmittel

Auf dem zweiten Platz bei den Fixkosten der Österreicher liegen die Ausgaben für Verkehr (12,6 Prozent) – damit liegt Österreich hinter Spitzenreiter Finnland (13,0 Prozent).

Zu diesem Kostenposten zählen sowohl Anschaffungs- und Betriebskosten für private Fahrzeuge als auch Ausgaben für Verkehrsdienstleistungen wie Bahn, Flüge oder auch Taxi. Den geringsten Anteil an diesen Kosten verzeichnen die Über-60-Jährigen in Litauen, und zwar mit 4,3 Prozent.

Auf Platz 3 der Ausgabenliste der heimischen Pensionisten liegen Lebensmittel und nicht-alkoholische Getränke mit einem Anteil von 12,3 Prozent. Am höchsten ist der Anteil für Lebensmittel bei den Esten mit über 30 Prozent aller Ausgaben, am niedrigsten bei den Luxemburgern mit 9,0 Prozent.

Netto-Mieten steigen stärker als Betriebskosten

Laut Statistik Austria beträgt die durchschnittliche Alterspension hierzulande 1.254 Euro brutto im Monat (Auszahlung 14 x pro Jahr). Gremmel: „Wer seinen Lebensstandard in der Pension halten oder erhöhen möchte, sollte den europaweit größten Kostentreiber frühzeitig reduzieren: die Kosten für Wohnen.“

Nettomieten und Betriebskosten unterscheiden sich nicht nur in der absoluten Höhe, sondern auch in der langfristigen Entwicklung: Betrug laut Statistik Austria hierzulande im Jahr 2009 die durchschnittliche Nettomiete (ohne Betriebskosten) 4,20 Euro pro Quadratmeter, so lag diese im Jahr 2017 schon bei 5,60 Euro – ein Zuwachs von 33 Prozent.

Das gute Gefühl einer abbezahlten Immobilie

Im Gegensatz dazu haben sich die Betriebskosten moderater entwickelt – von 1,70 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2009 auf 2,10 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2017, ein vergleichsweise geringer Zuwachs von rund 24 Prozent.

„Wie das Verhältnis zwischen Miethöhe und Betriebskosten von Immobilien im Jahr 2050 aussehen wird, lässt sich aus heutiger Sicht schwer voraussagen. Ebenso wie die tatsächliche Pensionshöhe. Das gute Gefühl, eine abbezahlte Immobilie sein eigen nennen zu können, wird hingegen vermutlich ähnlich stark sein wie heute“, ist Gremmel überzeugt.

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Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und vor allem unabhängig von Bankinstituten.

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Montage von Schneeketten – so funkioniert’s!

Manchmal kommen auf verschneiten Straßen selbst Winterreifen und elektronische Fahrhilfen an ihre Grenzen und dann helfen nur noch Schneeketten. Doch wie montiert man diese einfach und sicher? In unserem Video seht ihr eine Anleitung.

Wir wünschen eine sichere und gute Fahrt!

 

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit PKW-Notbremsassistenten

Zuverlässigkeit von PKW- Notbremsassistenten

PKW-Notbremsassistenten können einen wertvollen Beitrag zur Unfallvermeidung leisten: Nach Erkenntnissen aus der ADAC-Unfallforschung sind knapp ein Viertel aller Unfälle in Deutschland mit Personenschäden Auffahrunfälle. Rund 40 Prozent davon wären durch den Einsatz eines Notbremsassistenten zu vermeiden. Über das übliche Verfahren hinaus hat der ADAC exemplarisch drei Notbrems-Systeme auf Zuverlässigkeit untersucht. Ergebnis: Trotz Variationen im Untersuchungsverfahren funktionieren die Sensoren gut bei der Erkennung von Hindernissen. Bei Nässe und der Fehleranzeige gibt es Verbesserungspotenzial.

Das Fazit der ADAC-Experten

PKW-Notbremsassistenten sind die letzte Hilfe bei Unaufmerksamkeit und arbeiten zumeist gut. Sie sparen dem Fahrzeugbesitzer auch Kosten für so manche Schäden bei Auffahrunfällen. Gänzlich darauf verlassen darf man sich aber nicht, denn nicht alle Störungen werden angezeigt bzw. die Bremsfunktion funktioniert bei Nässe teilweise zu spät.

Die App für Fahrten ins Ausland

Die App für Fahrten ins Ausland

Das Smartphone ist zum ständigen Begleiter geworden – egal ob bei der Fahrt in den Urlaub oder auf dem Weg zum Geschäftstermin. Und mit der richtigen App wird es sogar zum gut informierten Beifahrer und unterstützt den Fahrer bei Routen im Ausland.

Die App für Fahrten ins Ausland

Verkehrsregeln sind in Europa nicht einheitlich, weder bei den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten noch bei den Sicherheitsvorschriften und selbst die Verkehrsschilder unterscheiden sich von Land zu Land. Dennoch müssen Autofahrer mit allen Verkehrsregeln vertraut sein, wenn sie mit dem Auto unterwegs ist – also auch bei Auslandsreisen.

Andere Länder, andere Verkehrsregeln – das gilt auch innerhalb Europas. Doch wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte alle im jeweiligen Land geltenden Verkehrsvorschriften und Verkehrsschilder kennen. Denn zum Beispiel auch eine aus Unkenntnis begangene Geschwindigkeits-Übertretung oder ein selbst verschuldeter Unfall, weil man gegen eine Verkehrsregel verstoßen hat, die es so in Österreich nicht gibt und man sie deshalb nicht kannte, kann teuer werden.

Alle notwendigen Informationen zu den Vorschriften und Verkehrsregeln der EU-Länder inklusive Island, Norwegen und Schweiz – mit Ausnahme von Deutschland – liefert die kostenlose App

„Mit dem Auto ins Ausland“

des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Die App kann, wenn sie einmal installiert ist, ohne eine Datenverbindung genutzt werden. Angeboten wird sie in allen gängigen App-Stores und zwar sowohl für das Apple-Betriebssystem iOS als auch für Android-Geräte.

 

Von den Verkehrsregeln bis zur Maut

Schritt für Schritt sind in der App die für die Fahrt wichtigen Daten zu erfassen, beispielsweise, ob Kinder oder Tiere dabei sind. Außerdem ist die Art des Fahrzeugs anzugeben: Zur Wahl stehen Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen oder Anhänger. Außerdem können bis zu fünf Länder benannt werden, durch die die Reise gehen soll. Nach Eingabe dieser Daten zeigt die App in einer Übersicht nicht nur an, welche Dokumente bei der Reise mitzuführen und welche Versicherungen vorgeschrieben sind.

Sie zeigt auch an, wie viel Maut zu bezahlen ist und welche Verkehrsregeln und sonstigen Vorschriften bezüglich der Verkehrssicherheit gelten. Zudem hilft die App auch bei den Themen Tanken, Panne und Unfall, Reparatur, Diebstahl, Zoll, Fähre und Mietwagen mit detaillierten Informationen weiter. Eine interaktive Checkliste, die sich Punkt für Punkt abhaken lässt, sorgt bereits vor der Abfahrt dafür, dass nichts Wichtiges vergessen wird.

Wer sich über die deutschen Verkehrsregeln und Vorschriften informieren möchte, findet diese in der englischsprachigen App „Im EU-Ausland“, die von der Europäischen Kommission kostenlos zum Download angeboten wird. Im Internettauftritt der Europäischen Kommission kann man aber auch in deutscher Sprache die Verkehrsvorschriften aller EU-Länder aufrufen oder sich diesbezüglich einen Vergleich zwischen zwei auswählbaren EU-Ländern anzeigen lassen.

Quelle: Versicherungsjournal 19.06.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Gegen den Hitzschlag von Smartphone und Co.

Hohe Außentemperaturen können für elektronische Geräte wie Smartphones und Tablet-PCs schnell zum Verhängnis werden. Was man diesbezüglich beachten sollte.

Gegen den Hitzeschlag von Smartphone und Co.

An sonnigen und heißen Tagen ist ein besonders sorgsamer Umgang mit dem elektronischen Equipment wie Smartphone, Tablet-PC, E-Book-Reader und Digitalkameras wichtig. Denn liegen die Geräte beispielsweise in der prallen Sonne oder im Auto, kann die Hitze zu schweren Beschädigungen an der Elektronik führen.

Nicht wenige Smartphones, Tablet-PCs, E-Book-Reader und andere elektrische Geräte vertragen Temperaturen jenseits von 30 oder 35 Grad schlecht. Hohe Temperaturen können zum Beispiel zu einer Verringerung der Lebensdauer bis hin zum kompletten Defekt eines verbauten Akkus führen. Bei den Displays kann es durch allzu hohe Temperaturen zu Anzeigefehlern kommen.

Immer wieder kommt es auch vor, dass sich das Kunststoffgehäuse beispielsweise eines Smartphones durch eine hohe Hitzeeinwirkung verformt. Hitzeschäden sind zum Beispiel bei Notebooks auch am Hauptprozessor (CPU) oder an der Grafikkarte möglich.

Schutz vor Überhitzung

Um eine Beschädigung durch zu hohe Temperaturen zu vermeiden, wird beispielsweise bei manchen Smartphones ab einer Betriebstemperatur von 35 Grad Celsius ein Alarm ausgegeben oder das Gerät automatisch ausgeschaltet. Spätestens dann sollte man das ausgeschaltete Gerät an einen kühleren Ort bringen.

Es gibt aber auch spezielle herunterladbare Applikationen (Apps), die die Gerätetemperatur überwachen und bei Überschreiten eines vorgegebenen Wertes einen Alarm auslösen, wenn das Gerät keinen derartigen Schutz standardmäßig integriert hat.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, dass das Smartphone, der Laptop oder anderes elektronisches Equipment überhitzen, sollten solche mobilen Endgeräte im Freien oder auch bei der Mitnahme im Auto nicht der direkten Hitze- und Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Schattenplätzchen für das Smartphone

Wer sein Smartphone, seine Digitalkamera oder sein Tablet-PC im Auto liegen lässt – dies gilt auch im Handschuhfach – muss damit rechnen, dass die Temperatur in dem geparkten Wagen bei sonnigen, warmen Tagen schnell auf 60 oder 70 Grad Celsius steigen kann und damit das Gerät beschädigt wird. Hat man das Gerät an einem heißen Tag doch im Auto vergessen, empfehlen Experten es abzuschalten und so lange zu warten, bis es an einem kühleren Platz eine Raumtemperatur von 20 bis 25 Grad Celsius erreicht hat.

Auf keinen Fall sollte das Gerät zum Abkühlen in den Kühlschrank oder eine Gefriertruhe gelegt werden, denn auch ein schneller Wechsel zwischen heiß und kalt kann zur Beschädigung, zum Beispiel durch die Bildung von Kondenswasser im Gerät, führen.

Wer mit dem Fahrrad oder zu Fuß an sonnigen und heißen Tagen unterwegs ist, sollte sein Smartphone nicht im Freien der Sonneneinstrahlung aussetzen, sondern lieber im Schatten, in der Hosen- oder Jackentasche, im Rucksack oder einer sonstigen Tasche aufbewahren.

Herstellergarantie gilt häufig nicht bei Hitzeschäden

Die Herstellergarantie eines mobilen Endgerätes kommt normalerweise nicht für Hitzeschäden auf. Es gibt jedoch Handyversicherungen, die auch derartige Bedienfehler abdecken. Häufig können Handyversicherungen jedoch nur für relativ neue Geräte abgeschlossen werden. Wer einen solchen Versicherungsschutz wünscht, sollte sich am besten bereits vor dem Kauf eines Mobilgerätes von einem Versicherungsfachmann diesbezüglich beraten lassen.

Nicht nur Hitze, auch eine Überspannung im Stromnetz infolge eines Gewitters kann am Stromnetz angeschlossene PCs, Notebooks, Smartphones und andere elektrische Geräte schädigen. Neben professionellen Schutzlösungen für die komplette Stromversorgung eines Gebäudes kann man durch sogenannte Feinschutzstecker, die zwischen der Steckdose und das zu schützende Gerät eingesteckt werden, das Risiko von Überspannungsschäden durch Blitzschlag minimieren.

Martin Häusler (Geschäftsführer B-Quadrat) informiert, dass das Risiko eines Überspannungsschadens, der zu Hause am Hausrat entstehen kann, sich bei den meisten Haushaltsversicherungs-Polizzen oft gegen einen kleinen Aufpreis mitversichern lässt. Innerhalb einer Wohnung gehören zum Hausrat in der Regel auch der PC, das Notebook, das Smartphone und andere elektrische Geräte der Versicherten.

Quelle: Versicherungsjournal 29.05.2017
Martin Häusler (Versicherungsmakler B-Quadrat)