Homeoffice für Grenzgänger:innen
Seit Juli 2022 steht fest: Grenzgänger:innen können künftig mehr als 25 % im Homeoffice verbringen, ohne sich dabei wegen der Sozialversicherungspflicht Gedanken machen zu müssen!

Endlich Rechtssicherheit bei Homeoffice für Grenzgänger:innen
„Es ist eine große Freude, dass unser Entschließungsantrag für Rechtssicherheit bei grenzüberschreitendem Homeoffice im Sozialausschuss einstimmig angenommen wurde“, sagt NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker.
„Künftig können Grenzgänger:innen (Grenzpendler:innen) mehr als 25 Prozent im Homeoffice verbringen, ohne sich den Kopf wegen der Versicherung zerbrechen zu müssen.“
Aktuelle Situation:
Personen mit österreichischem Wohnsitz, die beispielsweise in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten, unterliegen derzeit der Sozialversicherungspflicht im Staat des Arbeitgebers, wenn sie weniger als 25 Prozent der Tätigkeit im Wohnsitzstaat ausüben. Liegt die Arbeitszeit am Wohnort über diesen 25 %, entsteht Sozialversicherungspflicht am Wohnort. Schon bei 6 von 20 Arbeitstagen im Monat schnappt also die Falle zu. Das heißt zugleich: Entweder reduzieren die Dienstgeber:innen die Arbeitszeit im Homeoffice auf unter 25 % oder sie rechnen die Dienstnehmer:innen bezüglich der Sozialversicherung über einen anderen Staat ab. Diese zusätzliche Bürokratie wurde während der Pandemie durch entsprechende Abkommen mit angrenzenden Nachbarländern ausgesetzt.
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Neue Situation:
Mit dem im Juli 2022 gestellten Antrag der NEOS wird diese bürokratische Hürde endgültig abgeschafft. Grenzgänger:innen dürfen künftig also mehr als 25 % im Homeoffice verbringen, ohne sich dabei bzgl. der Versicherung bzw. der Sozialversicherungspflicht Gedanken zu machen. Auch für alle Arbeitgeber aus der Schweiz und aus Liechtenstein ist dies eine hervorragende Nachricht, da Sie künftig nicht mehr darauf achten müssen, dass Ihre Arbeitnehmer maximal einen Tag in der Woche im Homeoffice sind.
Die Pandemie hat die Arbeitswelt vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Homeoffice nachhaltig verändert. Business as usual wie vor der Pandemie ist weder möglich noch sinnvoll. Martin Häusler (GF B-Quadrat): „Es freut mich sehr, dass die NEOS mit diesem erfolgreichen Antrag die rechtlichen Bedingungen für Grenzgänger:innen und deren Arbeitgeber nachhaltig verbessern konnten.“
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Quellensteuer bei Homeoffice
Im sozialversicherungsrechtlichen Bereich wurde mit dem im Juli 2022 gestellten Antrag der NEOS Klarheit für alle Grenzgänger:innen geschaffen. Die 25%-Regel für Grenzgänger:innen aus der Schweiz und Liechtenstein wurde aufgehoben und somit können Grenzgänger:innen nun im Homeoffice ganz unbeschwert im Homeoffice arbeiten ohne sich dabei wegen der Versicherung Gedanken machen zu müssen.
„Leider gibt es diese Klarheit hinsichtlich der Quellensteuer noch nicht“, so Martin Häusler (GF B-Quadrat). Zwischen der Schweiz/Liechtenstein und Österreich besteht steuerrechtlich keine gesonderte Vereinbarung, weshalb hier das Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommt. Dies besagt, dass für Tage im Homeoffice der Schweiz bzw. Liechtenstein kein Besteuerungsrecht zusteht. Es darf für die Homeoffice-Tage also keine Quellensteuer eingehoben werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Die österreichischen Steuerbehörden dürfen für solche Tage keine Quellensteuer aus der Schweiz anerkennen. Deshalb müssen die Grenzgänger:innen im Arbeitsstaat um die Rückerstattung der Quellensteuer für diese Tage im Home Office ansuchen. Hierzu ist eine Aufzeichnung des Homeoffice seitens des Arbeitgebers notwendig, welche vorgelegt werden kann.
„Wir hoffen sehr, dass es auch diesbezüglich bald eine einfache und klare Regelung für die Grenzgänger:innen geben wird“, so Martin Häusler. Beispielsweise dass die Arbeitgeber auf Anweisung der Schweiz bzw. Liechtenstein für die Tage im Homeoffice automatisch keine Quellensteuer in Abzug bringen werden.